Sehr geehrter Herr Müller,
die Bonofa AG, Landstraße 60 in 9490 Vaduz, Liechtenstein, hat mich mit ihrer Vertretung beauftragt.
Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Ich betreue die Bonofa AG in Bezug auf deren deutschsprachige Internetangebote. Dabei obliegt es mir auch, möglichen Rechtsverletzungen nachzugehen.
Grund meines Schreibens an Sie ist der folgende: An mich wurde herangetragen, dass unter der URL
http://cafe4eck.blogspot.de/2012/11/bonofa-ag-verknupft-mit-csc-company.html
ein Beitrag v. 13.11.2012, verfasst von Herrn Benny Alamsky, mit dem Titel
„Bonofa AG, verknüpft mit CSC -Company Structure Consulting AG, Aurum Plus GmbH, Alphapool AG, Cube7 u. a.“
veröffentlicht wurde bzw. nach wie vor öffentlich zugänglich gemacht wird. Aufgrund Ihrer Namensangabe innerhalb des Blogs gehe ich davon aus, dass Sie Betreiber desselbigen sind. Andernfalls bitte ich um Bekanntgabe des wahren Betreibers sowie dessen vollständigen Namen und Anschrift.
I.
Nach meiner Einschätzung werden durch jenen Artikel bzw. durch dessen Aufmachung die Rechte meiner Mandantschaft nicht nur unerheblich verletzt. Dies möchte ich gerne erläutern:
Sie betreiben unter der genannten URL ein Blog, unter welchem Sie u.a. Aufklärungsartikel zum Thema Multi-Level-Marketing veröffentlichen. Im Header des Blogs sind Bilder gezeigt von und aus Justizvollzugsanstalten, der Untertitel lautet
„Betrug, Betrüger und Bauernfänger - Endstation Cafe Viereck - hier werden MLM-Unternehmen und sonstige Versuche Verbraucher zu täuschen durchleuchtet“.
In dem eingangs genannten Artikel wird offensichtlich versucht, die Leserschaft vor den Angeboten meiner Mandantschaft zu warnen, was neben dem grundsätzlichen Duktus des gesamten Artikels auch durch den initialen Satz
„Wieder eine geniale Idee zum Geld verdienen? Sicher, aber nur für jene die das System erfunden und aufgebaut haben, also an der Spitze stehen.“
bestärkt wird.
Die im Weiteren dargestellten Informationen sind grundsätzlich zutreffend, allerdings werden hieraus die falschen Schlüsse gezogen, bzw., diese falschen Schlüsse dem Leser nahe gelegt.
Es ist wenig verwunderlich, dass die Hauptdomain meiner Mandantschaft, welche ihren Ursprung in deutschsprachigen Ländern und welche hier auch wohl die meisten Partner hat, von Deutschland aus registriert wurden. Was so Besonderes darin zu sehen sein soll, dass die Domain auf einen Herrn Hoyer registriert ist, erschließt sich nicht, da es nicht untypisch ist, dass Domains ebenso wie sonstige Rechte im Immaterialgüterrecht auch von Dritten lizenziert oder „verpachtet“ werden. In vielen Fällen sind diejenigen Personen, die die Domain registrieren, nicht die eigentlichen Domaininhaber; ich könnte Ihnen hier zahlreiche Beispiele aus meiner täglichen Beratungspraxis aufzeigen, wo z.B. die Webdesigner, Mitgesellschafter o.ä. die Domain für eine Unternehmung selbst registriert haben. Es wird leider immer wieder nicht trennscharf zwischen dem bloßen Domainregistrar und etwa den Unternehmensinhabern unterschieden; eine Domainregistrierung begründet keinerlei Rechte gegenüber den tatsächlichen Rechtsinhabern, noch begründet sie Namensrechte o.ä. an dem Domain-Zeichen.
Gleiches gilt übrigens auch für Cube7-Domains. Sie werden hier bei gründlicher Recherche noch zahlreiche weitere ähnlich lautende Domains finden, die teilweise von unterschiedlichen Personen registriert wurden.
Zu der Domain My-bonofa.com ist zu sagen, dass die Betreiber jener Seite unabhängige Vertriebspartner der Bonofa AG sind, d.h., für die Inhalte jener Seiten ist meine Mandantschaft nicht verantwortlich.
Es handelt sich um eine sehr frühe Partnerschaft, mittlerweile sehen die Kennzeichenverwendungsrichtlinien meiner Mandantschaft auch vor, dass Vertriebspartner keine Domains mehr betreiben sollen, die oberflächlich gelesen den Eindruck erwecken, durch meine Mandantin betrieben zu werden. Die Richtlinien können Sie auch hier einsehen:
http://www.bonofa.com/de/regulations/terms-and-conditions-labels
Jedenfalls aber ist es nicht haltbar, dass der Artikel in Zusammenhang mit dem Header, den Ihr Blog trägt, öffentlich zugänglich gemacht wird. Bei dem durchschnittlichen, unvoreingenommenen Leser wird der Eindruck erweckt, Sie bzw. Herr Alamsky berichteten über Betrüger, die Verbraucher in strafrechtlich relevanter Art und Weise täuschten.
Diese Unterstellung weist meine Mandantschaft entschieden zurück.
Zunächst richtet sich das Angebot meiner Mandantschaft primär an selbständige Vertriebspartner, d.h. Unternehmer und nur in absehbarer Zeit mit dem Projekt „Cube7“ auch erstmals an Verbraucher.
Betrügerisches Verhalten ist meiner Mandantschaft sodann erst recht nicht vorzuwerfen. Meine Mandantschaft ist stets darum bemüht, für Transparenz Sorge zu tragen. Nicht zuletzt wurde auch ich deswegen beauftragt, für die rechtskonforme Gestaltung des Internetangebots sowie vor allem die Einhaltung datenschutzrechtlicher Standards Sorge zu tragen sowie bei unzulässigen Verhalten von Mitgliedern der Bonofa-Community umgehend einzuschreiten.
Bisweilen sind daher Beschwerden aus dem Kreise der Partner wenig bis kaum zu vermelden.
Festzuhalten gilt es jedenfalls, dass meiner Mandantschaft mit der Kategorisierung als „Betrüger und Bauernfänger“ etwas unterstellt wird, was schon verleumderischen Charakter aufweist.
Colorandi Causa möchte ich übrigens anmerken, dass ich es zunehmend als befremdlich empfinde, wenn zur Argumentation in Artikeln wie dem Ihrigen sich auf Webseiten wie die der GoMoPa bezogen wird, ein Unternehmen, welches sich bewusst deutscher Gerichtsbarkeit entzieht, obwohl es sich ausschließlich an einen deutschen Kundenkreis richtet, welches zudem überhaupt nicht auf Anfragen reagiert geschweigedenn Fehler moderiert und daher schon mehrfach auch offenkundige Falschmeldungen nicht revidiert hat.
An dieser Stelle habe ich auch Ihre Webseite zu kritisieren, da Sie augenscheinlich keine Anbieterkennzeichnung in dem nach § 5 Telemediengesetz geforderten Umfang unterhalten. Mit der bloßen Nennung eines Namens und einer E-Mail werden Sie den gesetzlichen Voraussetzungen nicht gerecht.
Ich musste vielmehr mutmaßen, dass Sie der richtige Ansprechpartner sind. Um entsprechende Mängelbehebung wird gebeten, im Übrigen kann ich Ihnen dies nur empfehlen, um drohenden Abmahnungen durch Dritte vorzubeugen.
II.
Aus den vorgenannten Gründen habe ich Sie aufzufordern, es zu unterlassen, den gegenständlichen Artikel in Zusammenhang mit Ihrem Blog bzw. dem aktuellen oder einem in vergleichbarer Aufmachung gestalteten Header öffentlich zugänglich zu machen.
Ich bitte um entsprechende Moderation innerhalb von 10 Tagen.
Ich gehe davon aus, dass sich die Angelegenheit auf diese Weise erledigen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Theado
Rechtsanwalt
Hierzu möchte ich nur kurz anmerken, dass ein privater Blogger mit Wohnsitz in den USA kein vollständiges Impressum benötigt.
Desweiteren berufe ich mich auf die rechtliche Meinungsfreiheit, womit Vermutungen und Ungereimtheiten durchaus öffentlich publik gemacht werden dürfen, unabhängig von der Gestaltung, inkl. eines Headers einer Webseite/eines Blogs.
Das Schreiben des RA Theado kann zudem als Klarstellung, bzw. Richtigstellung der bemängelten Punkte dienen.
6 Kommentare:
Bereits im Juni dies Jahr war man skeptisch - zu Recht!
Geht es nach den Mails , die in der letzten Wochen bei mir eintrudeln bewegt sich der Tross der MLM-Jünger jetzt zu Bonofa. Waren es gestern noch (gerade entstehende) Giganten im Bereich Gesundheitssäfte oder Videomails, so ist es heute wieder ein anderer Gigant. Was dieser Gigant genau macht, kann man zumindest der Webseite nicht wirklich entnehmen.
Lustig finde ich auch den Inhalt der Werbemails mit der Frage ob man gerne beim (Börsen)Start von Unternehmen wie Facebook oder Red Bull dabei gewesen wäre. Beim Start von Facebook habe ich bewußt gefehlt und dadurch KEIN Geld verloren. Red Bull wäre sicher interessant, allerdings ist Red Bull eine GmbH und im Besitz dreier Gesellschafter.
Wirft man einen Blick auf die Führungsetage von Bonofa tauchen interessanterweise dort ein paar bekannte Namen auf, die die Richtung erahnen lassen.
Dann warte ich mal gespannt welcher “Gigant” hier wieder entsteht.
http://geroldinger.wordpress.com/2012/06/27/und-schon-wieder-ein-neuer-mlm-gigant/
Der "Gigant" entwickelt sich zu einem ausgewachsenen Mückenschiß...
Seit einem Jahr faselt man davon, daß Cube7 'demnächst' startet. Im November 2012 änderte man dann "demnächst" in das I. Quartal 2013. Inzwischen wurde auch das wieder revidiert - auf das III. Quartal 2013.
Gewisse Ähnlichkeiten zu FALKITO sind insofern unverkennbar - wenn die beide auch nichts miteinander zu tun haben. Könner und echte Fachleute agieren anders - aber hier scheint man es mit ausbebildeten Nichtskönnern (Volltrotteln) zu tun zu haben.
"Interessant" finde ich auch, daß die sogenannte Bonofa AG schon jetzt ihren Sitz verlagert hat, obwohl sie noch nicht einmal gestartet ist. Wollte der Herr Rechtsanwalt Jelinek die Spitzbuben nicht mehr unter seiner Kanzlei-Anschrift führen? Vielleicht hat er ja schon durchschaut, mit und auf wen er sich da eingelassen hat...
Der immer wieder kolportierte "Börsengang" von BONOFA dürfte, wenn die in diesem Tempo weitermachen, also nicht 2017, sondern eher 2027 oder später stattfinden. Aber dann gibt es bestimmt wieder neue Märchen von Kulla & Co., warum nicht alles so läuft, wie man es geplant hatte.
Und ausgerechnet dieser "Rechtsanwalt" Gregor Theado wird ein paar Monate später "Geschäftsführer einer GmbH, die auch zum BONOFA-Luftballon gehört:
Zitat aus dem Handelsregister:
Amtsgericht Saarbrücken Aktenzeichen: HRB 100926 Bekannt gemacht am: 18.04.2013 12:00 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen
16.04.2013
Tele-Service 7 GmbH, Saarbrücken, Zinzinger Str. 7, 66117 Saarbrücken. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.03.2013 mit Änderung vom 11.04.2013. Geschäftsanschrift: Zinzinger Str. 7, 66117 Saarbrücken. Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen ausschließlich innerhalb des Konzerns, dessen Mitglieder vor allem die Bonofa AG, FL-Vaduz, und die Gesellschaft sind. Dabei umfassen die Dienstleistungen insbesondere die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs ausschließlich der Bonofa AG, mithin die Ausführung von Zahlungsvorgängen als Dienstleistung der Gesellschaft gegenüber der Bonofa AG und somit innerhalb des Konzerns. Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft tätigt keine Geschäfte, die der Erlaubnis des § 32 Abs. 1 KWG bedürfen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsführer: Theado, Gregor, Saarbrücken, *28.02.1983.
Wie läßt sich solch ein Vorgang mit der Neutralität und Unvoreingenommenheit eines "Rechtsanwaltes" vereinbaren? Sind da nicht Interessenskonflikte vorprogrammiert?
@sniper,
das wurde relativ schnell geändert, das ist jetzt alles in der Kulla-Hand
27.06.2013
Tele-Service 7 GmbH, Saarbrücken, Zinzinger Str. 7, 66117 Saarbrücken. Nicht mehr Geschäftsführer: Theado, Gregor, Saarbrücken, *28.02.1983. Bestellt als Geschäftsführer: Kulla, Nicole, Riegelsberg, *28.05.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=1320&meldung=Bonofa-AG-und-Cube7-nur-ein-teures-Generalspiel
Hat hier wer Erfahrung ?
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