Die Gerüchte überschlugen sich in letzter Zeit zu Jörg Wittke und Dubli.
Der Obtainer berichtete vergangenen Monat >>> http://cafe4eck.blogspot.com/2013/09/terra-titanic-leuchtsignale-bei-dubli_27.html wobei Wittke dort noch eine Aktivität mit einem neuen Partnerunternehmen (Adonia) abstritt.
Hingegen bei Selfbrander liest sich das alles mittlerweile schon ganz anders:
Jörg Wittke wechselt doch!
Aufregung in Dubai um Jörg Wittke. Die Gerüchteküche um ihn wollte nicht abreissen, jetzt gibt es Gewissheit um seinen Verbleib.
Nun scheint es amtlich, Dubli ist Vergangenheit und Sonnyboy Jörg Wittke steuert seinen neuen Heimathafen an.
Es war schon vielen klar gewesen wohin die Reise gehen könnte, mit Sicherheit hat man aber nicht damit gerechnet, das er in einer vielversprechenden dominanten Position als Semi-Corporate den internationalen Vertriebsaufbau vorantreiben soll.
Ist es zu glauben? Ist es wirklich wahr? Wer es nicht glauben kann, sollte die Facebook Bilder von ersten Adonia Day in Wiesbaden anschauen, wo es wahrscheinlich heissen wird:
"Und jetzt begrüsst unseren Jörg Wittke, Live und in Farbe."
Der Wechsel zu einem Antifalten Produkt dürfte dem (jetzt wieder) jungen Wittke nicht schwer fallen, hatte er immer schon eine Affinität Frauenprodukte zu vertreiben, wie der Rückblick in seine bewegte Karriere zeigt.
Als unangefochtende Nr.1 bei dem Schmuckunternehmen Cabouchon in den Neunzigern hatte er seinen Grundstein gelegt zu der Bilderbuchkarriere im Network Marketing.
Als polarisierende Persönlichkeit gibt es natürlich den ein oder anderen der mit der Person Jörg Wittke und seinem Arbeitsstil sich nicht anfreunden will oder kann, aber wie Jörg schon in seinem Buch erwidert: "Erfolg ersetzt alle Argumente", den wünschen wir jedem Networker.
Auf jeden Fall gehört Jörg nicht zu den One Hit Wondern im Network, sondern hat schon mehrfach bewiesen das er etwas bewegen kann und will. Lassen wir die Spiele beginnen!
>>> http://selfbrander.me/?page=a827d7a0230a1ee8ecd20ed277191c6c
siehe auch >>> Dubli und die angeblichen Erfolge von Firmengründer Michael Hansen
Nachtrag:
Freitag, 25. Oktober 2013
Strategic Private Equity LLC
Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte mit diesem Anbieter
Die österreichische
Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz
Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet,
Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit
Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren,
dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur
Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1
bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass
gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im
Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25. Oktober 2013 teilt die FMA daher mit, dass die
Strategic Private Equity LLCmit angeblichem Sitz in:
103 E 29th St New York
NY 10016
Web: strategicpe.com
E-Mail: contact(at)stragicpe.com
Tel.: +1 212 901 0660
Fax: +1 212 898 0486
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.
>>> http://www.fma.gv.at/de/verbraucher/investorenwarnungen/nationale-warnmeldungen/detail-natwm/article/strategic-private-equity-llc.html
Donnerstag, 24. Oktober 2013
CMC Markets - Ermittlungen gegen Broker
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen den Gründer und Chef des Derivatebrokers CMC Markets, Peter Cruddas. Das geht aus einem Brief der Behörde hervor, der der WirtschaftsWoche vorliegt.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen den Gründer und Chef des Derivatebrokers CMC Markets, Peter Cruddas. Das geht aus einem Brief der Behörde hervor, der der WirtschaftsWoche vorliegt. Staatsanwaltschaft und CMC wollten sich nicht dazu äußern. Cruddas sagte, er sei nicht an Zivilprozessen in Deutschland beteiligt und die Vorwürfe damit sachlich falsch.
Die Ermittlungen gehen auf die Strafanzeige eines CMC-Kunden zurück. Der Anleger hatte zuvor vor dem Landgericht Frankfurt Schadensersatz erstritten, CMC musste mehr als 16 200 Euro an den Kunden zurückzahlen. CMC hatte mehrfach Geschäfte des Kunden "zu fehlerhaften Kursen" abgerechnet, heißt es im Urteil.
CMC gehört in Deutschland zu den führenden Anbietern für Differenzkontrakte (Contracts for Difference, CFDs), mit denen Anleger auf Kursgewinne und -verluste von Aktien oder Indizes wie den Deutschen Aktienindex (Dax) wetten können. Die Kunden kaufen und verkaufen Produkte des Brokers, die außerhalb regulierter Börsen gehandelt werden. Viele CFD-Broker engagieren zu diesem Zweck eigene Händler, die die Kurse für hauseigene Produkte stellen.
Bitte hier weiterlesen....
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| Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen den Gründer und Chef des Derivatebrokers CMC Markets Quelle: dapd |
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen den Gründer und Chef des Derivatebrokers CMC Markets, Peter Cruddas. Das geht aus einem Brief der Behörde hervor, der der WirtschaftsWoche vorliegt. Staatsanwaltschaft und CMC wollten sich nicht dazu äußern. Cruddas sagte, er sei nicht an Zivilprozessen in Deutschland beteiligt und die Vorwürfe damit sachlich falsch.
Die Ermittlungen gehen auf die Strafanzeige eines CMC-Kunden zurück. Der Anleger hatte zuvor vor dem Landgericht Frankfurt Schadensersatz erstritten, CMC musste mehr als 16 200 Euro an den Kunden zurückzahlen. CMC hatte mehrfach Geschäfte des Kunden "zu fehlerhaften Kursen" abgerechnet, heißt es im Urteil.
CMC gehört in Deutschland zu den führenden Anbietern für Differenzkontrakte (Contracts for Difference, CFDs), mit denen Anleger auf Kursgewinne und -verluste von Aktien oder Indizes wie den Deutschen Aktienindex (Dax) wetten können. Die Kunden kaufen und verkaufen Produkte des Brokers, die außerhalb regulierter Börsen gehandelt werden. Viele CFD-Broker engagieren zu diesem Zweck eigene Händler, die die Kurse für hauseigene Produkte stellen.
Bitte hier weiterlesen....
Werben ja, aber nur unter Angabe der Rechtsform
Werbung bedeutet Aufmerksamkeit erregen und Interesse wecken –
potenzielle Käufer sollen durch attraktive Angebote zum Kauf animiert
werden. Hierbei gilt es allerdings zu beachten, dass Händler Angaben zu
Ihrer Identität machen und zwingend die Rechtform angeben müssen.
Daher gilt:
Online-Händler, welche Werbeprospekte, Flyer etc. dazu nutzen, die Kunden über „konkrete Warenangebote“ zu informieren, sollten auf diesen Prospekten/Flyern genaue, zutreffende und vollständige Angaben zu ihrer eigenen Identität inkl. Ihrer Rechtsform machen.
Autor: Susanne Richter
>>> http://onlinehaendler-news.de/recht/aktuelle-urteile/1677-werben-ja-aber-nur-unter-angabe-der-rechtsform.html
Werbende Unternehmen müssen in der
Werbung ihre Rechtsform angeben – so lautet die Entscheidung der
Karlsruher Richter, wenn es um das Thema Werbung geht. Dabei betrifft
die Anforderung zur Angabe der Rechtsform jegliche Art von Werbung.
Nicht nur Werbeanzeigen in Zeitungen, Prospekte oder Flyer unterliegen
diesen Anforderungen, sondern auch Onlinewerbung.
Zwar ist diese Pflicht zur Angabe der
Rechtsform nicht neu. So hatte sich bereits das OLG Hamm (Beschluss vom
13.10.2011, AZ: I-4 W 84/11) zu den rechtlichen Anforderungen bei der
Gestaltung von Werbeprospekten geäußert und u.a. die Angabe der
Rechtsform als zwingende Angabe bejaht.
Mit dem Urteil vom 18.04.2013 ( Az.: I
ZR 180/12) hat nun auch der BGH die Pflicht zur Angabe der Rechtsform in
Flyern, Prospekten bzw. Onlinewerbung höchstrichterlich bestätigt.
Was war geschehen: Ein eingetragener
Kaufmann hatte im Rahmen einer Werbeanzeige unter Angabe von Preisen mit
Elektronikgeräten geworben, ohne jedoch seine Rechtsform (e.K.) zu
benennen.
Die Richter sahen hierin eine unlautere
Geschäftshandlung im Sinne von § 5 a Absatz 3 Nr. 2 des Gesetzes gegen
den unlauteren Wettbewerb (UWG), weil die Identität des Werbenden nicht
deutlich wurde. Denn gemäß § 5 a Abs. 2 UWG handelt unlauter, wer die
Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern dadurch beeinflusst, dass er
eine Information vorenthält, die im konkreten Fall (unter
Berücksichtigung aller Umstände einschließlich der Beschränkungen der
Kommunikationsmittel) wesentlich sind. Dabei ist die Information über die Identität dann wesentlich, wenn Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preis in einer dem verwendeten Kommunikationsmittel angemessenen Weise so angeboten
werden, dass ein durchschnittlicher Verbraucher das Geschäft
abschließen kann (§ 5 Abs. 3 UWG). Diese Informationsplicht hat der
Händler daher bereits dann, wenn er auf dem Flyer/Prospekt z.B. auf
reduzierte Preise oder Artikel in Sonderangeboten hinweist.
Ob das Unternehmen aufgrund eines hohen
Bekanntheitsgrads eindeutig zu identifizieren ist oder nicht, ist nach
Ansicht des BGH unerheblich. Maßgeblich ist allein, ob dem Verbraucher
diejenigen Basisinformationen mitgeteilt werden, die er benötigt, um
eine informationsgeleitete geschäftliche Entscheidung treffen zu können.
Der Verbraucher muss wissen, wer seine Vertragspartner wird und dies
auf eine klare und verständliche Weise. Denn hierdurch soll es dem
Verbraucher auch ermöglicht werden – u.a. auch im Falle von
Auseinandersetzungen – ohne Schwierigkeiten mit dem Unternehmen in
Kontakt zu treten.
Aber auch die Umstände der
Haftungsverteilung, der Bonität bzw. die wirtschaftliche Potenz des
werbenden Unternehmens ist für den Kunden - um eine geschäftliche
Entscheidung treffen zu können - von enorm wichtiger Bedeutung. Dem kann
nur dadurch Rechnung getragen werden, dass durch die Angabe der
entsprechenden Rechtsform die jeweiligen Haftungs- und
Geschäftsverteilungen nach außen in den Geschäftsverkehr kommuniziert
werden.
Daher gilt:
Online-Händler, welche Werbeprospekte, Flyer etc. dazu nutzen, die Kunden über „konkrete Warenangebote“ zu informieren, sollten auf diesen Prospekten/Flyern genaue, zutreffende und vollständige Angaben zu ihrer eigenen Identität inkl. Ihrer Rechtsform machen.
Hierzu gehören:
Die vollständige Firmierung des Anbieters inkl. der Angabe der Rechtsform, Geschäftsadresse/Kontaktanschrift und die Möglichkeit zur schnellen Kontaktaufnahme (also Telefon und/oder Email).
Diese Angaben sollten gut erkennbar (also in einer üblichen, ohne Hilfsmittel gut lesbaren Schriftgröße) auf allen Werbeprospekten aufgeführt sein.
Unterlässt der Händler es, auf
Flyern/Werbeprospekten, die „konkrete Warenangebote“ an den Kunden
darstellen, über die oben genannten Punkte zu unterrichten, kann dies
als Wettbewerbsverstoß (§§ 5a Abs. 2 und 3 Nr. 2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)) kostenpflichtig abgemahnt werden.
Autor: Susanne Richter
>>> http://onlinehaendler-news.de/recht/aktuelle-urteile/1677-werben-ja-aber-nur-unter-angabe-der-rechtsform.html
Mittwoch, 23. Oktober 2013
http://umfragenews.com und http://umfragew.com grauenvoller und anonym registrierter Webauftritt
Aktuell kursiert ein Werbe-Ansturm für >>> http://umfragenews.com
Werbetexte sehen z. B. so aus:
EURO - EXPRESS
Das HIER muß einfach als TOP bezeichnet werden!
Das hier musste ich dafür machen:
• Registrieren
• Login machen und auf „Nachrichten“ klicken
• Jetzt eine Nachricht nach der anderen abrufen und die kleine Addition erledigen
• Fertig – das ist alles!!! Jetzt würden bei Dir auch 2 € mehr im Konto stehen
• Pro Tag kannst Du 15 Nachrichten abklicken = 30 € / Tag
• Sollten sich noch Leute unter Dir registrieren bekommst Du als Bonbon bis 31. Oktober für jeden sage und schreibe 12 € - es lohnt sich wirklich dabei zu sein!!!
Pro Tag 30 Euro, also auf den Monat hochgerechnet 900 Euro. Nur für ein wenig klicken? Das soll realistisch und durchführbar sein?
Vielleicht ist man auch nur auf Adressen sammeln aus?
Die Registrierung ist zwar kostenlos, doch erscheint mir die Webpräsenz alles andere als vertrauenswürdig.
Auffällig ist, dass die Schreibe entweder von einem Übersetzerprogramm oder aber von jemandem der wirklich nicht sehr fit in der Rechtschreibe ist stammen muss.
Registriert ist die Domain anonym >>> http://whois.domaintools.com/umfragenews.com , was mich auch nicht grossartig verwundert, da man doch ganz offensichtlich Kopfgelder anbietet:
18/10 Ausgezeichnete Neuigkeit!
Sehr geehrte Nutzer, wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können: Sie werden für jeden neuen Partner € 12 bis Ende Oktober erhalten
Die "Firma" selber stellt sich so vor:
UmfrageNews ist eine Informationsagentur, die aktuelle Informationen aus den weltweiten führenden Medien bietet.
Unsere Kunden sind die Besitzer der aufstrebenden Nachrichtenagenturen, die die Zahl der Leser erhöhen wollen und die Quote der Website verbessern.
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Es gibt eines Referralprogramm auf der Website. Verbreiten Sie Ihre Einladungslink, benutzen Sie die Spezialschaltfläche und kriegen Sie €9 für den jeden eingeladenen Nutzer und 10% von seinem täglichen Einkommen. Das System von der Bonus und Belohnungen lasst Sie ein regelmäßiges Einkommen von der Arbeit auf unserer Website einzunehmen!
>>> http://umfragenews.com/about.html
Also Augen auf auch bei kostenfreien Angeboten, ein gesundes Maß an Skepsis sollte man immer haben.
**************************************************
Update
Die zweite Domain "umfragew.com" hat auch keine Angaben wer da wirklich hinter steckt, aber auch hier Server in der Ukraine.
Ganz klare Abzocke, Identitätenklau oder auch Trojaner-Schleuder, um an diversen Online- und Emailkonten zu kommen.
Ebenso auffällig dass auch hier die Texte so grottenschlecht sind, als ob sie von einem Übersetzer-Programm erstellt wurden.
Registrar: Domain names registrar REG.RU LLC
Creation date: 2013.10.23
Expiration date: 2014.10.23
Registrant:
Domain Admin
Email: contact@privacyprotect.org
Organization: PrivacyProtect.org
Address: All Postal Mails Rejected, visit Privacyprotect.org
City: Nobby Beach
State: Queensland
ZIP: QLD 4218
Country: AU
Phone: +45.36946676
nachrichten.at wird vermutlich von den Scammern mißbraucht!
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