Samstag, 4. Juni 2011

Warnung vor http://worldfxclub.com und http://worldfxclub.info - FMA warnt vor GLOBAL LIFESTYLE GROUP S.A. (WorldFXClub)


worldfxclub.com
GLOBAL LIFESTYLE GROUP S.A.
 Division worldfxclub
 Suite # 1056
 P. O. Box 2284
 #16 Albert Hoy Avenue, Belama Phase 1
 BELIZE CITY, BELIZE
 CENTRAL AMERICA

GLOBAL LIFESTYLE GROUP S.A. (WorldFXClub)
Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte sowie Wertpapiergeschäfte mit diesem Anbieter.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) bzw. § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte bzw. Wertpapierdienstleistungsgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 7. April 2011 teilt die FMA daher mit, dass die

GLOBAL LIFESTYLE GROUP S.A.
(WorldFXClub)
Division worldfxclub
Suite # 1056
P. O. Box 2284
#16 Albert Hoy Avenue, Belama Phase 1
BELIZE CITY, BELIZE
CENTRAL AMERICA
www.worldfxclub.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte oder Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Die gewerbliche Vermittlung des Devisenhandels auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs. 1 Z 18 lit c iVm Z 7 lit a BWG) ist dem Anbieter daher ebenso wenig gestattet wie die Portfolioverwaltung durch Verwaltung von Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspielraum im Rahmen einer Vollmacht des Kunden, sofern das Kundenportfolio ein oder mehrere Finanzinstrumente enthält (§ 3 Abs. 2 Z 2 WAG 2007).


- http://www.fma.gv.at/de/verbraucher/investorenwarnungen/nationale-warnmeldungen/detail-natwm/article/global-lifestyle-group-sa-worldfxclub.html


worldfxclub.info

Agressiver Keuler ist z. B. Klaus Limburg

- https://www.facebook.com/klaus.limburg
- http://klauslimburg.worldfxclub.com/



Montag, 23. Mai 2011

Kantonschemiker hat entschieden - Bios Life SLM in Schweiz verboten

Es hört sich wunderbar an. «Für ein aktiveres, attraktiveres und schlankeres ICH.» So vielversprechend wird das Pulver Bios Life im Internet beworben.
Doch das Nahrungsergänzungsmittel sorgt auch für Ärger. Denn das Kantonale Laboratorium des Kantons Thurgau hat entschieden: Das Produkt Bios Life SLM der US-Firma Unicity ist in der Schweiz verboten. Der entsprechende Bescheid flattert am 7. März 2011 bei Philipp Wegmann (44) aus Bettwiesen TG ins Haus. Der selbständige Chauffeur ist – wie Ex-Boxer Stefan Angehrn (46) – Franchise-Partner von Unicity in der Schweiz. «Ich war geschockt, Unicity hat uns immer wieder versichert, dass mit ihren Produkten alles in Ordnung sei», sagt Wegmann. «Und dann musste ich auch noch eine Busse von 138 Franken zahlen.»

Die Begründung des Kantonschemikers: Auf der Verpackung seien Nährwertmengen falsch angegeben und es würde mit einem Schlankheitsversprechen geworben – das sei in der Schweiz illegal.

Elisabeth Nellen-Regli vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) erklärt: «Wenn Inhaltsstoffe falsch deklariert werden und mit einer schlanken Figur geworben wird, ist das Produkt grundsätzlich schweizweit nicht verkehrsfähig.»

Wegmann ist verzweifelt: «Und das Schlimmste ist, Unicity und Stefan Angehrn vertreiben Bios Life SLM immer noch.» Wie kann das sein? Der stellvertretende Thurgauer Kantonschemiker Jürg Vetterli zu BLICK: «Wenn das Produkt gegen entsprechende Artikel der Schweizer Gesetzgebung verstösst, darf es natürlich von niemandem vertrieben werden. Ist das der Fall, schauen wir grundsätzlich darauf, dass das Produkt nicht mehr erhältlich ist. Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen.» Also auch vom Haupt-Franchise-Mann Stefan Angehrn nicht!

Was sagt der Ex-Profi-Boxer dazu? «Ich habe schon davon gehört. Die von Unicity haben mir aber gesagt, dass ihre Anwälte alles mit dem BAG und dem Kantonschemiker geregelt haben.»
Beim kantonalen Laboratorium Thurgau hat sich bis heute, laut Akteneintrag, noch kein Anwalt der Unicity gemeldet.

Philipp Wegmann darf Bios Life SLM nicht mehr verkaufen. (ZVG)
Verzweifelt hält Philipp Wegmann (44) aus Bettwiesen TG seinen Lebenstraum in den Händen. Bios Life SLM sollte seine Zukunft werden. Privat wie beruflich – doch beides zerplatzt. Wegmann wird 2008 Franchise-Partner der US-Firma Unicity. Jetzt bekam er vom Kantonschemiker Bescheid: Das Nahrungsergänzungsmittel
Bios Life SLM ist in der Schweiz nicht erlaubt. «Am Anfang lief der Verkauf super», sagt Wegmann.







 Orig. Quelle: facebook.com

Weiterer Bericht: Dreifach-Mord Grenchen: Opfer arbeitete mit Angehrn zusammen

Mittwoch, 18. Mai 2011

Abzocke durch „Gewerbeauskunfts-Zentrale“

Adressbuchverlag unterliegt vor dem LG Düsseldorf

Die Fa. GWE Wirtschaftsinformations mbH Gewerbeauskunfts-Zentrale, Düsseldorf hat einen Rechtsstreit vor dem LG Düsseldorf verloren.

Das Landgericht Düsseldorf hat am15.04.2011 gegen die GWE ein Urteil verkündet (38 O 148/10). Das Urteil hat der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität eV erstritten.

In diesem Urteil wird der GWE untersagt, für entgeltliche Einträge in einem Firmenregister unter Angabe eines Preises pro Monat zu werben und/oder werben zu lassen, sofern die Vertragslaufzeit tatsächlich mehr als einen Monat beträgt.

Die Formulare die GWE nutzt, dienen nach Auffassung des LG Düsseldorf der Irreführung etc. und sind deshalb unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten unzulässig (§ 5 I UWG).

 Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

An dieser Stelle muss noch einmal deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Frage einer “wettbewerbsrechtlichen” Unzulässigkeit nicht die Frage beantwortet, ob ein wirksamer Vertrag zwischen einem Kunden und GWE zustande gekommen ist oder nicht.

Gleichwohl gibt dieses Urteil Anlass dazu, sich erneut mit den “Formulargestaltungen” solcher Firmen wie der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH auseinader zu setzen.

Aus diesem Grund wenden Sie sich an solche Stellen (Verbände, Anwälte, etc.) , die sich mit den Geschäftsgebaren solcher Firmen wie der GWE auskennen und lassen sich dort beraten.

http://www.anzeigen-recht.de/adressbuchverlag-unterliegt-vor-dem-lg-dusseldorf-04-05-2011.html

Dienstag, 3. Mai 2011

Robert L. Fitzpatrick, Anti-MLMer durch Medifast Inc. angeklagt

Extremer MLM-Gegner, schon bekannt bei transgallaxys.com wurde durch Medifast Inc. mit der Hauptniederlasung in Delaware angeklagt.
Vorgeworfen werden Pressemitteilungen, Berichte und Videos mit diffamierenden Aussagen über Medifast.




Weitere Einzelheiten:
http://www.mlmwatchdog.com/PDFs_lawsuits_bankruptcy/Medifast-vs_Minkow-Fitzpatrick.pdf

Sonntag, 3. April 2011

Eklatante Datenschutzverletzung der Firma Ecigo!

Nachdem die Firma Ecigo UG schon sehr negativ aufgefallen ist, wie fehlende Warenlieferungen und keine Rückerstattung von Kunden Geldern (siehe Link am Ende des Artikels), kommt jetzt noch eine Aktuelle brisante Datenschutzverletzung hinzu.

Die Firma Ecigo UG vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Laufs mit Sitz in Tullastrasse 67 D-79108 Freiburg Brs. hat auf der Firmeneigene Webseite http://www.ecigo.de eine Eklatante Datenschutzverletzung begangen. Zur Zeit sind unter der folgenden URL http://www.ecigo.de/temp/ viele Kunden Rechnungen öffentlich einsehbar.

 

Dieses ist nach dem geltenden Gesetz für Datenschutz, für die Betroffenden Kunden nicht hinnehmbar und sollte auch dementsprechend gehandet werden. Kunden von Ecigo können und sollten sich bei der Zuständigen Behörde für Datenschutz umgehend beschweren, hier die Anschrift:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg
Urbanstr. 32
70182 Stuttgart
Tel.: 0711/61 55 41 - 0
Fax: 0711/61 55 41 - 15
E-Mail: poststelle[at]lfd.bwl.de
www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de


http://www.im.baden-wuerttemberg.de/de/Datenschutz/83821.html