Donnerstag, 1. August 2013

Rechtsstreit um Blogpost - Wer googelt, der findet: den Linksextremisten

In einem Blog wurde ein Professor als "Linksextremist" und Stasi-Mitglied bezeichnet - aus Sicht des Betroffenen verunglimpfend und beleidigend. Der Professor versucht nun, Google zu zwingen, den Blog nicht mehr zu verlinken. Doch die Chancen stehen schlecht.

Google muss einen Link auf eine umstrittene Behauptung über den Düsseldorfer Geschichtsprofessor Wolgang Dreßen voraussichtlich nicht aus seinem Suchindex löschen. Nicht Google sei für die Behauptungen in dem verlinkten Blog der richtige Ansprechpartner, sondern der Autor oder der Seitenbetreiber. Das machten die Richter am Landgericht Mönchengladbach in einem Rechtshinweis deutlich. Das Urteil wird am 5. September erwartet.

Der Politikwissenschaftler war in dem Beitrag auf einem Blog der US-Plattform wordpress.com unter anderem als "Teil des bundesdeutschen Stasi-Netzwerks" verunglimpft worden. Er hatte gerichtlich durchsetzen wollen, dass die Seite mit aus seiner Sicht falschen, verunglimpfenden und beleidigenden Behauptungen nicht mehr angezeigt wird. Der Urheber sei nicht ausfindig zu machen und der Seitenbetreiber habe auf eine Beschwerde nicht reagiert. Es bleibe nur noch Google, sagte Dreßens Anwalt.

Mit seiner Einschätzung folgt das Gericht der Argumentation des Internetkonzerns. In dem Streit stehe das Persönlichkeitsrecht gegen den wirtschaftlichen Kern des Beschäftigungsfeldes von Google, nämlich Treffer wertfrei anzuzeigen, machte die Vorsitzende Richterin Ulrike Flecken das Spannungsfeld deutlich.

Ob der Blogpost tatsächlich gegen das Gesetz verstößt, ist bisher noch nicht geklärt. Eine Strafanzeige seines Mandanten wegen Beleidigung und Verleumdung habe die Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt, weil der Urheber nicht zu ermitteln sei, sagte der Anwalt Dreßens, Alexandros Tiriakidis. Dieser Sachverhalt war dem Gericht zunächst nicht bekannt.

In dem Blog wurde auch behauptet, die Fachhochschule Düsseldorf habe Dreßen gekündigt. Der Wissenschaftler, der jetzt in Berlin wohnt, kam nicht zur Verhandlung. Der 71-Jährige war Leiter der Forschungsstelle Rechtsextremismus an der Fachhochschule Düsseldorf und nach eigenen Angaben aus Altersgründen ausgeschieden, publiziert aber weiterhin.
Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass Google automatisch ergänzte Suchvorschläge löschen muss, wenn diese direkt Persönlichkeitsrechte von Nutzern verletzten. In einem laufenden Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof deutet sich an, dass Google nicht dazu verpflichtet werden kann, sensible persönliche Daten, die legitim und rechtmäßig sind, aus dem Suchindex zu streichen.

 http://www.sueddeutsche.de/digital/rechtsstreit-google-muss-vorwuerfe-nicht-aus-suchergebnissen-loeschen-1.1736487

Offener Brief an Seine Eminenz, Joachim Hofmann, @offkomp, www.tycoon-fx.com

Hallo, Herr Hofmann,

Ihr Bestreben, auch vom Cafe4eck bezüglich Ihrer geschäftlichen Vergangenheit einen PERSILSCHEIN zu erlangen, wie er Ihnen bereits im www.szene-insider.net ausgestellt worden ist, ist unverkennbar und unübersehbar. Denn wer, wie Sie, jahrelang mit einem Schmutzfinken namens Thorsten Albers gemeinsam im Abzocker-Sandkasten "Dein Geld ist auch mein Geld" gespielt hat, kann nicht erwarten, sauber geblieben zu sein. Zumindest nicht für die breite Öffentlichkeit.

Ich bin gern bereit, bei der Formulierung eines entsprechenden PERSILSCHEINES mitzuwirken, vermisse aber noch einige Informationen, die mich endgültig überzeugen könnten. (Sollte die eine oder andere Frage bereits im SZI-Forum beantwortet worden sein, bitte ich gütig um Nachsicht, aber bei der Fülle der dortigen Informationen, verteilt auf viele verschiedene Threads, kann man schon mal etwas übersehen.)

1. Wie und wo und wann haben Sie Thorsten Albers kennengelernt?

(In Deutschland? Persönlich? Via Internet? In welchem Zusammenhang?)

2. Wer war zuerst in Uruguay? Oder sind sie gemeinsam gefahren?)

3. Warum sind Sie in "sein" Haus eingezogen? Zur Miete? Hatten Sie keine andere Unterkunft? Haben Sie sich nur gegenseitig die Füße gewärmt oder kam es auch zu intimeren Kontakten?

4. Aus Veröffentlichungen im Internet geht hervor, daß Thorsten Albers im Namen der TYCOON Mails geschrieben und versandt hat. War er Ihr Angestellter? Wie wurde er bezahlt?

5. Warum haben Sie auf www.mekamarin.com mit YACHTEN gehandelt, unter einer getürkten Adresse in PANAMA, obwohl Sie doch in Punta del Este weilten?

Century Tower Building
20 foor, Office 2007
Ricardo J., Alfaro Ave
Panama

Get in touch:
admin@tycoon-fx.com

Joachim Hofmann
Punta del Este / Uruguay 

Auf der http://web.archive.org/web/20050205052809/http://www.mekamarin.com/ ersparen Sie sich auch jedes Impressum, so daß ich davon ausgehe, daß Sie den Yacht-Handel betrieben haben, ohne in Panama oder Deutschland Steuern dafür zu entrichten?

Ist das die feine deutsche Art, die Sie bevorzugen? Wobei auch Ihre PANAMA-Adresse genauso getürkt ist wie jene von der Albers'schen FALKITO-PANAMA-Adresse! (Fragen Sie mal Ihren Beichtvater, ob Sie so in den Himmel kommen oder eher in die andere Abteilung!)

6. Wieso stehen Sie, aus Ihrer Sicht, besser da als ein Thorsten Albers, obwohl Ihre Geschäfte doch ähnlich krumm sind wie seine? Bei Ihnen erkenne ich eher eine Beständigkeit, die der Albers nicht hat. Der flattert wie ein krummer Vogel von Nest zu Nest - während Sie es sich wohl in einem stabilen Nistkasten, beheizt und mit Klima-Anlage, gemütlich gemacht haben?

Alternatives Investment Fonds Manager Gesetz kundgemacht


Österreich setzt AIFM-Richtlinie durch das AIFMG um.


Mit BGBl. I Nr. 135/2013 wurde am 29. Juli 2013 das AIFMG kundgemacht. Österreich setzt dadurch die AIFM-Richtlinie in innerstaatliches Recht um und schafft ein einheitliches Aufsichtsregime für Verwalter von Alternativen Investmentfonds. Durch das AIFMG wird eine Vielzahl von momentan nicht beaufsichtigten Vehikeln der Aufsicht der FMA unterstellt, um das Gefahrenpotenzial von unbeaufsichtigten Anlageformen zu minimieren. 

Das neue Gesetz enthält insbesondere detaillierte Anforderungen an die Organisation und die Struktur der Verwalter und schafft Voraussetzungen für ein umfassendes Risiko- und Liquiditätsmanagement für Alternative Investmentfonds. Weiters wird das Reporting an die FMA näher geregelt.
Grundsätzlich stehen Alternative Investmentfonds professionellen Anlegern offen. Der Vertrieb an Privatkunden ist im AIFMG im Sinne des Anlegerschutzes streng eingeschränkt und unterliegt zusätzlichen Auflagen sowohl an die Verwalter als auch an die Investmentfonds

Die FMA hat hinsichtlich des AIFMG sowohl FAQ veröffentlicht, welche die wichtigsten Fragen zur Anwendbarkeit des AIFMG beantworten, als auch Konzessions- und Registrierungsleitfäden erstellt, um jene Unternehmen, welche dem AIFMG unterliegen, bei einem Antrag auf Bewilligung oder einer Anzeige der Registrierung als AIFM zu unterstützen. Die FAQ werden von der FMA regelmäßig gewartet und um weitere Fragen ergänzt. 



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