Eine Flut an E-Mails belästigt derzeit die Verbraucher. Geworben wird dabei für einen Wechsel zur privaten Krankenversicherung, für den sich die Angeschriebenen angeblich interessiert hätten. Absender der Spam-E-Mails sind u. a. eine "Verbraucherberatung" und ein "Verbraucherservice". Viele der Angemailten glauben deshalb fälschlich, dass Verbraucherschützer die Aktion gestartet hätten.
Die Verbraucherzentrale warnt jedoch eindringlich davor, die in den E-Mails hinterlegten Links anzuklicken. Die nämlich führen zu einer Internetseite, die großspurig verspricht: "Privatpatient ab 59 Euro im Monat – die neue Volks-Versicherung". Um in den Genuss dieses Traum-Beitrags zu gelangen, müssen allerdings diverse Angaben in eine Datenmaske eingetragen werden: etwa Name, Wohn- und E-Mail-Adresse sowie Telefonnummern und Beruf. Wer danach auf den Vergleichs-Button drückt, liefert seine Daten ab, erhält aber weder den versprochenen Beitragsvergleich noch ein Vertragsangebot.
http://www.vz-bawue.de/UNIQ130851471406136/link898301A.html
Samstag, 2. Juli 2011
Samstag, 18. Juni 2011
Die spekulative Just Trades Kirby Story
Es waren einmal drei Österreicher (Thale): Maro Harrer, Medany El Makarem und Stefan Schmied, die hatten eine Idee. Nach dem Motto: wie können wir was verkaufen was andere schon erarbeitet haben. Da sich alle schon mit Forex beschäftigt hatten, fiel die Wahl sehr einfach aus. Man schusterte mit Joomla eine Webseite zusammen und erfand aus dem allerwelts begriff „Just Trade“ den Namen „Just Trades“ die dann das Forex Free Signal als Vorlage für Kirby nahmen und es umbenannten, um es für viel Geld an ahnungslose in dem Gewerbe zu vertickern. Die Software gibt es teilweise zu hauf kostenfrei im Internet. Aber auch zu Preisen von 110$ pro Monat z. b. auf
http://www.gainprice.com/signup
Ja, man hat sich auch vom Design beinflussen lassen und sich schonungslos bedient, was ja einfacher ist als selbst zu erarbeiten. Die vermeintliche Inovation kam von Forex, Forex Bigbang und Forex Free Signal, die bei Stefan Schmied auf Facebook zu finden sind.
http://www.facebook.com/KingBahamut1986#!/freeforexsignal
http://www.facebook.com/KingBahamut1986#!/pages/The-Forex-Bigbang/172891562744545
http://www.facebook.com/KingBahamut1986#!/pages/Forex-Signal-free/168679669830945
Wozu also eine Software programmieren, was von denen sowieso keiner könnte, wenn doch alles im Netz kostenfrei zu bekommen ist. Die Idee war geboren und wurde dann auch so schamlos umgesetzt, leider hatten sie mit dem vierten Mann Beat Bossard, der dazu gestoßen war um es mitzuvermarkten, nicht gerechnet, dass der sich verplapperte, und so landetet es bei Szene-Insider, wo die User dann diese Masche ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt haben und auch sogleich als sehr fragwürdig blossgestellt haben. Das Ende der Story ist noch nicht abzusehen, aber es liegt auf der Hand, das wieder einmal im Vorfeld ein Versuch von schonungsloser Abzocke entarnt wurde.
Wer denn noch glaubt für viel Geld sich sowas anzutun, soll es doch gerne machen, soll aber hinterher nicht jammern, dass man einem fast peinlichen Betrug aufgesessen ist!
http://www.just-trades.com
Übernommen von http://wiki4szeneinsider.wordpress.com
http://www.gainprice.com/signup
Ja, man hat sich auch vom Design beinflussen lassen und sich schonungslos bedient, was ja einfacher ist als selbst zu erarbeiten. Die vermeintliche Inovation kam von Forex, Forex Bigbang und Forex Free Signal, die bei Stefan Schmied auf Facebook zu finden sind.
http://www.facebook.com/KingBahamut1986#!/freeforexsignal
http://www.facebook.com/KingBahamut1986#!/pages/The-Forex-Bigbang/172891562744545
http://www.facebook.com/KingBahamut1986#!/pages/Forex-Signal-free/168679669830945
Wozu also eine Software programmieren, was von denen sowieso keiner könnte, wenn doch alles im Netz kostenfrei zu bekommen ist. Die Idee war geboren und wurde dann auch so schamlos umgesetzt, leider hatten sie mit dem vierten Mann Beat Bossard, der dazu gestoßen war um es mitzuvermarkten, nicht gerechnet, dass der sich verplapperte, und so landetet es bei Szene-Insider, wo die User dann diese Masche ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt haben und auch sogleich als sehr fragwürdig blossgestellt haben. Das Ende der Story ist noch nicht abzusehen, aber es liegt auf der Hand, das wieder einmal im Vorfeld ein Versuch von schonungsloser Abzocke entarnt wurde.
Wer denn noch glaubt für viel Geld sich sowas anzutun, soll es doch gerne machen, soll aber hinterher nicht jammern, dass man einem fast peinlichen Betrug aufgesessen ist!
http://www.just-trades.com
Übernommen von http://wiki4szeneinsider.wordpress.com
Samstag, 4. Juni 2011
Warnung vor http://worldfxclub.com und http://worldfxclub.info - FMA warnt vor GLOBAL LIFESTYLE GROUP S.A. (WorldFXClub)
![]() |
| worldfxclub.com GLOBAL LIFESTYLE GROUP S.A. Division worldfxclub Suite # 1056 P. O. Box 2284 #16 Albert Hoy Avenue, Belama Phase 1 BELIZE CITY, BELIZE CENTRAL AMERICA |
GLOBAL LIFESTYLE GROUP S.A. (WorldFXClub)
Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte sowie Wertpapiergeschäfte mit diesem Anbieter.
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) bzw. § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte bzw. Wertpapierdienstleistungsgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 7. April 2011 teilt die FMA daher mit, dass die
GLOBAL LIFESTYLE GROUP S.A.
(WorldFXClub)
Division worldfxclub
Suite # 1056
P. O. Box 2284
#16 Albert Hoy Avenue, Belama Phase 1
BELIZE CITY, BELIZE
CENTRAL AMERICA
www.worldfxclub.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte oder Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Die gewerbliche Vermittlung des Devisenhandels auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs. 1 Z 18 lit c iVm Z 7 lit a BWG) ist dem Anbieter daher ebenso wenig gestattet wie die Portfolioverwaltung durch Verwaltung von Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspielraum im Rahmen einer Vollmacht des Kunden, sofern das Kundenportfolio ein oder mehrere Finanzinstrumente enthält (§ 3 Abs. 2 Z 2 WAG 2007).
- http://www.fma.gv.at/de/verbraucher/investorenwarnungen/nationale-warnmeldungen/detail-natwm/article/global-lifestyle-group-sa-worldfxclub.html
![]() |
| worldfxclub.info |
Agressiver Keuler ist z. B. Klaus Limburg
- https://www.facebook.com/klaus.limburg
- http://klauslimburg.worldfxclub.com/
Montag, 23. Mai 2011
Kantonschemiker hat entschieden - Bios Life SLM in Schweiz verboten
Es hört sich wunderbar an. «Für ein
aktiveres, attraktiveres und schlankeres ICH.» So vielversprechend wird
das Pulver Bios Life im Internet beworben.
Doch das Nahrungsergänzungsmittel sorgt auch für Ärger. Denn das Kantonale Laboratorium des Kantons Thurgau hat entschieden: Das Produkt Bios Life SLM der US-Firma Unicity ist in der Schweiz verboten. Der entsprechende Bescheid flattert am 7. März 2011 bei Philipp Wegmann (44) aus Bettwiesen TG ins Haus. Der selbständige Chauffeur ist – wie Ex-Boxer Stefan Angehrn (46) – Franchise-Partner von Unicity in der Schweiz. «Ich war geschockt, Unicity hat uns immer wieder versichert, dass mit ihren Produkten alles in Ordnung sei», sagt Wegmann. «Und dann musste ich auch noch eine Busse von 138 Franken zahlen.»
Die Begründung des Kantonschemikers: Auf der Verpackung seien Nährwertmengen falsch angegeben und es würde mit einem Schlankheitsversprechen geworben – das sei in der Schweiz illegal.
Elisabeth Nellen-Regli vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) erklärt: «Wenn Inhaltsstoffe falsch deklariert werden und mit einer schlanken Figur geworben wird, ist das Produkt grundsätzlich schweizweit nicht verkehrsfähig.»
Wegmann ist verzweifelt: «Und das Schlimmste ist, Unicity und Stefan Angehrn vertreiben Bios Life SLM immer noch.» Wie kann das sein? Der stellvertretende Thurgauer Kantonschemiker Jürg Vetterli zu BLICK: «Wenn das Produkt gegen entsprechende Artikel der Schweizer Gesetzgebung verstösst, darf es natürlich von niemandem vertrieben werden. Ist das der Fall, schauen wir grundsätzlich darauf, dass das Produkt nicht mehr erhältlich ist. Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen.» Also auch vom Haupt-Franchise-Mann Stefan Angehrn nicht!
Was sagt der Ex-Profi-Boxer dazu? «Ich habe schon davon gehört. Die von Unicity haben mir aber gesagt, dass ihre Anwälte alles mit dem BAG und dem Kantonschemiker geregelt haben.»
Beim kantonalen Laboratorium Thurgau hat sich bis heute, laut Akteneintrag, noch kein Anwalt der Unicity gemeldet.
Philipp Wegmann darf Bios Life SLM nicht mehr verkaufen. (ZVG)
Verzweifelt hält Philipp Wegmann (44) aus Bettwiesen TG seinen Lebenstraum in den Händen. Bios Life SLM sollte seine Zukunft werden. Privat wie beruflich – doch beides zerplatzt. Wegmann wird 2008 Franchise-Partner der US-Firma Unicity. Jetzt bekam er vom Kantonschemiker Bescheid: Das Nahrungsergänzungsmittel
Bios Life SLM ist in der Schweiz nicht erlaubt. «Am Anfang lief der Verkauf super», sagt Wegmann.
Orig. Quelle: facebook.com
Weiterer Bericht: Dreifach-Mord Grenchen: Opfer arbeitete mit Angehrn zusammen
Doch das Nahrungsergänzungsmittel sorgt auch für Ärger. Denn das Kantonale Laboratorium des Kantons Thurgau hat entschieden: Das Produkt Bios Life SLM der US-Firma Unicity ist in der Schweiz verboten. Der entsprechende Bescheid flattert am 7. März 2011 bei Philipp Wegmann (44) aus Bettwiesen TG ins Haus. Der selbständige Chauffeur ist – wie Ex-Boxer Stefan Angehrn (46) – Franchise-Partner von Unicity in der Schweiz. «Ich war geschockt, Unicity hat uns immer wieder versichert, dass mit ihren Produkten alles in Ordnung sei», sagt Wegmann. «Und dann musste ich auch noch eine Busse von 138 Franken zahlen.»
Die Begründung des Kantonschemikers: Auf der Verpackung seien Nährwertmengen falsch angegeben und es würde mit einem Schlankheitsversprechen geworben – das sei in der Schweiz illegal.
Elisabeth Nellen-Regli vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) erklärt: «Wenn Inhaltsstoffe falsch deklariert werden und mit einer schlanken Figur geworben wird, ist das Produkt grundsätzlich schweizweit nicht verkehrsfähig.»
Wegmann ist verzweifelt: «Und das Schlimmste ist, Unicity und Stefan Angehrn vertreiben Bios Life SLM immer noch.» Wie kann das sein? Der stellvertretende Thurgauer Kantonschemiker Jürg Vetterli zu BLICK: «Wenn das Produkt gegen entsprechende Artikel der Schweizer Gesetzgebung verstösst, darf es natürlich von niemandem vertrieben werden. Ist das der Fall, schauen wir grundsätzlich darauf, dass das Produkt nicht mehr erhältlich ist. Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen.» Also auch vom Haupt-Franchise-Mann Stefan Angehrn nicht!
Was sagt der Ex-Profi-Boxer dazu? «Ich habe schon davon gehört. Die von Unicity haben mir aber gesagt, dass ihre Anwälte alles mit dem BAG und dem Kantonschemiker geregelt haben.»
Beim kantonalen Laboratorium Thurgau hat sich bis heute, laut Akteneintrag, noch kein Anwalt der Unicity gemeldet.
Philipp Wegmann darf Bios Life SLM nicht mehr verkaufen. (ZVG)
Verzweifelt hält Philipp Wegmann (44) aus Bettwiesen TG seinen Lebenstraum in den Händen. Bios Life SLM sollte seine Zukunft werden. Privat wie beruflich – doch beides zerplatzt. Wegmann wird 2008 Franchise-Partner der US-Firma Unicity. Jetzt bekam er vom Kantonschemiker Bescheid: Das Nahrungsergänzungsmittel
Bios Life SLM ist in der Schweiz nicht erlaubt. «Am Anfang lief der Verkauf super», sagt Wegmann.
Orig. Quelle: facebook.com
Weiterer Bericht: Dreifach-Mord Grenchen: Opfer arbeitete mit Angehrn zusammen
Mittwoch, 18. Mai 2011
Abzocke durch „Gewerbeauskunfts-Zentrale“
Adressbuchverlag unterliegt vor dem LG Düsseldorf
Die Fa. GWE Wirtschaftsinformations mbH Gewerbeauskunfts-Zentrale, Düsseldorf hat einen Rechtsstreit vor dem LG Düsseldorf verloren.
Das Landgericht Düsseldorf hat am15.04.2011 gegen die GWE ein Urteil verkündet (38 O 148/10). Das Urteil hat der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität eV erstritten.
In diesem Urteil wird der GWE untersagt, für entgeltliche Einträge in einem Firmenregister unter Angabe eines Preises pro Monat zu werben und/oder werben zu lassen, sofern die Vertragslaufzeit tatsächlich mehr als einen Monat beträgt.
Die Formulare die GWE nutzt, dienen nach Auffassung des LG Düsseldorf der Irreführung etc. und sind deshalb unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten unzulässig (§ 5 I UWG).
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
An dieser Stelle muss noch einmal deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Frage einer “wettbewerbsrechtlichen” Unzulässigkeit nicht die Frage beantwortet, ob ein wirksamer Vertrag zwischen einem Kunden und GWE zustande gekommen ist oder nicht.
Gleichwohl gibt dieses Urteil Anlass dazu, sich erneut mit den “Formulargestaltungen” solcher Firmen wie der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH auseinader zu setzen.
Aus diesem Grund wenden Sie sich an solche Stellen (Verbände, Anwälte, etc.) , die sich mit den Geschäftsgebaren solcher Firmen wie der GWE auskennen und lassen sich dort beraten.
http://www.anzeigen-recht.de/adressbuchverlag-unterliegt-vor-dem-lg-dusseldorf-04-05-2011.html
Die Fa. GWE Wirtschaftsinformations mbH Gewerbeauskunfts-Zentrale, Düsseldorf hat einen Rechtsstreit vor dem LG Düsseldorf verloren.
Das Landgericht Düsseldorf hat am15.04.2011 gegen die GWE ein Urteil verkündet (38 O 148/10). Das Urteil hat der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität eV erstritten.
In diesem Urteil wird der GWE untersagt, für entgeltliche Einträge in einem Firmenregister unter Angabe eines Preises pro Monat zu werben und/oder werben zu lassen, sofern die Vertragslaufzeit tatsächlich mehr als einen Monat beträgt.
Die Formulare die GWE nutzt, dienen nach Auffassung des LG Düsseldorf der Irreführung etc. und sind deshalb unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten unzulässig (§ 5 I UWG).
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
An dieser Stelle muss noch einmal deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Frage einer “wettbewerbsrechtlichen” Unzulässigkeit nicht die Frage beantwortet, ob ein wirksamer Vertrag zwischen einem Kunden und GWE zustande gekommen ist oder nicht.
Gleichwohl gibt dieses Urteil Anlass dazu, sich erneut mit den “Formulargestaltungen” solcher Firmen wie der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH auseinader zu setzen.
Aus diesem Grund wenden Sie sich an solche Stellen (Verbände, Anwälte, etc.) , die sich mit den Geschäftsgebaren solcher Firmen wie der GWE auskennen und lassen sich dort beraten.
http://www.anzeigen-recht.de/adressbuchverlag-unterliegt-vor-dem-lg-dusseldorf-04-05-2011.html
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