Donnerstag, 7. November 2013

“Bäumchen wechsel Dich”: JW Handelssysteme GmbH wird zu B2B Technologies Chemnitz GmbH

Als “seriöser” Betreiber von B2B-Onlinemarktplätzen gehört der gute Name, wie der gute Ruf natürlich zum Alltag. Dumm nur, wenn die öffentliche Meinung über das Geschäftsgebahren des Unternehmens eher negativ ausfällt. Da geben überraschte “Neukunden” bei Google den Unternehmensnamen ein und schwupps: spuckt die Suchmaschine doch einfach irgendwelche Webseiten, Foren oder Blogs aus, auf denen die Firma in keinem so guten Licht dasteht. Und das ganze oft deshalb, da andere “Neukunden” dachten, sie könnten über einen Facebook-Link günstig an ein neues Handy kommen.


Der erst im letzten Jahr gewählte Name JW Handelssysteme GmbH ist wohl dermaßen verbrannt, dass man sich in Chemnitz erneut zu einer Umbenennung entschlossen hat, nämlich in die B2B Technologies Chemnitz GmbH:

Amtsgericht Chemnitz Aktenzeichen: HRB 22402:
"Veränderungen

23.10.2013

JW Handelssysteme GmbH, Chemnitz, Neefestraße 88, 09116 Chemnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 16.10.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: B2B Technologies Chemnitz GmbH."


Die beiden Geschäftsführer David Jähn und Thomas Wachsmuth blicken dabei auf eine längerfristige Tradition der Namensänderungen zurück:


Gerade bei der Eröffnung und Erhaltung von Bankkonten scheint der alte Name problematisch zu sein, haben doch sehr viele Banken die Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen und anhängigen Inkasso-Unternehmen abrupt beendet.

Wir sind bereits auf die nächste “Marktanpassung” gespannt …

>>> http://netzwerk-gegen-internetkriminalitaet.de/?p=353


Siehe dazu auch:

>>> VORSICHT Abofalle auf http://gewerblicheinkaufen.de - JW Handelssysteme GmbH, ehemals Melango Gmb

 >>>  Abzocke durch JW Handelssysteme GmbH auf mega-einkaufsquellen.de  

>>> Urteil AG Bonn JW Handelssysteme GmbH melango verliert erneut 

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Ich kann gar nicht verstehen warum diese beiden "Herrn" überhaupt noch Firmen betreiben dürfen.