Ulrich Engler erleichterte vor vier Jahren etliche Leute um insgesamt 300 Millionen Euro. Die Opfer haben ihn bislang nichtmal angezeigt.
Lesen Sie hier den Originalartikel aus dem Oberbayerischen Volksblatt:
Ein Betrüger namens Ulrich Engler
nutzte vor rund vier Jahren die Gier etlicher Geldanleger und
erleichterte sie um rund 300 Millionen Euro. Bis heute ist er
untergetaucht. Vor Gericht standen bisher nur Vertreter, die für ihn
tätig waren. Einer von ihnen wurde jetzt in Rosenheim verurteilt.
Der
angeklagte Finanzkaufmann aus dem Landkreis Rosenheim arbeitete für die
Firma Englers. Diese tat unter anderem so, als könne sie Sportvereinen
Werbeverträge renommierter Firmen vermitteln und strich das Geld ein,
ohne dass Verträge zustandegekommen wären. Aber auch Privatleute
vertrauten dem Betrüger und den in seinem Vetriebsnetz arbeitenden
Finanzmaklern riesige Summen an. Sie glaubten offenbar wirklich an die
versprochenen 70 Prozent Zinsen.
Der Finanzmakler, der nun in
Rosenheim angeklagt war, konnte mit der Vermittlung dieser dubiosen
Anlageform vor vier Jahren noch eine Gesamtprovision von 461000 Euro
einstecken. Doch die Kunden mussten nicht nur auf die Zinsen verzichten,
sondern sahen auch ihr Geld nie wieder. Es handelte sich um ein
klassisches Schneeballsystem.
Dem Angeklagten war nicht
nachzuweisen, dass er von den Betrugsabsichten des Haupttäters gewusst
hätte, der in vielen Staaten von der Polizei gesucht wird. Damit schied
der Vorwurf des Betruges aus. Wichtige Finanzblätter hatten seit April
2007 allerdings vor diesen speziellen Geldanlagen gewarnt. Der
Finanzmann hätte also ahnen können, dass er für einen Betrüger
arbeitete. Aber immerhin verkaufte er bis Juli 2007 die Anlagen
gewinnbringend.
Verblüffend ist, dass von keinem der Geschädigten
Anzeige erstattet wurde. 19 der 50 antworteten nicht einmal auf
Nachfragen der Polizei. Die Vermutung liegt nahe, dass die Betroffenen
Sorge hatten, nach einer Anzeige vom Finanzamt verfolgt zu werden, weil
sie möglicherweise nicht hätten nachweisen können, woher das Geld, das
sie investierten, stammte. Schwarzgeld wird häufig in der Hoffnung auf
große Renditen auf diese Weise "geparkt"
Eine andere juristische
Regelung brachte den Finanzberater dennoch vor Gericht: Derlei
Finanzgeschäfte mit Staaten außerhalb der EU bedürfen einer besonderen
Genehmigung durch die Banken-Aufsichtsbehörde BAFIN, was im
Kreditwesengesetz geregelt ist. Diese Genehmigung hatte der Angeklagte,
wie viele seiner Kollegen, nicht eingeholt. Die deutsche Justiz
beschlagnahmte deshalb die Konten des Angeklagten und stellte wenigstens
knapp 150000 Euro sicher.
Der Vorsitzende Richter Heinrich
Loeber befand am Ende, 90 Tagessätze à 37 Euro, was einer Geldstrafe von
insgesamt 3330 Euro entspricht, seien als Strafe ausreichend. Das Geld
auf seinem Konto sieht der Angeklagte aber nicht wieder. Das behält der
Staat ein.
Orig. Quelle: http://www.rosenheim24.de/land/opfer-erstatteten-nicht-anzeige-rosenheim24-1405763.html
Wie man sieht, müssen auch die Vermittler mit Strafen rechnen - sogar ganz ohne von Opfern/Geschädigten angezeigt zu werden.
1 Kommentar:
Die Firma von Engler hieß PCO Inc.
Weitere Infos dazu:
Im Insolvenzverfahren um Ulrich "Richie" Engler und seiner Firma PCO Inc. hat das Gericht ein endgültiges Urteil gegen Frau Angelika Neumeier-Fuchs gefällt
Ein rechtskräftiges Urteil wurde gegen Frau Neumeier-Fuchs und zu Gunsten des Treuhänders (Robert E. Tardif) gefällt. Dabei geht es um die Summe von 1.225.503,56 US Dollars, zusammen mit den anfallenden Zinsen von 3,25 % pro Jahr ab dem 27.09.2011.
Des Weiteren wurde das Haus in 430 S.E. 24th Street, Cape Coral, Florida 339990, welches auf Frau Neumeier-Fuchs‘ Namen eintragen ist, mit sofortiger Wirkung beschlagnahmt und ist dem Treuhänder überstellt worden.
Sollte es nötig sein, so wurde der Sheriff von Lee County, Florida, dazu ermächtigt, die obengenannte Immobilie (und jedes Gebäude oder eingezäuntes Grundstück darauf oder darin) zu betreten und jedes Schloss, Außentür oder sonstiges Hindernis aufzubrechen, um dem Treuhänder den vollen Zugang zu dem Haus zu ermöglichen.
http://securitybymike.com/11.html
Auf der Seite kann man sehr schön alles komplett nachlesen.
Das Urteil findet man auch schon im Netz - http://pacer.flmb.uscourts.gov/judgments/case/6W92S4S7.pdf
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