Freitag, 16. September 2011

Opfer erstatteten nicht mal Anzeige - Ponzi des Ulrich Engler

Ulrich Engler erleichterte vor vier Jahren etliche Leute um insgesamt 300 Millionen Euro. Die Opfer haben ihn bislang nichtmal angezeigt.
Lesen Sie hier den Originalartikel aus dem Oberbayerischen Volksblatt:

Ein Betrüger namens Ulrich Engler nutzte vor rund vier Jahren die Gier etlicher Geldanleger und erleichterte sie um rund 300 Millionen Euro. Bis heute ist er untergetaucht. Vor Gericht standen bisher nur Vertreter, die für ihn tätig waren. Einer von ihnen wurde jetzt in Rosenheim verurteilt.

Der angeklagte Finanzkaufmann aus dem Landkreis Rosenheim arbeitete für die Firma Englers. Diese tat unter anderem so, als könne sie Sportvereinen Werbeverträge renommierter Firmen vermitteln und strich das Geld ein, ohne dass Verträge zustandegekommen wären. Aber auch Privatleute vertrauten dem Betrüger und den in seinem Vetriebsnetz arbeitenden Finanzmaklern riesige Summen an. Sie glaubten offenbar wirklich an die versprochenen 70 Prozent Zinsen.

Der Finanzmakler, der nun in Rosenheim angeklagt war, konnte mit der Vermittlung dieser dubiosen Anlageform vor vier Jahren noch eine Gesamtprovision von 461000 Euro einstecken. Doch die Kunden mussten nicht nur auf die Zinsen verzichten, sondern sahen auch ihr Geld nie wieder. Es handelte sich um ein klassisches Schneeballsystem.

Dem Angeklagten war nicht nachzuweisen, dass er von den Betrugsabsichten des Haupttäters gewusst hätte, der in vielen Staaten von der Polizei gesucht wird. Damit schied der Vorwurf des Betruges aus. Wichtige Finanzblätter hatten seit April 2007 allerdings vor diesen speziellen Geldanlagen gewarnt. Der Finanzmann hätte also ahnen können, dass er für einen Betrüger arbeitete. Aber immerhin verkaufte er bis Juli 2007 die Anlagen gewinnbringend.

Verblüffend ist, dass von keinem der Geschädigten Anzeige erstattet wurde. 19 der 50 antworteten nicht einmal auf Nachfragen der Polizei. Die Vermutung liegt nahe, dass die Betroffenen Sorge hatten, nach einer Anzeige vom Finanzamt verfolgt zu werden, weil sie möglicherweise nicht hätten nachweisen können, woher das Geld, das sie investierten, stammte. Schwarzgeld wird häufig in der Hoffnung auf große Renditen auf diese Weise "geparkt"

Eine andere juristische Regelung brachte den Finanzberater dennoch vor Gericht: Derlei Finanzgeschäfte mit Staaten außerhalb der EU bedürfen einer besonderen Genehmigung durch die Banken-Aufsichtsbehörde BAFIN, was im Kreditwesengesetz geregelt ist. Diese Genehmigung hatte der Angeklagte, wie viele seiner Kollegen, nicht eingeholt. Die deutsche Justiz beschlagnahmte deshalb die Konten des Angeklagten und stellte wenigstens knapp 150000 Euro sicher.

Der Vorsitzende Richter Heinrich Loeber befand am Ende, 90 Tagessätze à 37 Euro, was einer Geldstrafe von insgesamt 3330 Euro entspricht, seien als Strafe ausreichend. Das Geld auf seinem Konto sieht der Angeklagte aber nicht wieder. Das behält der Staat ein.

Orig. Quelle:  http://www.rosenheim24.de/land/opfer-erstatteten-nicht-anzeige-rosenheim24-1405763.html

Wie man sieht, müssen auch die Vermittler mit Strafen rechnen - sogar ganz ohne von Opfern/Geschädigten angezeigt zu werden.

1 Kommentar:

Unknown hat gesagt…

Die Firma von Engler hieß PCO Inc.

Weitere Infos dazu:

Im Insolvenzverfahren um Ulrich "Richie" Engler und seiner Firma PCO Inc. hat das Gericht ein endgültiges Urteil gegen Frau Angelika Neumeier-Fuchs gefällt

Ein rechtskräftiges Urteil wurde gegen Frau Neumeier-Fuchs und zu Gunsten des Treuhänders (Robert E. Tardif) gefällt. Dabei geht es um die Summe von 1.225.503,56 US Dollars, zusammen mit den anfallenden Zinsen von 3,25 % pro Jahr ab dem 27.09.2011.

Des Weiteren wurde das Haus in 430 S.E. 24th Street, Cape Coral, Florida 339990, welches auf Frau Neumeier-Fuchs‘ Namen eintragen ist, mit sofortiger Wirkung beschlagnahmt und ist dem Treuhänder überstellt worden.

Sollte es nötig sein, so wurde der Sheriff von Lee County, Florida, dazu ermächtigt, die obengenannte Immobilie (und jedes Gebäude oder eingezäuntes Grundstück darauf oder darin) zu betreten und jedes Schloss, Außentür oder sonstiges Hindernis aufzubrechen, um dem Treuhänder den vollen Zugang zu dem Haus zu ermöglichen.


http://securitybymike.com/11.html
Auf der Seite kann man sehr schön alles komplett nachlesen.
Das Urteil findet man auch schon im Netz - http://pacer.flmb.uscourts.gov/judgments/case/6W92S4S7.pdf