Die letzten Tage erreichten mich einige Anfragen, ob wir denn etwas zu SCC < http://www.scc2000.com > sagen könnten und schon Nähres zu dem Unternehmen wissen.
Zunächst sieht die Firma ansich transparent aus, eine GmbH, reale Ansprechpartner und ein deutsches Bankkonto für Ein- und Auszahlungen.
Das Impressum ist etwas versteckt, man gelangt nicht direkt über die Haupseite dorthin, sondern erst über einen weiteren Klick auf "Registrieren" oder "Login":
Smart Capital Concept GmbH Churer Strasse 35 CH-9470 Buchs Schweiz
Vertreten durch: Herr Dario Klisanic, Berlin, Deutschland
Eingetragen im Handelsregister des Kantons St. Gallen - Hauptregister, CH-320.4.064.153-8
Kontakt: Telefon:
Telefax:
E-Mail: info@scc2000.com
Webmaster: webmaster@scc2000.com
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
CH-320.4.064.153-8
Wirtschafts-Identifikationsnummer:
CH-320.4.064.153-8
Unternehmensnummer-Identifikationsnummer UID
CHE-114.549.155
Der Handelsregisterauszug >>> http://www.moneyhouse.ch/en/u/smart_capital_concept_gmbh_CH-320.4.064.153-8.htm woraus auch hervor geht, dass der Firmenname im November 2011 gewechselt wurde und vorher Bonus4Life lautete.
Auszug zum Geschäftsführer >>> http://www.moneyhouse.ch/p/klisanic_dario-5118946/index.htm
Dario Klisanic aus Berlin soll 20 Jahre Vertriebserfahrung aufweisen und sucht man im Internet nach ihm findet man noch eine Seite im Zusammenhang mit Neways >>> http://dario.ineways.eu/ReplicatedSites/EU/ProductTemplate.aspx?PageMode=Production wobei er im Webinar-Video auch einräumt, in diversen MLM-Unternehmen aktiv gewesen zu sein, mal mehr mal weniger erfolgreich.
Kommen wir zu SCC zurück, dessen Idee vor 10 Jahren bereits entstanden sein soll und und vor gut 1,5 Jahren umgesetzt wurde.
Geltendes Recht liegt in der Schweiz. Näheres kann man noch aus den AGB entnehmen >>> https://scc2000.com/root/tos.php
Was wird in Aussicht gestellt?
Auf der Webseite liest man:
Smart Capital Concept GmbH bietet Ihnen:
Interessante Einkommensmöglichkeit für nebenbei oder hauptberuflich
Einzigartiges Konzept weltweit - das EPS-System
EPSS - Geld verdienen ohne Leute werben zu müssen
EPSS - 7 Einkommensquellen
EPSS - Keine Pyramidenverteilung, sondern nur eine Linie unendlich tief
EPSS - Beteiligung am Firmenumsatz
EPSS - Monatliche Renditen
EPSS - Vermögensverwaltung
EPSS - Schutz Ihres Geldes vor Entwertung durch Inflation und Währungsreform
EPSS - Hier sparen sie sich Gold und Silber zusammen
Klingt wie viele neuen Systeme, mit den typischen Schlagwörter wie "einzigartig", "Schutz vor Geldentwertung", "Verdienen ohne werben", etc.
Da das Programm anscheinend aktuell erst am durchstarten ist, liegen noch so gut wie keine Erfahrungsberichte vor, wir bleiben dran.
Freitag, 1. November 2013
Urteil: Auch Mails mit Disclaimer dürfen veröffentlicht werden
Viele Firmen verbieten die Veröffentlichung ihrer Mails durch
einen sogenannten Disclaimer, einen scheinbar juristischen Warntext, der
jeder ihrer Nachrichten anhängt. Doch ein solches generelles Verbot ist
Unfug und hat keine rechtliche Wirkung. Das hat jetzt das
Oberlandesgericht Saarbrücken noch einmal klargestellt.
Geschäftliche Mail dürfen auch dann im Internet veröffentlicht werden, wenn sie einen sogenannten Vertraulichkeits-Disclaimer enthalten. Das stellte das OLG Saarbrücken jetzt klar. Betroffen in dem Fall waren die Betreiber der Seite selbstaukunft.net, über die Verbraucher kostenlos eine datenschutzrechtliche Auskunft bei vielen Firmen anfordern können.
Im konkreten Fall hatte eine Firma eine solche Auskunft abgelehnt. Selbstauskunft.net veröffentlichte daraufhin eine Mail der Firma – und wurde von dieser verklagt. Begründung: In der veröffentlichten Mail habe es einen Vertraulichkeits-Disclaimer gegeben. “Das Kopieren von Inhalten dieser E-Mail, die Weitergabe ohne Genehmigung ist nicht erlaubt und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar“, habe es da geheißen, deshalb sei die Veröffentlichung ein Verstoß gegen das Unternehmenspersönlichkeitrecht gewesen, behauptete die Firma.
Das Oberlandesgericht Saarbrücken sah das allerdings völlig anders. Dem Disclaimer komme keine rechtliche Relevanz zu. Denn es handle sich um eine einseitige Erklärung. Für den Empfänger der Mail sei der Text rechtlich nicht verbindlich, urteilten die Richter (Urt. v. 13.06.2012 – Az.: 5 U 5/12).
“Mit anderen Worten: Derartige Disclaimer sind totaler Humbug und juristischer Müll”, bringt es die Kanzlei Bahr auf den Punkt, die das Urteil jetzt öffentlich machte.
Im entschiedenen Fall sei das Veröffentlichungsrecht von Selbstauskunft.net wichtiger als das Persönlichkeitsrecht der Firma gewesen. Deshalb sei auch die Veröffentlichung der Mail erlaubt gewesen.
Das Urteil hat durchaus Signalwirkung. Und die dürfte klar sein: Firmen können auf Vertraulichkeits-Verpflichtungen in ihren Mails getrost verzichten – sie sind nicht viel mehr als Schall und Rauch. Umgekehrt müssen sich Blogger und Journalisten von solchen Disclaimern nicht einschüchtern lassen: Sie können geschäftliche Mails durchaus veröffentlichen, wenn es dafür wichtige Gründe gibt. Von einem Disclaimer brauchen sie sich dabei jedenfalls nicht abschrecken lassen.
>>> http://www.computerbetrug.de/2013/10/urteil-auch-mails-mit-disclaimer-duerfen-veroeffentlicht-werden-7944
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| Solche Disclaimer in Mails sind Unfug. DAs hat das OLG Saarbrücken in einem aktuellen Urteil klargestellt. Bild: Computerbetrug.de |
Geschäftliche Mail dürfen auch dann im Internet veröffentlicht werden, wenn sie einen sogenannten Vertraulichkeits-Disclaimer enthalten. Das stellte das OLG Saarbrücken jetzt klar. Betroffen in dem Fall waren die Betreiber der Seite selbstaukunft.net, über die Verbraucher kostenlos eine datenschutzrechtliche Auskunft bei vielen Firmen anfordern können.
Im konkreten Fall hatte eine Firma eine solche Auskunft abgelehnt. Selbstauskunft.net veröffentlichte daraufhin eine Mail der Firma – und wurde von dieser verklagt. Begründung: In der veröffentlichten Mail habe es einen Vertraulichkeits-Disclaimer gegeben. “Das Kopieren von Inhalten dieser E-Mail, die Weitergabe ohne Genehmigung ist nicht erlaubt und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar“, habe es da geheißen, deshalb sei die Veröffentlichung ein Verstoß gegen das Unternehmenspersönlichkeitrecht gewesen, behauptete die Firma.
Das Oberlandesgericht Saarbrücken sah das allerdings völlig anders. Dem Disclaimer komme keine rechtliche Relevanz zu. Denn es handle sich um eine einseitige Erklärung. Für den Empfänger der Mail sei der Text rechtlich nicht verbindlich, urteilten die Richter (Urt. v. 13.06.2012 – Az.: 5 U 5/12).
“Mit anderen Worten: Derartige Disclaimer sind totaler Humbug und juristischer Müll”, bringt es die Kanzlei Bahr auf den Punkt, die das Urteil jetzt öffentlich machte.
Im entschiedenen Fall sei das Veröffentlichungsrecht von Selbstauskunft.net wichtiger als das Persönlichkeitsrecht der Firma gewesen. Deshalb sei auch die Veröffentlichung der Mail erlaubt gewesen.
Das Urteil hat durchaus Signalwirkung. Und die dürfte klar sein: Firmen können auf Vertraulichkeits-Verpflichtungen in ihren Mails getrost verzichten – sie sind nicht viel mehr als Schall und Rauch. Umgekehrt müssen sich Blogger und Journalisten von solchen Disclaimern nicht einschüchtern lassen: Sie können geschäftliche Mails durchaus veröffentlichen, wenn es dafür wichtige Gründe gibt. Von einem Disclaimer brauchen sie sich dabei jedenfalls nicht abschrecken lassen.
>>> http://www.computerbetrug.de/2013/10/urteil-auch-mails-mit-disclaimer-duerfen-veroeffentlicht-werden-7944
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Margin Call - der große Crash der FX Investment Institute S.A.
Statt ihrer gewohnten Gewinn-Mitteilung von monatlich fünf oder sechs Prozent erhielten gestern die Devisentrader von ihrem Broker FX Investment Institute S.A. aus Panama City zum bevorstehenden vierjährigen Firmenjubiläum am 2. November 2013 völlig überraschend die schlimmste Nachricht, die man als Trader von seinem Broker überhaupt bekommen kann: den Margin Call - den großen Crash.
Zwischen 1.000 und 150.000 Euro haben etliche Freizeittrader in den vergangenen vier Jahren bei dem angeblichen Profi-Broker aus Panama auf dessen Konto bei der Loyal Bank in Kingstown auf Sankt Vincent und den Grenadinen überwiesen.
Nur zehn Prozent der Kundensummen sollten zum Zocken verwendet werden. Die Broker würden das Geschäft mit einem Verhältnis von 50:1 hebeln. Das heißt, wenn der Kunde 100.000 Euro überwies, wurden nur 10.000 Euro davon real eingesetzt, gewettet wurde aber durch den Hebel mit 500.000 Euro.
Auf dem Papier sah das für die Anleger bislang sehr attraktiv aus. Bei einer durchschnittlichen Jahresrendite von 25 Prozent ergab das beispielsweise auf die am Markt bewegten 500.000 Euro einen Gewinn von 125.000 Euro, der gemessen an der ursprünglichen Investition von 100.000 Euro 125 Prozent entsprach. Zudem sollte mit Hilfe fortlaufender Reinvestition der Gewinne die Rendite entsprechend gesteigert werden.
Doch heute teilte ein Unternehmer und Anleger aus Dachau in Bayern dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net mit: "Ein angeblicher Hackerangriff habe die Konten leergeräumt. Ich bitte um Hinweise beziehungsweise Möglichkeiten, es gibt viele Geschädigte."
Während auf der Homepage des FX Investment Institutes nach wie vor eine Performance von 30,9 Prozent beim Day-Trading seit Jahresbeginn steht und wohl Anleger zum Investieren verleiten soll, wurde den Altanlegern in persönlichen Mails ein Minus-Kontostand mitgeteilt.
Das FX Investment Institute S.A. schrieb am 30. Oktober 2013 und damit kurz vor Monatsende, dem Termin für weitere Auszahlungen:
Auf gut Deutsch: Die alten Einlagen wurden von einem Hacker gestohlen. Wer wieder beim Devisen-Handel einsteigen will, müsse wieder von vorn anfangen.Zitat:
Tatsächlich aufgrund einer mehrfachen Hackerattacke mussten wir gestern einen folgenschweren Margin Call erleiden.
Leider ging hierdurch ein negativer Kontosaldo hervor. Aufgrund der begrenzten Risiken, die wir Anlegern garantieren, besteht jedoch keine Nachschusspflicht.
Wir bedauern den Vorfall sehr. Auch wenn es uns nicht möglich ist, die gestern erfahrenen Hackerattacken ungeschehen zu machen, ist es dennoch unser Bestreben die hierdurch entstandenen Verluste eines jeden Einzelnen in absehbarer Zeit ausgleichen zu können.
Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, die gesamten Rücklagen des Unternehmens aufzuwenden, um eine Basis dafür zu schaffen.
Dieser Zuschuss kann leider nicht mehr als annähernd ein Prozent des vorangegangenen Kontostands betragen. Auch wenn dieser Zuschuss für jeden Einzelnen äußerst gering erscheinen mag, bezogen auf alle Konten entspricht das einer beträchtlichen Summe, mit der wir dazu beitragen, den Schaden (wenn auch in ferner Zukunft) wieder gutzumachen.
Wir waren den Hackerattacken, die wir in dem Ausmaß bislang noch nicht erfahren haben, hilflos ausgeliefert. Neue Sicherheitsvorkehrungen wurden eingeleitet.
Der Handel wird aufgrund des Margin Calls bis einschließlich 31. Oktober 2013 ausgesetzt. In der Zwischenzeit werden wir unsere Tradingstrategien einer Handelsmodifizierung unterziehen und am 01. November 2013 mit einem Neustart beginnen.
Wir bedauern Ihnen zum 4jährigen Jubiläum nichts Erfreulicheres mitteilen zu können. Lassen Sie uns nach vorne blicken. Sie können weiterhin auf uns zählen.
Mit freundlichen Grüßen
Viktor Senn
Team Trading
FX Investment Institute
Die Legende von einem Hackerangriff und einem Abräumen der Kunden-Accounts erscheint wenig plausibel.
Die Internetseite des Brokers war gar nicht gestört. Auch gebe es gar keine Anzeige gegen einen Hacker. Und am Devisenmarkt hatte es keine Handelsausschläge gegeben, die die Darstellung stützen könnten.
Außerdem waren doch laut Geschäftsbedingungen nur zehn Prozent der eingezahlten Gelder im Umlauf und dazu noch auf Konten verschiedenster Broker. Deshalb hätten ja die Kunden auch 15 Bearbeitungstage warten müssen, ehe sie ihre Gewinne von den Brokern überwiesen bekommen konnten, wie das FX Investment Institute in den "Häufig gestellten Fragen" erläutert.
Zur Sicherheit der Einlagen wird dort vom FX Investment Institute festgestellt:
Einige betroffene Anleger machen ihrem Ärger öffentlich Luft, vermuten einen Finanzbetrug in Form eines Schneeballsystems. Möglicherweise habe es gar keinen echten Handel gegeben und Auszahlungen seien von neuen Einzahlungen bezahlt worden.Zitat:
Bezüglich der grundlegenden Kapitalsicherheit bestehen keine substanziellen Risiken. Der Handel erfolgt ausschließlich bei regulierten Brokern, deren Orderausführung und Kursstellung über mehrere Großbanken in Kombination erfolgen.
[...]
Da diese Broker jedoch einzig als Zwischenglied zur orderausführenden Bank agieren, können jegliche Risiken seitens der Broker ausgeschlossen werden. Allein wenn eine der orderausführenden Großbanken in Konkurs gehen sollte, was nahezu unmöglich ist, würde das nicht mehr als einen Teil der laufenden Transaktionen betreffen. Da wir zudem das Kundenvermögen strikt getrennt vom Firmenvermögen verwahren, können ausgehend vom Unternehmen selbst, gänzlich jegliche Risiken ausgeschlossen werden.
Manche Abrechnungen seien nicht stimmig gewesen. Ein Anleger wunderte sich:
>>> gomopa.net
Update:
Es ist mal wieder typisch, wie die Mitverantwortlichen auf Nachfragen reagieren, mit den typischen Argumenten, wenn der Schuss nach hinten losgegangen ist und die Berichterstatter als Idioten hinstellen zu wollen.
Folgende Antwort erhielt ein Geschädigter von Tobias Kruck, GF der FX Trading 24:
Von: "FX Trading24" <info@fxtrading24.com>
Datum: 4. November 2013
An: <xxxxxxxx@xxxxxx>
Betreff: Re: Cafe4eck - Recherchen - Fakten - News - Tipps:Margin Call - der große Crash der FX Investment Institute S.A.
Sehr geehrter Herr XXXXX,
es kann nicht sein, dass man hier irgendwelches Geschwätz schlampiger Recherchen für ernst nimmt.
Alles in allem, sehe ich hier mehr ein kindisches wie menschliches Verhalten, dass man FX Investment beschuldigt oder gleich alles in Frage stellt.
Es ist in meinen Augen zu viel, wer meint hier in dieser Situation noch nachtreten zu müssen.
Mit freundlichen Grüßen,
Tobias Kruck
Geschäftsführer FX Trading24
Bahnhofstrasse 52
8001 Zürich
Schweiz
Telefon: +41 (0)44 / 210 18 00 | Telefax: +41 (0)44 / 210 18 09
http://www.fxtrading24.ch | E-Mail: info@fxtrading24.ch
FX Trading24 ist Referring Broker von FXCM und FX Investment Institute. Hier erhalten Sie die jeweiligen Originalkonditionen. FX Trading24 bietet sämtliche FXCM Tradingkonten, die auch die FXCM Orderausführung (No Dealing Desk, ohne Markt-Macher) und FXCM Kursstellung (konkurrierende Bid/Ask-Spreads) beinhalten.
Risikohinweis/Haftungsausschluss: Forex Trading auf Margin ist mit hohen Risiken behaftet, weshalb der Handel nicht für alle Trader/Anleger gleichermaßen geeignet ist. Bevor Sie sich dazu entscheiden, an den Tradingmärkten zu handeln oder zu investieren, sollten Sie Ihre Investmentziele sowie Ihre Risikobereitschaft miteinander abwägen. Die Möglichkeit besteht, dass Sie einen Verlust erleiden, der einen Teil oder Ihre gesamte Einlage darstellt, weshalb Sie ausschließlich Risikokapital investieren sollten, sodass Ihre persönlichen finanziellen Verhältnisse keinesfalls beeinträchtigt werden können.
FX Trading24 und dessen angeschlossene Unternehmen übernehmen keine Haftung für Irrtümer in der vorliegenden Dokumentation. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit sowie Aktualität übernommen werden. Diese E-Mail dient lediglich der Information und stellt keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Handel an den Tradingmärkten dar. Die Haftung für Informationen wie z.B. für Texte, Grafiken, verlinkte Seiten und andere in diesen Materialien befindlichen Angaben, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
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Vermutung Finanzbetrug und Schneeballsystem,
Viktor Senn
BGH: Tell a Friend-Werbung ist unzulässige Werbung
Mehrere Gerichte haben bereits entschieden, dass die sog. Tell-a-friend Werbung unzulässig ist, sofern der Empfänger dieser Mail nicht in den Empfang von Werbung per E-Mail eingewilligt hat. Nun hat der BGH diese Rechtsprechung bestätigt. Eine solche Werbemail ist nicht anders einzuordnen, als eine Mail des Unternehmers selbst.
Lesen Sie mehr zu dem Urteil.
Schon häufig wurde über die Zulässigkeit sog. Tell-a-Friend-Werbung gestritten. Nun konnte sich auch der BGH (Urt. v. 12.9.2013, I ZR 208/12) mit dieser Frage beschäftigen und sie abschließend klären.
Tell a Friend Funktion auf der Website
Auf der Website der Beklagten befand sich eine Weiterempfehlungsfunktion. Sofern ein Dritter seine eigene e-Mail-Adresse und eine weitere eingab, wurde von der Internetseite der Beklagten an die weitere von dem Dritten benannte EMail-Adresse eine automatisch generierte eMail geschickt, die auf die Website der Beklagten hinwies. Bei dem Empfänger der E-Mail geht der Hinweis auf die Internetseite der Beklagten als von dieser versandt ein.Der Kläger erhielt mehrere solche Mails von der Beklagten, ohne dass er ihr jemals eine Einwilligung in Werbung per e-Mail erteilt hatte.
Das AG und das LG Köln haben die Unterlassungsklage abgewiesen. Der Kläger verfolgte dann seinen Anspruch mit der Revision weiter und hatte Erfolgt.
Bitte hier weiterlesen........
Polizeipräsidium Frankfurt am Main warnt : Betrüger locken mit Abo-Fallen
Frankfurt (ots) - Das Betrugskommissariat der Frankfurter Polizei kam einer Firma auf die Spur, die nichtsahnende Internetnutzer im Netz in sogenannte Abo-Fallen lockte und am Ende ihre Opfer zur Zahlung von Geldbeträgen drängte.
Immer wieder schaffen es Betrüger, ahnungslose Internetnutzer in ihre Fallen zu locken. Im jüngsten Fall ermittelte die Polizei gegen eine Gesellschaft, die verschiedene Internetseiten betrieb. Die Opfer konnten sich dort zum Beispiel Bilder für Tattoo-Vorlagen angucken oder ihr persönliches Horoskop erstellen lassen, mussten sich dafür jedoch mit ihrer E-Mail-Adresse zuvor registrieren.
Ohne im Vorhinein auf anfallende Kosten hingewiesen worden zu sein bekamen die Betrugsopfer später unschöne Post von der Firma. Hierin gaukelten die Betrüger vor, der Nutzer hatte beim Besuch der Internetseite ein Jahres-Abo abgeschlossen und müsste nun rund 200 Euro dafür bezahlen. Bei Nichtzahlung drohte den Opfern ein angebliches Inkasso-Unternehmen.
Wie viele Opfer auf diese Masche hereinfielen und tatsächlich bezahlt haben ist nicht bekannt.
Vorsorglich hat das Betrugskommissariat nun die Sperrung dieser zwei Seiten veranlasst und verhindert dadurch, dass weitere potentielle Opfer zu Schaden kommen. Die weiteren Ermittlungen gegen die Hintermänner der Firma dauern an.
Die Polizei rät Internetnutzern immer vorsichtig im Netz unterwegs zu sein und Angebote vor einer Registrierung genau anzuschauen.
(Isabell Neumann, Tel. 069 - 755 82115)
Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Frankfurt am Main P r e s s e s t e l l e Adickesallee 70 60322 Frankfurt am Main Telefon: 069/ 755-00 Direkte Erreichbarkeit von Mo. - Fr.: 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Telefon: 069 / 755-82110 (CvD) oder Verfasser (siehe Artikel) Fax: 069 / 755-82009 E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm
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