Sonntag, 18. Dezember 2011

Der International mit Haftbefehl gesuchte Ulrich Engler macht wieder Schlagzeilen: Thyrnau: Axel Schulz fiel auf Rendite-Schwindel herein

Selbst Boxlegende Axel Schulz hatte − wie es Strafrichter Stefan Kolb formulierte − offenbar "nur mehr Dollarzeichen in den Augen". Zusammen mit einem befreundeten Steuerberater aus Neuhaus am Inn (Lkr. Passau) fiel er auf Renditeversprechungen von jährlich 50 Prozent und mehr herein. Der Vermittler, ein ehemaliger Finanzdienstleister aus Thyrnau (Lkr. Passau), hatte sich jetzt vor dem Landshuter Amtsgericht zu verantworten: Aber nicht etwa wegen Betrugs, sondern lediglich wegen unerlaubten Betreibens von Finanzdienstleistungen.

Der Drahtzieher einer der spektakulärsten Anlagebetrügereien der letzten Jahrzehnte ist auf der Flucht: Von Ulrich Engler (50), der seine Kunden nach Schätzungen der federführenden Staatsanwaltschaft Mannheim um rund 300 Millionen Euro betrogen hat, fehlt jede Spur. Zuletzt hatte er zusammen mit seiner Lebensgefährtin in Florida/USA residiert, eine Villa in Bonita Springs besessen und ein luxuriöses Leben geführt.

Von dort aus soll er in den Jahren 2005 bis 2007 ein riesiges Schneeballsystem initiiert haben, indem er vortäuschte, durch sogenannte Day-Trading-Geschäfte an der amerikanischen Börse hohe Gewinne zu erzielen. Die Anlagen der letztlich geprellten Kunden waren als Darlehen für die Engler-Firma "Private Commercial Office Inc. (PCO)" getarnt. Ihnen waren jährliche Zinsen von 50 bis 70 Prozent versprochen worden. Über 6000 Geschädigte in Deutschland, Österreich und der Schweiz überwiesen zum Teil hohe Summen auf die Bankkonten des "Finanzgenies".

Während nach Engler nach wie vor mit internationalem Haftbefehl gefahndet wird − für Hinweise, die zu seiner Ergreifung führen, sind bis zu 10 000 Euro Belohnung ausgesetzt −, wird den meist deutschen Vermittlern nach und nach der Prozess gemacht. Darunter

Vermittler zählen selbst zu Geprellten

auch einer Reihe von Finanzdienstleistern aus Niederbayern. Allerdings nicht etwa wegen Betrugs, wie bei derartigen Fällen üblich; denn es ließ sich nicht nachweisen, dass die Anlagen-Vermittler von den Betrugsabsichten Englers gewusst hatten, zumal sie in den meisten Fällen selbst zu den Geprellten zählten. Allerdings hätten allein die vom flüchtigen Betrüger bezahlten Provisionen von zwölf bis 38 Prozent die Vermittler stutzig machen müssen.

Eine andere juristische Regelung brachte sie und damit auch den Thyrnauer vor Gericht: Vermittlungen von Einlagengeschäften für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU bedürfen einer besonderen Genehmigung durch die Banken-Aufsichtsbehörde BaFin, so steht es im Kreditwesengesetz. Und diese Erlaubnis hatte der Finanzdienstleister aus Thyrnau nicht eingeholt.

Vor Strafrichter Kolb, wo ihm insgesamt 14 illegale Abschlüsse mit einer Gesamtsumme von knapp 700 000 Dollar vorgeworfen wurden, verteidigte sich der 52-Jährige damit, dass es sich nicht um Anlagen-, sondern um Kreditgeschäfte gehandelt habe und bei allen Anfragen, die er u. a. auch bei Anwälten getätigt habe, habe er "grünes Licht" bekommen. "Dass es sich um ein Schneeballsystem handelte, wusste ich nicht. Ich habe auch niemand etwas aufgeschwatzt, die Kunden sind zu mir gekommen", sagte er.

Darunter auch der Steuerberater und der prominente Boxer. Beide hätten in sechsstelliger Höhe investiert und zumindest anfangs − wie auch andere seiner Kunden − die versprochenen Ausschüttungen erhalten. Im Übrigen, so der Thyrnauer, sei er es gewesen, der Engler letztlich habe auffliegen lassen: "Ich bin mit dem Steuerberater nach Florida geflogen und habe dort drei Wochen lang recherchiert, schließlich haben sich sogar das FBI und der CIA eingeschaltet. So kam das Ermittlungsverfahren gegen Engler erst in Gang."

Außerdem habe er seine Kunden gewarnt, die hätten sich aber teilweise als beratungsresistent erwiesen. Er selbst, so der Thyrnauer, gehöre ebenfalls zu den Geschädigten: "Alle meine Ersparnisse samt Haus sind weg." Von Finanzgeschäften wolle er nichts mehr wissen, er sei dabei, sich eine neue Existenz auf einem anderen Gebiet aufzubauen.

Für das unerlaubte Betreiben von Finanzdienstleistungen verhängte Strafrichter Kolb eine Geldstrafe von 4000 Euro (200 Tagessätze à 20 Euro) und blieb damit erheblich unter dem Antrag von Staatsanwältin Sabine Klemt, die 350 Tagessätze à 30 Euro gefordert hatte. Verteidiger Ekkehart Heberlein verwies darauf, dass sein Mandant zum Tatzeitpunkt

Richter: Nur noch Dollarzeichen im Auge

aufgrund der Auskünfte, die er u. a. auch bei der BaFin eingeholt habe, davon ausgehen konnte, dass die Geschäfte nicht erlaubnispflichtig seien. Außerdem sei es seiner Initiative zu verdanken, dass der Riesenschwindel aufgeflogen sei und in den USA inzwischen das Insolvenzverfahren über das POC-Vermögen laufe, so dass die Geschädigten wenigstens zum Teil auf Rückflüsse hoffen könnten. Der Anwalt hielt 90 Tagessätze für schuldangemessen.

Strafrichter Kolb hielt in der Urteilsbegründung dagegen, dass bei dem Angeklagten als erfahrenem Finanzdienstleister bei jährlichen Zinsen von 50 Prozent und mehr die "Alarmglocken" hätten läuten müssen. Im Übrigen sah er auch eine Mitverantwortung bei den Geschädigten, die offenbar nur noch die Dollarzeichen im Auge gehabt hätten.

http://www.pnp.de/nachrichten/heute_in_ihrer_tageszeitung/bayern/?em_cnt=294600

Es wurde auch eine Belohnung von 10.000,-€ ausgelobt, finde ich ja mehr als lächerlich, wenn man bedenkt was dieser Betrüger für einen Schaden verursacht hat:


Fahndung nach dem mutmaßlichen Betrüger Ulrich Engler

Tatzeit: Tatort:
2005 - 2007 USA

Sachverhalt

Die Zielfahndung des LKA Baden-Württemberg sucht aufgrund eines internationalen Haftbefehles des AG Mannheim den deutschen Staatsangehörigen Ulrich Engler.

Engler wird dringend verdächtigt des gewerbsmäßigen Betruges in einer großen Zahl von Einzelfällen. Ihm wird vorgeworfen, von interessierten Kapitalanlegern in Deutschland, der Schweiz und Österreich Gelder eingworben zu haben unter der Vorspielung das Geld der Anleger für Aktiengeschäfte (Day-Trading) einzusetzen. In Wirklichkeit handelte es sich um ein klassisches Schneeballsystem, welches er im Zeitraum von 2005-2007 betrieb. Der den Anlegern allein in Deutschland entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 100 Mio. US-Dollar.


Engler befindet sich seit Oktober 2007 vermutlich in Begleitung seiner Lebensgefährtin auf der Flucht.

Personalien

Name: Vorname:
Engler Ulrich
Geburtsdatum: Geburtsort:
28.03.1961 Andelfingen
Letzer Aufenthaltsort: Nationalität:
Cape Coral, Florida/USA deutsch

Personenbeschreibung

Größe: Figur:
181 cm kräftig
Erscheinung: Scheinbares Alter:
gepflegt -
Augenfarbe: Haarfarbe:
blau mittelblond
Besondere Merkmale:
Brille


 http://www.polizei-bw.de/fahndung/personenfahndung/bekannte_taeter/Seiten/090330Engler.aspx

Dienstag, 13. Dezember 2011

Landgericht Erfurt - Lange Haftstrafe für Internet-Betrug

Wegen Internet-Betrugs muss ein 29-jähriger Mann für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Erfurt verurteilte den Mann am Montag wegen gewerbsmäßigen Betrugs.

Dabei werteten die Richter das Geständnis des Angeklagten als strafmildernd. Der Mann hatte im Prozess eingeräumt, zwischen November 2009 und Januar 2010 insgesamt 672 Kunden geprellt zu haben. Er habe im Internet einen Online-Shop eingerichtet und gegen Vorkasse Elektroartikel angeboten, ohne jemals welche zu besitzen. Insgesamt habe er so 172.000 Euro eingenommen. Sein Ziel sei es gewesen, schnelles Geld im Weihnachtsgeschäft zu machen und sich dann ins Ausland abzusetzen. Der Angeklagte war im Juli 2010 in Rumänien verhaftet worden.

http://www.mdr.de/thueringen/internetbetrug108_zc-16f21569_zs-e86155ec.html

Donnerstag, 8. Dezember 2011

Gewerbeauskunft-Zentrale "erfüllt den Tatbestand der arglistigen Täuschung"

Kanzlei RechtEffizient erstreitet rechtskräftiges Urteil gegen Gewerbeauskunft-Zentrale
 Angebotsformular „erfüllt den Tatbestand der arglistigen Täuschung"
AG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2011 - 42 C 11568/11

Seit einiger Zeit mehren sich Beschwerden über eine vermeintliche „Abzocke" durch das Portal Gewerbeauskunft-Zentrale.de. Geschäftsleute werden hier angeschrieben und um die Bekanntgabe bzw. Aktualisierung ihrer Daten gebeten. Im klein geschriebenen Fließtext findet sich dann der Hinweis auf eine Laufzeit und eine zu zahlende Vergütung.

Die Kanzlei RechtEffizient hat für eine Mandantin, die wie viele andere in dem Glauben, ihre Daten bei einem kostenlosen, öffentlichen Verzeichnis gegenüber zu bestätigen, Klage gegen den Betreiber der Gewerbeauskunft-Zentrale, die GWE Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf erhoben. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der Mandant wirksam den Vertragsschluss wegen arglistiger Täuschung angefochten wurde. Es wurde beantragt, das Nichtbestehen des behaupteten Vertrages festzustellen.

Das Amtsgericht Düsseldorf hat der Klage vollumfänglich stattgegeben und findet in seinem Urteil deutliche Worte: „Die Übersendung des Schreibens vom 3. Februar 2011 erfüllt den Tatbestand der arglistigen Täuschung, da aus ihm nicht hinreichend hervorgeht, dass es sich um ein Angebot auf Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages handelt. Zu Recht weist die Klägerin in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Form des Schreibens den Anschein erwecke, es würde sich bei der angepriesenen Eintragung um eine amtliche Eintragung handeln..."

Rechtsanwalt Varelmann als Sachbearbeiter in dieser Sache, begrüßt das rechtskräftige Urteil: „Die GWE mahnt häufig unter Angabe eines anderen, meines Erachtens falschen Amtsgerichtsurteils. Das jetzt vorliegende Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf bestätigt unsere Rechtsauffassung."

http://www.anwalt.de/rechtstipps/gewerbeauskunft-zentrale-erfuellt-den-tatbestand-der-arglistigen-taeuschung_022449.html

Dienstag, 6. Dezember 2011

Strafanzeige gegen AWD-Gründer Maschmeyer

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen den Gründer des Finanzdienstleisters AWD, Carsten Maschmeyer, sowie aktuelle und frühere Geschäftsführer von AWD Österreich und das Unternehmen selbst bei der Staatsanwaltschaft Wien Strafanzeige wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs eingebracht.

Es geht um den Verkauf von Immofinanz- und Immoeast-Aktien. Der AWD weist die Vorwürfe zurück.

Der Akt der bereits im April eingebrachten Strafanzeige liegt mittlerweile bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die bereits Zeugen einvernommen hat. Rund 1.800 vom VKI vertretene Anleger wollen sich einem etwaigen Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen.

Fünf Sammelklagen im Namen von 2.500 mutmaßlich Geschädigten und einem Streitwert von 40 Millionen Euro sind bereits gerichtsanhängig.
 Wie in den Zivilklagen lautet der Hauptvorwurf des VKI in der Strafanzeige auf systematische Fehlberatung.

http://www.salzburg24.at/strafanzeige-gegen-awd-gruender-maschmeyer/apa-1136040104

Mittwoch, 30. November 2011

Festnahme nach Internetbetrug - Offenbach

Gerade zur Winterzeit warnt die Polizei immer wieder vor ungebetenen Gästen. Zuweilen macht sie jedoch selbst unangekündigt "Hausbesuche". So auch in diesem Fall, in welchem die Ermittler des Betrugskommissariates samt richterlichem Beschluss die Wohnung eines 32-jährigen Offenbachers aufsuchten und mit sichergestelltem Beweismaterial wieder verließen. Der Hausdurchsuchung vorausgegangen waren umfangreiche Ermittlungen nach Warenbetrug und Geldwäsche. Seit Ende September führten die Spuren immer wieder zu dem 32-Jährigen. Mit der Durchsuchung klickten für ihn nun die Handschellen.

Der bislang unbescholtene Bürger gab in seinem Verhör glaubhaft an, dass er selbst Schwindlern aufgesessen sei. Über eine Annonce im Internet sei der Festgenommene an dubiose Arbeitgeber geraten, die ihm einen stattlichen Lohn alleine für das Weiterleiten von Geldbeträgen und Warensendungen versprachen. Nach bisheriger Recherche sandte der Mann wenigstens zwölf Päckchen und stattliche Bargeldbeträge weiter. Die Waren, die er ins Ausland weiterleitete, wurden im Internet bestellt und via ausgespähter Daten ahnungsloser Kontoinhaber beglichen. Der Gesamtschaden geht vorsichtig geschätzt in die Tausende; die genaue Summe kann zum derzeitigen Stand jedoch noch nicht beziffert werden. Obgleich der leichtgläubige Offenbacher wohl ohne böse Absicht handelte, drohen ihm dennoch erhebliche straf- und zivilrechtliche Konsequenzen. Außer den Anzeigen wegen Geldwäsche und Beteiligung am Warenbetrug, muss er sich auf Geldforderungen von Betrogenen gefasst machen.

Die Kriminalpolizei warnt eindringlich davor, auf die zunehmend im Internet und per E-Mail offerierten lukrativen Jobangebote als "Finanzagent" einzugehen. Nicht immer jedoch sind solche Angebote so leicht durchschaubar wie im geschilderten Fall. So beschäftigen sich die Ermittler aktuell immer wieder auch mit folgender neuen Masche: Auf Konten von Privatpersonen oder Firmen wird ein größerer Geldbetrag überwiesen. Unter Hinweis auf ein Versehen meldet sich dann der "Geschäftspartner" und bittet darum, die Geldsumme an ein anderes Konto zumeist im Ausland zurück zu überweisen. Wegen der entstandenen Unannehmlichkeiten wird in der Regel ein kleinerer Geldbetrag versprochen, den der Kontoinhaber einbehalten darf. Doch auch in diesen Fällen geht es maßgeblich um die Verschleierung von Geldflüssen. Die Polizei rät Überweisungen immer kritisch zu prüfen und im Zweifelsfall mit der eigenen Bank oder der Kriminalpolizei zu sprechen.

http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/43561/2156702/polizeipraesidium_suedosthessen_offenbach

Mittwoch, 2. November 2011

RPP - http://www.splendidplan.com - Zürich, Schweiz

Wieder etwas für die RPP-Süchtigen und rechtzeitig vor Weihnachten für das Abzocker-Jahresendgeschäft!
Ein neues RPP-Highlight aus dem Heidiland. Ricola und Co. lassen wieder mal grüssen.
Es ähnelt etwas der GPP-Abzocke.

Wenn Du bis zu 27 Lenzen zählst gibt es € 75.000. Ab dem 28. Lebensjahr bis ins Runzlialter (70 Jahre) € 50.000. Der Einschuss oder besser Schuss in den Ofen kostet pro Vertrag schlappe € 45,--.

Abkassiert wird wieder anonym über Liberty Reserve.
Eigentlich könnten mit diesem „Schweizer Modell“ auch Schweizer Franken generiert werden, da sich neuerdings mit dem Zahlungsprozessor Liberty Reserve auch vorzüglich Schweizer Franken abzocken lassen!

Kommt ganz schön was zusammen, wenn die 100.000 Verträge (Programmziel) verscherbelt wurden.

Büro
Strickstrasse 11, 8610
Zürich, Schweiz

Whois
Domain name: splendidplan.com

Registrant Contact:
Whois Privacy Protection Service
Whois Agent gmvjcxkxhs@whoisservices.cn
+86.05922577888 fax: +86.05922577111
No. 61 Wanghai Road, Xiamen Software Park
xiamen fujian 361008
cn
Strickstrasse, die No11 gibt es nicht (auch nicht in Zürich). Vielleicht ist die No 11 die grüne Wiese, laut Googlemaps.

Update
 
Mensch sind die schnell umgezogen!
Und wohin?

Rosengasse 5 in CH-8001 Zürich

Und was gibt es in der Rosengasse 5 in Zürich?

Richtig, das HOTEL SPLENDID in der Züricher Altstadt (Niederdorf)

Hotel Splendid
Rosengasse 5
CH-8001 Zürich
Tel.: +41 44 252 58 50
Fax: +41 44 262 61 40
info@hotelsplendid.ch

Tante Google gibt da allerhand her zu diesem Hotel, welches am 5.5.1976 um exakt 17:05 Uhr
von Rose-Marie Obrist eröffnet wurde. Ein unter Insider sicherlich sehr bekanntes Haus mit renommierter Piano-Bar.

Aber wie vereinbart sich das alles nun mit dem RPP Splendid? Und wieso müssen die Kunden dann noch via Liberty Reserve ihre Anteile für Splendid bezahlen?
Wäre es da nicht viel gemütlicher so am Abend bei Pianomusik mit Wunschtitel die Anteile für den RPP im Splendid cash über die Theke zu schieben.
Quittieren könnte man dann standesgemäß bequem auf einem Bierdeckel, das wäre sehr stilvoll.

Im internen Bereich von der RPP Splendid Plan Abzocke findet man unter Bank-Garantie folgendes Dokument, allerdings sieht oder fühlt auch ein Blinder wie laienhaft man dieses als Echt verkaufen möchte!

 Natürlich ist auch diese "Unterschrift" geklaut und gehört zu jemandem ganz anderen:



Freitag, 28. Oktober 2011

EuGH: Genereller Ausschluss des Internetvertriebs im selektiven Vertriebssystem unzulässig

Da der Onlinevertrieb von Dienstleistungen bzw. Produkten bei Vertrieblern (MLMler) oftmals in den AGB geregelt ist und immer wieder mal als leidiges Thema auftritt, hier einmal ein Urteil dazu.

EuGH: Genereller Ausschluss des Internetvertriebs im selektiven Vertriebssystem unzulässig

Die Hersteller vor allem hochwertiger und preisintensiver Markenprodukte greifen in ihren Lieferverträgen mitunter zu dem Mittel, Händlern den Vertrieb über das Internet zu beschränken oder ganz zu verbieten. Einem Prestigeverlust der Marke durch ein „Verramschen“ der Ware soll dadurch vorgebeugt werden. Der EuGH hat in einer aktuellen Entscheidung vom 13. Oktober 2011 dem Ausschluss des Internetvertriebs durch Händler in einem selektiven Vertriebssystem einen Riegel vorgeschoben und sich damit dem Votum des Generalanwaltes ( vgl. Aktuelles vom 27.05.2011 >>) angeschlossen.

 Ein französischer Hersteller von Kosmetika und Körperpflege-Produkten verschiedener Marken vertreibt die Waren in einem selektiven Vertriebssystem. In den Vertriebsverträgen mit den Händlern hat er festgelegt, dass der Verkauf in Räumlichkeiten und in Anwesenheit eines diplomierten Pharmazeuten erfolgen müsse. Damit war es den Händlern zwar nicht rechtlich verboten, Verkäufe über das Internet zu tätigen. Faktisch waren damit jedoch sämtliche Verkaufsformen über das Internet ausgeschlossen.

 Der EuGH sieht in dem faktischen Ausschluss des Internethandels eine bezweckte Beschränkung des Wettbewerbs im Sinne des Art. 101 AEUV, die objektiv nicht gerechtfertigt sei. Die Notwendigkeit einer individuellen Beratung des Kunden und seines Schutzes vor einer falschen Anwendung der Produkte rechtfertige ein solches Verhalten nicht. Auch das Ziel, den Prestigecharakter zu schützen, könne kein legitimes Ziel zur Beschränkung des Wettbewerbs sein. Eine Freistellung vom Kartellverbot nach Art. 2 der Verordnung Nr. 2790/1999 über die Gruppenfreistellung von Vertikalvereinbarungen (heute Verordnung Nr. 330/2010) komme nicht in Betracht. Der Ausschluss des Internetvertriebs bedeute zumindest eine Beschränkung des passiven Verkaufs, die nach Art. 4 lit. c) Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung nicht freistellungsfähig sei.

 Abschließend hält es der EuGH für möglich, dass aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalles der Ausschluss des Internethandels nach Art. 101 Abs. 3 AEUV gerechtfertigt sein kann. Voraussetzung dafür ist, dass die Beschränkung des Wettbewerbs durch den Ausschluss des Internethandels eine Verbesserung der Warenerzeugung oder Warenverteilung unter angemessener Beteiligung der Verbraucher an dem entstehenden Gewinn mit sich bringt. Die Freistellung nach dieser Vorschrift ist jeweils eine Einzelfallentscheidung. Im konkreten Verfahren ging der EuGH auf diesen Aspekt nicht näher ein.

 EuGH, Urteil vom 13.10.2011 – Rs. C-439/09
 http://www.wettbewerbszentrale.de/de/branchen/ecommerce/aktuelles/_news/?id=1136

Samstag, 8. Oktober 2011

Noch ein RPP - om-pp.com Offshore Multi Pension Plan

RPP Abzocke mit dem Namen OMPP Offshore Multi Pension Plan



 Das Projekt

Wir sind eine Gruppe von Versicherungs- und Finanzmaklern die sich seit Jahren mit dem Finanzinstrument Kapitallebensversicherung beschäftigen. Bisher haben wir in unseren Agenturen in kleinem Stil Versicherungsverträge zurückgekauft und an Finanzinstitute und Investoren weitergereicht. Auf einem Treffen im letzten Monat entstand die Idee, dieses Instrument der Finanzierung in großem Maßstab umzusetzen. Damit entstand die Idee zu OMPP. Nachdem wir abgeklärt hatten, wer wo welche Policen ankaufen kann und wer so kapitalstark ist, so ein Projekt zu stemmen, haben wir uns zu einer Zusammenarbeit mit einer der weltgrößten Versicherungsgesellschaften mit Sitz in Hong Kong und einer britischen Großbank entschieden.

Wenn Sie sich jetzt fragen, warum machen die das denn, antworten wir Ihnen hier ehrlich und direkt: Wenn das Projekt erfolgreich abgeschlossen wird, verdient jeder von uns eine mittlere zweistellige Millionensumme. Das sollte für uns Antrieb genug sein, das Projekt so schnell wie möglich zum Abschluss zu bringen.

Teilnahmebedingungen

§1 Teilnahme

Teilnehmen kann jeder, der voll geschäftsfähig ist und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das 75te Lebensjahr noch nicht beendet hat. Nicht volljährige Personen können nur teilnehmen, wenn sie ihre Verträge über das Konto eines Erziehungsberechtigten laufen lassen. Die Teilnahme am Projekt OMPP ist lediglich Personen gestattet, denen es nicht durch eine Rechtsprechung, auf Grund ihrer Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes untersagt ist, auf Inhalte unserer Website zuzugreifen oder diese zu nutzen. Dies zu prüfen unterliegt dem Aufgabenbereich des Interessenten.

Die Teilnahme am Projekt OMPP unterliegt dem Geschäftsrisiko jedes Teilnehmers. Eine Haftung für Verluste jeglicher Art, die sich aus diesen Informationen ableiten, ist ausgeschlossen.

Jeder Kunde bestätigt mit seiner Teilnahme, dass er die Bedingungen verstanden und akzeptiert hat und in eigenem Namen handelt.

§2 Vertraulichkeit

Sämtliche Vertragsverhältnisse und Geschäftsbeziehungen zwischen den Kunden und OMPP sind vertraulich und dürfen weder in Schrift, Wort, digital oder in sonst irgendeiner geeigneten Form an außenstehende Personen weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, zusätzlich wird der Kunde aus unserem Programm ohne Verwarnung und jeglicher Erstattung der Bearbeitungsgebühren entfernt.

§3 Werbung

Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, nur in geeigneter und zulässiger Weise Werbung für OMPP zu betreiben. Verstöße können zum Ausschluss aus dem Projekt führen.

§4 Haftungsausschluss

Jegliche Haftung für Irrtümer oder Vollständigkeit ist ausgeschlossen; ebenso können die hier vorliegenden Informationen geändert werden, sofern dies notwendig wird.

§5 Informationen

Die hier zu findenden Informationen dienen lediglich zu Informationszwecken all derer, die sich aus freien Stücken für die Teilnahme an OMPP entscheiden. Wir fordern nicht zur Teilnahme auf, sondern bieten Fakten, die jeder nach seinem Ermessen für sich nutzen darf, der in einem zulässigen Rechtsbereich lebt und eine entsprechende Staatsangehörigkeit besitzt, die ihm die Teilnahme gestattet.

§6 Teilnahmegebühren

Die erhobene Gebühr von 33,00€ / US$45.00 ist eine Bearbeitungsgebühr, die für Organisation und anfallende Kosten verwendet wird. Sie ist in keiner Weise erstattungsfähig.


§7 Datenschutzerklärung

Die Daten unserer Teilnehmer werden absolut vertraulich behandelt und zu keiner Zeit an Dritte weitergegeben, die nicht unmittelbar am Projekt beteiligt sind.

§8 Allgemeiner Hinweis

OMPP ist weder eine staatliche Unternehmung noch ein Investmentunternehmen, eine Versicherung oder eine Bank. Ebenfalls besitzt dieses Projekt nicht diesen Status oder ist von Staats wegen legitimiert, von einer Banken- oder Versicherungsaufsicht geprüft oder unter staatlicher Kontrolle.


Whois natürlich anonym:

Domain: om-pp.com
Status: Protected

DNS:
ns1.ultradnszone.com
ns2.ultradnszone.com

Created: 2011-10-07 05:21:52
Expires: 2012-10-06 21:21:52
Last Modified: 2011-10-06 17:21:51

Registrant Contact:
Katz Global Domain Name Trust
Privacy Protected Domain Name Privacy Enhance Service (domaintrust@katzglobal.com)
32 Maxwell Road #03-07 c/o
SG, SG, sg 069115
P: +65.67228356 F: +0.0

Administrative Contact:
Katz Global Domain Name Trust
Privacy Protected Domain Name Privacy Enhance Service (domaintrust@katzglobal.com)
32 Maxwell Road #03-07 c/o
SG, SG, sg 069115
P: +65.67228356 F: +0.0


Es gibt auf dem Server von OMPP noch ein älteres Scam Projekt iforexinvest.com was jetzt bei Sedo Parking liegt. Zufall?
http://iforexinvest.com/

Hier die Google Ergebnisse zu der Forex Abzocke:
Google
 
Der Ton wird, wie gehabt bei allem anderen RPPs Betrugsprojekten auch, nach und nach rauer und man fängt an die Teilnehmer für dumm zu halten. 
Aber solche Newsletter haben System, läuten sie nämlich stets langsam aber sicher das Ende ein!

Freitag, 23. September 2011

Vorkostenabzocke Camaran s.r.o. nebst Erfüllungsgehilfen KM Heilmann, Paul Janzen,Kamil Novak,Patrik Toman,Christian Herbert, etc.

Auf die mutmaßlichen Hauptagitatoren der Camaran s.r.o., Linzacker s.r.o. und Konsorten wie Paul Janzen, Kamil Novak, Patrik Toman, Christian Herbert Uwe Kurtz, Thomas Habrmann, Puiu Stoica (sprich einfach “Pfui Stoica“, nicht ganz richtig, macht aber mehr Spaß) muss hier nicht mehr näher eingegangen werden, da diese Betrügerbande oder „der Hauptbetrüger“ demnächst mit Foto in der Presse publiziert werden wird.

Umso mehr ist das besondere Hauptaugenmerk auf die Erfüllungsgehilfen der vorerwähnten Initiatoren und dem allseits bekannten Vorkosten- und Eigenkapital-abzocker, dem „Mitbewerber von Marion Letaief“ Heiko Heilmann, Meller Weg 18, D-01796 Pirna (Sachsen) zu richten, der bereits im vergangen Jahr nicht nur für die Camaran s.r.o. sondern u.a. auch für eine "Lady Caroline Strandhill AG", (Briefkastenfirma auf den Seychellen) in Erscheinung trat und immense Honorarforderungen (bis zu 10% der jeweiligen Kreditsumme), die zweifelsohne als "sittenwidrig" zu bezeichnen sind, von den gutgläubigen Kunden abverlangen wollte. Alle Kunden haben ausnahmslos ihre eingezahlten Gelder (Eigenkapital) verloren, was Herrn Heilmann aber nicht davon abhält, weiterhin ungebremst über das Internet auf Dummenfang zu gehen. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen hierzu laufen auf Hochtouren, die ersten Personen sitzen schon seit Monaten in Untersuchungshaft und die Kripo in Ulm hat in dieser Sache alle Hände voll zu tun. Von Heiko Heilmann selbst keine Spur von Reue bei dem von ihm mitinszenierten Schaden.

Die Abzockmasche des Heiko Heilmann ist – unabhängig vom Produktgeber - immer gleich gelagert. Die ohnehin betrügerischen Finanzierungskonzepte der jeweiligen Initiatoren werden von Heilmann auf eine ihm genehme Version umgestrickt (gefälscht). Potentielle Kunden werden, wie wir anhand der nachfolgenden Kreditantrags-formularien der Lady Caroline Strandhill AG sehen werden und welche ganz offensichtlich aus der Feder des Heiko Heilmann entstammen, angehalten, ihre Vorkosten auf ein vermeintliches "Treuhandkonto", lautend auf den Namen von Sybille Heilmann (Ehefrau des Heiko Heilmann), zu überweisen. Gleichwohl nötigt Heilmann den Kunden mehr oder weniger dazu, dass die Darlehensvaluta auf das Konto von Sybille Heilmann bei der Raiffeisenbank Prag, IBAN CZ9255000000005300006001 gutgebracht werden muss, er hiervon zunächst vorrangig seine überzogenen Provisions-forderungen in Abzug bringt und dann danach den Restbetrag auf das Konto eigener Wahl des Kunden überweist.

Keines dieser Darlehen der "Lady Caroline Strandhill AG", die der ominöse Finanzierungsvermittler Heiko Heilmann im vergangenen Jahr noch von seinem alten Wohnsitz in Almbach 7, D-83661 Lenggries als "funktionierend" angepriesen hatte, wurde jemals ausgezahlt; umso mehr aber überreichlich Vorkosten von gutgläubigen Kunden abgezockt und verbrannt. Heilmann zeigt niemals Reue für seine Schandtaten, keinerlei Ansätze zur Schadenswiedergutmachung, es geht ihm schlicht alles am A… vorbei!!!

Heilmann hat das Kreditprogramm der "Lady Caroline Strandhill AG" als "funktionierend" angepriesen; es sollte als Ersatz für die bis heute immer noch nicht zur Auszahlung gelangte Finanzierungsvariante der Camaran s.r.o. herhalten. Viele Kunden haben deshalb auch gleich zweimal hintereinander ihre Eigenkapitalleistungen verloren (1x über Camaran s.r.o. und 1x über Lady Caroline Strandhill AG abgezockt). Die Behauptung Heilmann's, er hätte auf die Risiken hingewiesen (will heißen; die Funktion des Kreditprogramms der Lady Caroline Strandhill AG sei noch nicht erprobt) ist eine zu große Lüge, als dass der Heilmann überhaupt auch nur noch ansatzweise glaubhaft wäre. Es ging ihm einzig und alleine darum, möglichst viel Kohle zu machen und Provisionen in sittenwidriger Höhe zu kassieren, selbst auf die große Gefahr hin, dass alle Kunden ihre Eigenkapitalleistungen verlieren werden. Das dilettantische Verhalten des Heiko Heilmann ist zum Zeitpunkt der Blüte der Lady Caroline Strandhill-Abzocke noch nicht einmal besonders verwunderlich, flogen doch damals schon die Geier mit dem Rücken zur Erde über das Lenggrieser Finanzierungsbüro von Heilmann, weil sie das Grauen unter sich nicht mehr ertragen konnten – Heilmann war schlicht Pleite, wollte aber ein großes Haus (eine Villa) kaufen, als musste Geld her, egal wie. Und so entschloss er sich einfach mal eben von den eingezahlten Kundengeldern (sogenanntes Eigenkapital) rund € 10.000 für einen eigenen Kreditantrag zu klauen. Klar wurde auch aus diesem Kredit nichts.

Die angespannte Situation bei Heilmann hält bis heute an. Was liegt daher näher als nunmehr abermals eine weitere "Neu-Auflage" der "Camaran'schen" Finanzierungs-konzepte zu vermarkten, wonach nun mit sehr großer Wahrscheinlichkeit viele Kunden dabei sein dürften, die ein drittes Mal ihr Eigenkapital verlieren werden, wobei ohnehin nicht auszumachen ist, in welchem Zusammenhang die 0,25 % Eigenkapital mit der “tatsächlichen Kreditgestellung“ steht, außer dass es sich bei diesem Eigenkapital-einsatz allenfalls um reine “Vorkostenabzocke“ handeln könnte.



Brisant: Wie u.a. über diverse Behördenauskünfte aus den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge / Pirna in Erfahrung gebracht werden konnte, arbeitet die ehemalige Kinderkrippenleiterin Sybille Heilmann gegenwärtig in Pirna als "Gesetzliche Betreuerin" und regelt somit u.a. die Vermögenssorge und/oder Personensorge als Auftragsangelegenheit des Betreuungs-gerichtes (Teil des Amtsgerichtes), welches sicherlich ein hohes Maß an Sensibilität und Seriosität voraussetzt. Andererseits hat Sybille Heilmann aber keinerlei Skrupel, für ihren Gatten Heiko Heilmann, zum Zwecke seiner "delikaten Finanzgeschäfte" und sittenwidrigen Honorarforderungen ein auf Ihren Namen lautendes Privatkonto in Tschechien zu unterhalten. Na denn, wenn Beihilfe zum Betrug eine der Voraussetzungen für die Tätigkeit als "Gesetzliche Betreuerin" Bedingung ist, Prost Deutschland auf Dein soziales Rechtsstaatsprinzip! Betreuer werden normalerweise vom Betreuungsgericht kontrolliert. Wann wird wohl Sybille Heilmann auf ihre "Recht-schaffenheit" überprüft?

Und hier sehen wir Heiko Heilmann, der vom früheren DDR-Fluchtenmaurer (ja, er ist gelernter Maurer) zum multiplen Finanzierungsbetrüger mutierte. Das "Fotoshooting" fand nach der Rückkehr von einer "dienstlichen Veranstaltung" aus dem "Münchner Oktoberfest" statt, als er noch vom bayerischen Lenggries aus seine "delikaten Finanzgeschäfte" organisierte. Das Foto wurde in der Folge auch von ihm selbst zu „Werbezwecken“ im Internet veröffentlicht!

Werbefoto Heiko Heilmann
Unser Katastrophenvermittler und Erfüllungsgehilfe für die diversen Eigenkapital-abzockereien und Vorschussbetrügereien Heiko Heilmann hat auch ein ganz besonderes Talent und Faible für die "optische Auffrischung" von langweiligen Antragsformularen. Er kann es einfach nicht lassen, die vorgegebenen Kreditanträge in ihrem schnöden Urzustand zu belassen. Nein, er fälscht die Vorgabetexte, implantiert Wappen oder anderes Gedöns und verleiht den Formvordrucken Schmuckränder, daß man fasst meint, man hätte eine Ehrenurkunde erhalten und darüber hinaus den 1. Preis (eine Zitronenpresse) beim Sackhüpfen auf dem letzten Dorfdeppenfest gewonnen. Dieter Bohlen würde aufgrund dieses besonderen Talentes sagen wollen: "Heiko, das ist megageil, Du hast einen hohen Erkennungswert!" Sehr praktisch, daran erkennt man Heilmann's immer wiederkehrende Dokumentenfälschungen!!!

Seit Ende April 2011 propagiert die Camaran s.r.o. ihr neues …"Alternativangebot"… und konstatiert …"Abwickler und Kreditgeber sind in diesem Falle ausschließlich wir, wir heißt eine 100prozentige Tochterfirma unsererseits“ Gemeint ist damit die SPA FOR YOU s.r.o.

Die Vorkosten, (das zu leistendes Eigenkapital des Kreditantragstellers, damit das Darlehen schneller funzt und ausgezahlt wird), betragen 0,25% bezogen auf die Darlehenshöhe. Hierbei gibt es 3 Kreditvarianten: Bronze, Silber und Gold (hui, welch "vertrauenserweckenden Bezeichnungen"). Die Darlehensmodelle unterscheiden sich in Kreditantragshöhe, Laufzeit, Zinshöhe und der Variante ohne Absicherung und der Variante mit Absicherung in Form eines "tschechischen Bausparvertrages", quasi eine Gamsbartsicherheit, die man sich allenfalls an den Hut stecken kann, weil sie u.U. mit zum Showbusiness der Camaran s.r.o. gehören könnte und nicht wirklich greift. Es stellt sich sowieso die ernsthafte Frage, ob es einer s.r.o (vergleichbar mit einer GmbH) in Tschechien (Stammkapital ca. € 4.500,--) erlaubt ist, bankenähnliche Geschäfte durchzuführen. Und die Kreditvergabe der Camaran s.r.o. bzw. der SPA FOR YOU s.r.o. ist ein bankenähnliches Geschäft! Es wird also noch notwendig sein, bei den zuständigen Dienststellen, der tschechischen Banken-/Finanzmarktaufsicht, zu intervenieren, ob die zwielichtigen Firmen Camaran s.r.o. bzw. SPA FOR YOU s.r.o. die erforderliche Erlaubnis für die Durchführung von Bankengeschäften besitzt.

Und was macht unser Katastrophenvermittler Heiko Heilmann aus dem Original-Paper,
der „Steilvorlage“ der Camaran s.r.o?

Na klar, Ihr habt es sicherlich bereits erraten, Heilmann hat ja einen hohen "Wiedererkennungswert", der dadurch gekennzeichnet ist, dass er "optisch auffrischt" und die Texte des "Original-Finanzprospektes der Camaran s.r.o" zu seinen Gunsten abändert und fälscht.

Großkotzig propagiert Heiko Heilmann über sein Internetportal unter dem link: http://darlehen.npage.ch sein Plagiat des neuen CAMARAN s.r.o-Darlehens. Und wie sollte es auch anders sein: Bei Antragstellung zockt Heiko Heilmann gleich mal pauschal € 500,00 Vorkosten ab. Das Original des Kreditantrages der Camaran s.r.o. findet sich hier im Thread vom 06.09.2011 beim Eintrag von Lucifer Sensemann.

Wenn Ihr die beiden Finanzkonzepte miteinander vergleicht, knüpft Euch Heilmann bei einer beantragten Darlehenssumme von € 800.000 eine Vermittlungscourtage von € 32.000,-- ab, für das pure Weiterleiten des Kreditantrages. Maximaler Zeitaufwand: 1 Stunde, gigantischer Abzocker-Stunden-Lohn praktisch fürs Nichtstun. Ganz ähnlich handhabt es auch Marion Letaief, die jedoch das doppelte Eigenkapital (Bearbeitungsgebühren) bei Antragstellung abzockt und im Vergleich zu Heilmann eine Vermittlungscourtage von € 36.000,-- abküpft! Bei direkter Beantragung über das „Mutterhaus der Camaran s.r.o.“ fallen bei Darlehensauszahlung -unabhängig vom zuvor geleisteten „Eigenkapital“- lediglich 1% Provisionen, sollte die Finanzierung jemals zum Tragen kommen. Praktisch wurde mit der gegenwärtigen "Alternativfinanzierung Bronze-Silber-Gold" die 3. Finanzstaffel begonnen, nachdem die ersten beiden Staffeln nicht gelaufen sind. Anders ausgedrückt könnte man auch sagen, die CAMARAN s.r.o. feiert ihr 150zigstes Jubiläum und fängt gerade mit der 151zigsten Finanzierungsmillion an, nachdem die ersten 150 Millionen (deshalb Jubiläum) nix geworden sind!!! Seit Juli 2011 wird gar eine 4. Finanzierungsvariante unter dem Firmennamen Ermanus Ltd. angeboten, wozu bisher allerdings auch keine Auszahlbeweise vorliegen.

Zurück zu Heiko Heilmann: Das abgrundtiefe kundenfeindliche Vermittlerverhalten an Heilmann ist auch auf die Tatsache zurückzuführen, dass er bewusst seine Intension auf dieses Klientel ausrichtet, welches ohnehin schon am Existenzminimum angekommen ist oder bereits von anderen Abzockern "zu Tode finanziert" wurde. Hier weiß er, dass diese Menschen oftmals die allerletzten Reserven mobilisieren, um irgendwie die notwendigen Vorkosten aufzubringen und gegebenenfalls ihr letztes Hemd noch verhökern. Alles gemäß dem Motto: Diese Kunden haben sowieso nichts mehr zu verlieren.

Seit Ende August 2011 hat Heiko Heilmann, der weiterhin für das „Camaran-Bordell“, wie es Lucifer Sensemann so schön ausdrückt hat, anschaffen geht und fortan weitere Vorkosten in die eigene Tasche abzockt, ein Gästebuch auf seiner speziellen Abzocker-Homepage: darlehen.npage.ch eingerichtet, um gewissermaßen die wartenden Kunden, zu beschwichtigen, was aber immer weniger gelingt. Hier auszugsweise ein paar Passagen:







Mittlerweile wurden sämtliche Einträge in dem Gästebuch der Heilmann´schen Homepage gelöscht, weiß Herr Heilmann etwa etwas, was bis jetzt noch keinem Kunden mitgeteilt wurde?

Bisher wurden keinerlei Kredite ausgezahlt. Die Zahl der von Heilmann mit jeweils mindestens € 500 abgezockten Kunden ist enorm. Offensichtlich glaubt er selbst nicht mehr an die großen Massenauszahlungen, welche das Pseudonym „Kamil Novak“ in Bar von verschiedenen Filialen der „Komerční Banka“ vornehmen will. Die Zahl der Kunden, welche auf eine Kreditauszahlung der Camaran s.r.o. oder SPA FOR YOU s.r.o. warten, ist mittlerweile auf mehrere Tausend angewachsen. Hierbei sind nur die Kunden aus den beiden Finanzierungsmodellen „Bronze-Silber-Gold“ und „Ermanus“, welche im Einzelfall bis zu 1 Mio. Euro erhalten sollen, berücksichtigt. Andererseits wäre so eine „Massenveranstaltung der Barauszahlungen“ allerdings ein riesiger Skandal und sicherlich ein prestigeträchtiger Fall für Justiz und die Presse gleichermaßen, wenn sich die Komercni Banka in Prag wissentlich in die „Schwarzgeld-Szenerie und Geldwäscherei von Camaran und Konsorten“ einlassen würde. Nebenbei betrachtet: Die Komerční Banka (deutsch wörtlich Kommerz- oder Wirtschaftsbank) ist eine der größten Banken in Tschechien!

Zu Hause im sächsischen Pirna ist man mittlerweile auch hellhörig geworden. Die Anlieger im Ring des Meller Weges betrachten schon seit geraumer Zeit die Aktivitäten des Heiko Heilmann mit sehr grosser Skepsis.

Seit gut 4 Wochen bietet Heilmann ein weiteres nebulöses und dubioses Finanzierungsmodell zusammen mit seinem neuen Komplizen, dem “Bullshit-Broker“ und “Dummschwätzer“ Joe Beverly. Seals sr. aus dem Raum Nürnberg-Fürth an. Auch hier müssen die Kunden wieder Eigenkapital aus der Hand geben, jedoch mindestens beachtliche 1 Million EURO! Geködert wird wieder mit sogenanntem „tilgungsfreien Darlehen“ für Projektfinanzierungen, wobei das Projekt zweitrangig sei und nur oberflächlich geprüft werde. Angeleiert wird das neue Betrugskonzept (es sollen hierbei auch bereits Ermittlungen wegen Verdachts der Geldwäsche etc. laufen) von dem Amerikaner Joe Beverly. Seals sr, geb. am 14.10.1939 über sein undurchsichtiges Firmengeflecht „BULL Finance / ProVision oHG - Financial Planning International Finance Department“.



Joe Beverly Seals sr. (Bullshit-Broker)

Der zwielichtige Mr. Joe B. Seals sr. terrorisiert die Klientel bisweilen sehr gewaltig und setzt es unter Druck, wenn es nicht nach seiner Fasson tanzt und zahlen will. Trivial, grotesk und lächerlich zugleich: Aus dem mittelfränkischen Raum wird von Zeugen gar berichtet, dass „Seals“ schon mal mit der Bissigkeit seines Krokodil’s drohe, was er angeblich in seiner Wohnung halte, um Kunden Respekt einflössen zu wollen und gefügig zu machen – eben typisches und billiges „Bullshit-Broker-Verhalten“, passt irgendwie exzellent zu den hinterlistigen Betrügereien Kooperationspartnern des Heiko Heilmann.

Mittlerweile ist klar, dass Herr Heiko Heilmann nicht nur seine Kunden beklaut, sondern auch die notwendigen Verträge auf raffinierte Weise, wie nachfolgend gleich dargelegt werden wird, fälscht. Im Grunde genommen sollte Heilmann ursächlich jedem Kunden Rechenschaft ablegen, wohin sein Geld geflossen ist.

Auf den ersten Bildern seht Ihr den Originalvertrag der Lady Caroline Strandhill AG, ausgestellt auf Herrn Heiko Heilmann. Prinzipiell wurden die Verträge im pdf-Format verschickt. Herr Heilmann knackt daraufhin die PDF und wandelt sie in ein Word-Dokument um, damit er den Vertrag bearbeiten kann.



Dann ändert er den Vertrag, indem er die Kundendaten einträgt, obwohl er nie einen Darlehensantrag für seinen Kunden beantragt hatte. So sieht dann ein geänderter Vertrag in der Rohfassung aus, beide Datensätze schieben sich übereinander.


Danach wandelt Herr Heiko Heilmann seinen geänderten Vertrag wieder in eine PDF um, und kriminell, wie er ist, schickt er diese dann dem Kunden zu, in der Annahme, der Kunde sei viel zu dämlich, dieses herauszubekommen.





Donnerstag, 22. September 2011

Marion Letaief - international tätige Abzockerfirmen und sonstige Dilettanten

Die Letaief ist im Allgemeinen als „Hohepriesterin im Tarot“, und im Besonderen im „Grauen Kapitalmarkt“, schon lange kein unbeschriebenes Blatt mehr. Sie meint zwar, sie sei „unbescholten“ und hätte eine „weiße Weste“ an, dabei trägt sie schon lange das „Finanzleichenhemd der Vorkostenabzocke“ und selbst dieses hat schon einen braunen Rand.

Marion Letaief lässt die gutgläubigen Kunden zum Abspecken ihres „monetären Übergewichtes“ nach Pilzen anreisen. Abgezockt wird dann unter dem Firmenmantel einer “Plan B-Sky Group s.r.o.“ in Pilzen mit dem sinnigen Namen Letaief.dalede@googlemail.com.

Nachfolgend die Beratungsvereinbarung und Finanzierungsantrag der “Plan B-Sky Group s.r.o.“, sozusagen die Geschäftsgrundlage, womit Marion Letaief ihre Kunden abzockt.

Beratungsvereinbarung der Marion Letaief - Seite 1


Beratungsvereinbarung der Marion Letaief - Seite 2

Der Vollständigkeit halber sei hier erwähnt, dass man als Kunde besser beraten gewesen wäre, hätte man sich direkt an die Initiatoren dieser von Frau Letaief und Konsorten vertriebenen Darlehens- und Kreditlinie gewandt, wie die folgenden Originalunterlagen beweisen. Dabei stellt selbst ein ungeübtes Auge fest, dass die Plan B-Sky Group s.r.o. um Letaief und Co. für das pure Weiterleiten der Kundenunterlagen die ohnehin überflüssigen Vorkosten einfach verdoppeln, ein schöner Stundenlohn, aber die Businessflüge wollen halt auch bezahlt werden.



Selbige gilt übrigens auch für Darlehen über Herrn Heilmann (KM-Heilmann).
Auch Herr Heilmann, welcher vorher in Lenggries seine Kunden abgezockt hat und nun seinen Wirkungskreis nach Pirna (Sachsen) verlagert hat, nimmt sich das Recht heraus, Vorkosten von seinen Kunden abzuverlangen, verweist zwar darauf, dass diese nach Auszahlung des Darlehens verrechnet werden.


Es wird kein Darlehen geben, sollte es wider Erwarten doch zu einer Auszahlung kommen, kann man sicher, dass es sich nicht um sauberes Geld handelt. Um es mal zu verdeutlichen, wie ich darauf komme, folgen Sie mal meinen Ausführungen.
Seit ca. zwei Jahren legt die Camaran s.r.o. in regelmäßigen Abständen neue Darlehens- bzw. Kreditlinien auf, gründet dazu Fonds oder Firmen, die z.T. 100%ige Tochterfirmen der Camaran s.r.o. (Linzacker s.r.o., SPA for you s.r.o. oder die Ermanus Ltd.), jedoch ist es in der Vergangenheit zu keiner Auszahlung gekommen, denn wann immer die Kunden unruhig werden, sind der Kreativität der Camaran nebst Erfüllungsgehilfen keinerlei Grenzen gesetzt. Denn irgendwie muss man es ja vermeiden, dem Kunden das gezahlte EK zurückzugeben.
Denn wo landet das sogenannte EK (Eigenkapital) der gutgläubigen Kreditkunden, welches von Frau Letaief partiell für die Camaran s.r.o. abgezockt hat? Ihr werdet es kaum Glauben, unter anderem im Rotlichtmilieu - in der Vermarktung im Hardcore-Pornobereich. Also betätigt/betätigen sich die Herren Paul Janzen alias Kamil Novak alias Patrik Toman nicht nur in der abgehalfterten Kredithai-Szenerie, sondern auch als Porno-Coproduzenten und als "Stillhalter von Glücksspielen und Schneeballsystemen". Zu letzterem laufen aktuell noch weitere Rechechen. Fest steht nach ein Auskünften, dass die Namen Paul Janzen, Kamil Novak und Patrik Toman, also Geschäftspartner der Frau Marion Letaief, allesamt ein Fake sind. Diese Personen existieren nicht. Es sind lediglich Bezeichnungen für weitere Namen bzw. Synonyme für eine einzige Person, die für die seit nunmehr über 2 Jahren stattfindende europaweite Abzocke verantwortlich ist. Auch ein Herr Christian Kurtz, der wirklich existiert und mittlerweile aus dem letzten loch pfeifen dürfte, wurde für die Abzocke missbraucht, jedoch hat er immerhin seinen Namen als Mitgesellschafter und Kreditgeber hergegeben, also dürfte er auch von diesen Geschäften partizipieren.
Es wird jetzt dieser Tage spannend werden, wenn zahlreiche Kunden gen Prag pilgern und glauben, Kredite (besser gesagt Schwarzgeld zweifelhafter Herkunft) in der Größenordnung bis zu € 1.00.000 in bar entgegenzunehmen. Zumindest signalisiert das "Phantom Kamil Novak", dass er persönlich zusammen mit dem jeweiligen Banker in verschiedenen Bank-Filialen diese Auszahlungen vornehmen will, wobei er pro Kunde 30 Minuten "Geldfassungszeit" einkalkuliert hat. Erinnert irgendwie an die Situation nach dem Mauerfall, als Trabi an Trabi und Stoßstange an Stoßstange von Ost nach West zu uns tuckerten, nur diesmal kommen Bettler nach Prag und reisen dann als kleine Millionäre gemächlich mit Barem im Gepäck über Grenzen hinweg nach Deutschland, Österreich und Schweiz. Und legalisieren möchte der gute Herr Novak diese Bargeldtransporte mit einem Begleitschreiben, welches dann auch von den jeweiligen Grenzbehörden akzeptiert wird, aber der Kunde wird der Leidtragende bei dieser ganzen Transaktion sein. Wer nach einer solchen Mail noch glaubt, dass sein Darlehensvertrag Berücksichtigung finden wird, sollte sich wirklich mal untersuchen lassen.


Nachfolgend der Link zum Camaran-Bordell und was Euch danach erwartet:

http://www.babecast.org/cms/blogs/camaran-sro


Und hier die bereits angekündigten Nachweise der Verknüpfungen der Camaran s.r.o. in ein illegales Pyramidenspiel namens "Lopoca". Bei näherem Hinsehen wird schnell klar, dass das vorgegebene Lotto, Casino und der Poker nur als Tarnung dient, um nicht sofort als illegales Pyramidenspiel eingestuft zu werden. Dem aufmerksamen User wird auffallen, dass es hier um die Cameran s.r.o. geht, jedoch vergleicht man die Kontodaten z.B. auf den Darlehensantragen, stellt man fest, dass es sich dieselbe Bankverbindung handelt.

Hier ein paar Daten zu Casino-Geschichte mit den Eckdaten eines weiteren Keulers der Camaran:
Domain: lopoca.com
admin-c-firstname: Reinhard
admin-c-lastname: Meusburger
admin-c-street: Unterlamm 74 B
admin-c-pcode: 8352
admin-c-city: Unterlamm
admin-c-ccode: AT
admin-c- phone: +43 664147044

Eine weitere 100%ige Tochtergesellschaft ist die CAM-INVEST s.r.o., welche der gutgläubige Kunde mit seinem sauer verdienten Geld zum Erfolg verhilft, jedoch springt für den Kunden selbst nichts heraus.


Freitag, 16. September 2011

Opfer erstatteten nicht mal Anzeige - Ponzi des Ulrich Engler

Ulrich Engler erleichterte vor vier Jahren etliche Leute um insgesamt 300 Millionen Euro. Die Opfer haben ihn bislang nichtmal angezeigt.
Lesen Sie hier den Originalartikel aus dem Oberbayerischen Volksblatt:

Ein Betrüger namens Ulrich Engler nutzte vor rund vier Jahren die Gier etlicher Geldanleger und erleichterte sie um rund 300 Millionen Euro. Bis heute ist er untergetaucht. Vor Gericht standen bisher nur Vertreter, die für ihn tätig waren. Einer von ihnen wurde jetzt in Rosenheim verurteilt.

Der angeklagte Finanzkaufmann aus dem Landkreis Rosenheim arbeitete für die Firma Englers. Diese tat unter anderem so, als könne sie Sportvereinen Werbeverträge renommierter Firmen vermitteln und strich das Geld ein, ohne dass Verträge zustandegekommen wären. Aber auch Privatleute vertrauten dem Betrüger und den in seinem Vetriebsnetz arbeitenden Finanzmaklern riesige Summen an. Sie glaubten offenbar wirklich an die versprochenen 70 Prozent Zinsen.

Der Finanzmakler, der nun in Rosenheim angeklagt war, konnte mit der Vermittlung dieser dubiosen Anlageform vor vier Jahren noch eine Gesamtprovision von 461000 Euro einstecken. Doch die Kunden mussten nicht nur auf die Zinsen verzichten, sondern sahen auch ihr Geld nie wieder. Es handelte sich um ein klassisches Schneeballsystem.

Dem Angeklagten war nicht nachzuweisen, dass er von den Betrugsabsichten des Haupttäters gewusst hätte, der in vielen Staaten von der Polizei gesucht wird. Damit schied der Vorwurf des Betruges aus. Wichtige Finanzblätter hatten seit April 2007 allerdings vor diesen speziellen Geldanlagen gewarnt. Der Finanzmann hätte also ahnen können, dass er für einen Betrüger arbeitete. Aber immerhin verkaufte er bis Juli 2007 die Anlagen gewinnbringend.

Verblüffend ist, dass von keinem der Geschädigten Anzeige erstattet wurde. 19 der 50 antworteten nicht einmal auf Nachfragen der Polizei. Die Vermutung liegt nahe, dass die Betroffenen Sorge hatten, nach einer Anzeige vom Finanzamt verfolgt zu werden, weil sie möglicherweise nicht hätten nachweisen können, woher das Geld, das sie investierten, stammte. Schwarzgeld wird häufig in der Hoffnung auf große Renditen auf diese Weise "geparkt"

Eine andere juristische Regelung brachte den Finanzberater dennoch vor Gericht: Derlei Finanzgeschäfte mit Staaten außerhalb der EU bedürfen einer besonderen Genehmigung durch die Banken-Aufsichtsbehörde BAFIN, was im Kreditwesengesetz geregelt ist. Diese Genehmigung hatte der Angeklagte, wie viele seiner Kollegen, nicht eingeholt. Die deutsche Justiz beschlagnahmte deshalb die Konten des Angeklagten und stellte wenigstens knapp 150000 Euro sicher.

Der Vorsitzende Richter Heinrich Loeber befand am Ende, 90 Tagessätze à 37 Euro, was einer Geldstrafe von insgesamt 3330 Euro entspricht, seien als Strafe ausreichend. Das Geld auf seinem Konto sieht der Angeklagte aber nicht wieder. Das behält der Staat ein.

Orig. Quelle:  http://www.rosenheim24.de/land/opfer-erstatteten-nicht-anzeige-rosenheim24-1405763.html

Wie man sieht, müssen auch die Vermittler mit Strafen rechnen - sogar ganz ohne von Opfern/Geschädigten angezeigt zu werden.

Montag, 22. August 2011

Gewerbeauskunft zockt weiter ab

Obwohl die Methoden der Gewerbeauskunft-Zentrale.de längst als Abzocke entlarvt sind, macht das Unternehmen weiter. Es bietet einen teuren Dienst an, der auch kostenlos zu haben ist.

„Abzocke“ heißt es vonseiten der Verbraucherzentrale Niedersachsen und das Landgericht Düsseldorf spricht von „unlauterer geschäftlicher Handlung“. Wenn es um die Geschäftsmethoden der Gewerbeauskunft-Zentrale.de geht, sind sich die Institutionen einig: So geht es nicht!

Die Gewerbeauskunft selbst sieht das anders. Sie schreibt weiterhin Gewerbetreibende an, in den vergangenen Tagen auch in Osnabrück. Auf einem Formular fordert das Unternehmen die Adressaten auf, die Daten ihres Kleingewerbes zu aktualisieren und zurückzuschicken. Dafür werde die Firma auf der Internetseite der Gewerbeauskunft-Zentrale aufgelistet. So weit so gut. Das Problem ist – wie so oft in solchen Fällen – im Kleingedruckten verborgen.

Darin verpflichtet sich der Unterzeichner des Formulars nämlich über zwei Jahre jeweils 39,85 Euro pro Monat plus Steuern an die Gewerbeauskunft zu zahlen. Macht in Summe über 1000 Euro – und das, wie Gabriele Peters von der Verbraucherzentrale sagt, für einen Dienst, der bei anderen Anbietern kostenlos zu haben ist.

Denjenigen, die unwissentlich einen Vertrag mit der Gewerbeauskunft-Zentrale unterschrieben haben, rät Peters: Nicht zahlen und einen Anwalt einschalten.

http://www.noz.de/lokales/56492635/gewerbeauskunft-zockt-weiter-ab

Samstag, 2. Juli 2011

Vorsicht vor Spam-E-Mails, die zum Wechsel der Krankenversicherung auffordern

Eine Flut an E-Mails belästigt derzeit die Verbraucher. Geworben wird dabei für einen Wechsel zur privaten Krankenversicherung, für den sich die Angeschriebenen angeblich interessiert hätten. Absender der Spam-E-Mails sind u. a. eine "Verbraucherberatung" und ein "Verbraucherservice". Viele der Angemailten glauben deshalb fälschlich, dass Verbraucherschützer die Aktion gestartet hätten.

Die Verbraucherzentrale warnt jedoch eindringlich davor, die in den E-Mails hinterlegten Links anzuklicken. Die nämlich führen zu einer Internetseite, die großspurig verspricht: "Privatpatient ab 59 Euro im Monat – die neue Volks-Versicherung". Um in den Genuss dieses Traum-Beitrags zu gelangen, müssen allerdings diverse Angaben in eine Datenmaske eingetragen werden: etwa Name, Wohn- und E-Mail-Adresse sowie Telefonnummern und Beruf. Wer danach auf den Vergleichs-Button drückt, liefert seine Daten ab, erhält aber weder den versprochenen Beitragsvergleich noch ein Vertragsangebot.

http://www.vz-bawue.de/UNIQ130851471406136/link898301A.html

Samstag, 18. Juni 2011

Die spekulative Just Trades Kirby Story

Es waren einmal drei Österreicher (Thale): Maro Harrer, Medany El Makarem und Stefan Schmied, die hatten eine Idee. Nach dem Motto: wie können wir was verkaufen was andere schon erarbeitet haben. Da sich alle schon mit Forex beschäftigt hatten, fiel die Wahl sehr einfach aus. Man schusterte mit Joomla eine Webseite zusammen und erfand aus dem allerwelts begriff „Just Trade“ den Namen „Just Trades“ die dann das Forex Free Signal als Vorlage für Kirby nahmen und es umbenannten, um es für viel Geld an ahnungslose in dem Gewerbe zu vertickern. Die Software gibt es teilweise zu hauf kostenfrei im Internet. Aber auch zu Preisen von 110$ pro Monat z. b. auf

http://www.gainprice.com/signup

Ja, man hat sich auch vom Design beinflussen lassen und sich schonungslos bedient, was ja einfacher ist als selbst zu erarbeiten. Die vermeintliche Inovation kam von Forex, Forex Bigbang und Forex Free Signal, die bei Stefan Schmied auf Facebook zu finden sind.

http://www.facebook.com/KingBahamut1986#!/freeforexsignal

http://www.facebook.com/KingBahamut1986#!/pages/The-Forex-Bigbang/172891562744545

http://www.facebook.com/KingBahamut1986#!/pages/Forex-Signal-free/168679669830945

Wozu also eine Software programmieren, was von denen sowieso keiner könnte, wenn doch alles im Netz kostenfrei zu bekommen ist. Die Idee war geboren und wurde dann auch so schamlos umgesetzt, leider hatten sie mit dem vierten Mann Beat Bossard, der dazu gestoßen war um es mitzuvermarkten, nicht gerechnet, dass der sich verplapperte, und so landetet es bei Szene-Insider, wo die User dann diese Masche ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt haben und auch sogleich als sehr fragwürdig blossgestellt haben. Das Ende der Story ist noch nicht abzusehen, aber es liegt auf der Hand, das wieder einmal im Vorfeld ein Versuch von schonungsloser Abzocke entarnt wurde.

Wer denn noch glaubt für viel Geld sich sowas anzutun, soll es doch gerne machen, soll aber hinterher nicht jammern, dass man einem fast peinlichen Betrug aufgesessen ist!

http://www.just-trades.com

Übernommen von http://wiki4szeneinsider.wordpress.com


Samstag, 4. Juni 2011

Warnung vor http://worldfxclub.com und http://worldfxclub.info - FMA warnt vor GLOBAL LIFESTYLE GROUP S.A. (WorldFXClub)


worldfxclub.com
GLOBAL LIFESTYLE GROUP S.A.
 Division worldfxclub
 Suite # 1056
 P. O. Box 2284
 #16 Albert Hoy Avenue, Belama Phase 1
 BELIZE CITY, BELIZE
 CENTRAL AMERICA

GLOBAL LIFESTYLE GROUP S.A. (WorldFXClub)
Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte sowie Wertpapiergeschäfte mit diesem Anbieter.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) bzw. § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte bzw. Wertpapierdienstleistungsgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 7. April 2011 teilt die FMA daher mit, dass die

GLOBAL LIFESTYLE GROUP S.A.
(WorldFXClub)
Division worldfxclub
Suite # 1056
P. O. Box 2284
#16 Albert Hoy Avenue, Belama Phase 1
BELIZE CITY, BELIZE
CENTRAL AMERICA
www.worldfxclub.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte oder Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Die gewerbliche Vermittlung des Devisenhandels auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs. 1 Z 18 lit c iVm Z 7 lit a BWG) ist dem Anbieter daher ebenso wenig gestattet wie die Portfolioverwaltung durch Verwaltung von Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspielraum im Rahmen einer Vollmacht des Kunden, sofern das Kundenportfolio ein oder mehrere Finanzinstrumente enthält (§ 3 Abs. 2 Z 2 WAG 2007).


- http://www.fma.gv.at/de/verbraucher/investorenwarnungen/nationale-warnmeldungen/detail-natwm/article/global-lifestyle-group-sa-worldfxclub.html


worldfxclub.info

Agressiver Keuler ist z. B. Klaus Limburg

- https://www.facebook.com/klaus.limburg
- http://klauslimburg.worldfxclub.com/



Montag, 23. Mai 2011

Kantonschemiker hat entschieden - Bios Life SLM in Schweiz verboten

Es hört sich wunderbar an. «Für ein aktiveres, attraktiveres und schlankeres ICH.» So vielversprechend wird das Pulver Bios Life im Internet beworben.
Doch das Nahrungsergänzungsmittel sorgt auch für Ärger. Denn das Kantonale Laboratorium des Kantons Thurgau hat entschieden: Das Produkt Bios Life SLM der US-Firma Unicity ist in der Schweiz verboten. Der entsprechende Bescheid flattert am 7. März 2011 bei Philipp Wegmann (44) aus Bettwiesen TG ins Haus. Der selbständige Chauffeur ist – wie Ex-Boxer Stefan Angehrn (46) – Franchise-Partner von Unicity in der Schweiz. «Ich war geschockt, Unicity hat uns immer wieder versichert, dass mit ihren Produkten alles in Ordnung sei», sagt Wegmann. «Und dann musste ich auch noch eine Busse von 138 Franken zahlen.»

Die Begründung des Kantonschemikers: Auf der Verpackung seien Nährwertmengen falsch angegeben und es würde mit einem Schlankheitsversprechen geworben – das sei in der Schweiz illegal.

Elisabeth Nellen-Regli vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) erklärt: «Wenn Inhaltsstoffe falsch deklariert werden und mit einer schlanken Figur geworben wird, ist das Produkt grundsätzlich schweizweit nicht verkehrsfähig.»

Wegmann ist verzweifelt: «Und das Schlimmste ist, Unicity und Stefan Angehrn vertreiben Bios Life SLM immer noch.» Wie kann das sein? Der stellvertretende Thurgauer Kantonschemiker Jürg Vetterli zu BLICK: «Wenn das Produkt gegen entsprechende Artikel der Schweizer Gesetzgebung verstösst, darf es natürlich von niemandem vertrieben werden. Ist das der Fall, schauen wir grundsätzlich darauf, dass das Produkt nicht mehr erhältlich ist. Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen.» Also auch vom Haupt-Franchise-Mann Stefan Angehrn nicht!

Was sagt der Ex-Profi-Boxer dazu? «Ich habe schon davon gehört. Die von Unicity haben mir aber gesagt, dass ihre Anwälte alles mit dem BAG und dem Kantonschemiker geregelt haben.»
Beim kantonalen Laboratorium Thurgau hat sich bis heute, laut Akteneintrag, noch kein Anwalt der Unicity gemeldet.

Philipp Wegmann darf Bios Life SLM nicht mehr verkaufen. (ZVG)
Verzweifelt hält Philipp Wegmann (44) aus Bettwiesen TG seinen Lebenstraum in den Händen. Bios Life SLM sollte seine Zukunft werden. Privat wie beruflich – doch beides zerplatzt. Wegmann wird 2008 Franchise-Partner der US-Firma Unicity. Jetzt bekam er vom Kantonschemiker Bescheid: Das Nahrungsergänzungsmittel
Bios Life SLM ist in der Schweiz nicht erlaubt. «Am Anfang lief der Verkauf super», sagt Wegmann.







 Orig. Quelle: facebook.com

Weiterer Bericht: Dreifach-Mord Grenchen: Opfer arbeitete mit Angehrn zusammen

Mittwoch, 18. Mai 2011

Abzocke durch „Gewerbeauskunfts-Zentrale“

Adressbuchverlag unterliegt vor dem LG Düsseldorf

Die Fa. GWE Wirtschaftsinformations mbH Gewerbeauskunfts-Zentrale, Düsseldorf hat einen Rechtsstreit vor dem LG Düsseldorf verloren.

Das Landgericht Düsseldorf hat am15.04.2011 gegen die GWE ein Urteil verkündet (38 O 148/10). Das Urteil hat der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität eV erstritten.

In diesem Urteil wird der GWE untersagt, für entgeltliche Einträge in einem Firmenregister unter Angabe eines Preises pro Monat zu werben und/oder werben zu lassen, sofern die Vertragslaufzeit tatsächlich mehr als einen Monat beträgt.

Die Formulare die GWE nutzt, dienen nach Auffassung des LG Düsseldorf der Irreführung etc. und sind deshalb unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten unzulässig (§ 5 I UWG).

 Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

An dieser Stelle muss noch einmal deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Frage einer “wettbewerbsrechtlichen” Unzulässigkeit nicht die Frage beantwortet, ob ein wirksamer Vertrag zwischen einem Kunden und GWE zustande gekommen ist oder nicht.

Gleichwohl gibt dieses Urteil Anlass dazu, sich erneut mit den “Formulargestaltungen” solcher Firmen wie der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH auseinader zu setzen.

Aus diesem Grund wenden Sie sich an solche Stellen (Verbände, Anwälte, etc.) , die sich mit den Geschäftsgebaren solcher Firmen wie der GWE auskennen und lassen sich dort beraten.

http://www.anzeigen-recht.de/adressbuchverlag-unterliegt-vor-dem-lg-dusseldorf-04-05-2011.html

Dienstag, 3. Mai 2011

Robert L. Fitzpatrick, Anti-MLMer durch Medifast Inc. angeklagt

Extremer MLM-Gegner, schon bekannt bei transgallaxys.com wurde durch Medifast Inc. mit der Hauptniederlasung in Delaware angeklagt.
Vorgeworfen werden Pressemitteilungen, Berichte und Videos mit diffamierenden Aussagen über Medifast.




Weitere Einzelheiten:
http://www.mlmwatchdog.com/PDFs_lawsuits_bankruptcy/Medifast-vs_Minkow-Fitzpatrick.pdf

Sonntag, 3. April 2011

Eklatante Datenschutzverletzung der Firma Ecigo!

Nachdem die Firma Ecigo UG schon sehr negativ aufgefallen ist, wie fehlende Warenlieferungen und keine Rückerstattung von Kunden Geldern (siehe Link am Ende des Artikels), kommt jetzt noch eine Aktuelle brisante Datenschutzverletzung hinzu.

Die Firma Ecigo UG vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Laufs mit Sitz in Tullastrasse 67 D-79108 Freiburg Brs. hat auf der Firmeneigene Webseite http://www.ecigo.de eine Eklatante Datenschutzverletzung begangen. Zur Zeit sind unter der folgenden URL http://www.ecigo.de/temp/ viele Kunden Rechnungen öffentlich einsehbar.

 

Dieses ist nach dem geltenden Gesetz für Datenschutz, für die Betroffenden Kunden nicht hinnehmbar und sollte auch dementsprechend gehandet werden. Kunden von Ecigo können und sollten sich bei der Zuständigen Behörde für Datenschutz umgehend beschweren, hier die Anschrift:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg
Urbanstr. 32
70182 Stuttgart
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Freitag, 25. März 2011

Aus für US- Network-Marketing- Unternehmen NexEurope

Das US- Network-Marketing- Unternehmen NexEurope hat sich zum 21.3.2011 vom europäischen Markt zurückgezogen. Die Homepage wurde angeschaltet, es werden keine Bestellungen mehr ausgeführt. Von Seiten des Unternehmens war bisher nicht zu erfahren, ob es noch ausstehende Provisionsforderungen der Vertriebspartner gibt.

Wenn Sie NexEurope- Vertriebspartner waren und noch Provisionen zu bekommen haben, oder bereits bezahlte Bestellungen nicht ausgeführt wurden, dann schreiben Sie an die Network- Karriere: herausgeber@network-karriere.com

Aber hauptsache Neue wurden kurz bevor NexEurope verschwand noch mit dicken Einstiegspaketen geködert und haben dann dumm aus der Wäsche geguckt.Zahlen heute z.T. noch die Schulden ab.
Beispiel: http://www.mlm-infos.com/ftopic36350.html