Den ersten Artikel zu der Gold International SE hatten wir am 25. September 2013 veröffentlicht:
Gold International SE: Untergeschobene Sparpläne, fragwürdige Banksparpläne / Finanzverträge per Postident-Verfahren - VZ Bawue warnt
Dann gab es noch ein Folge Artikel am 11. Oktober 2013:
Bankhaus SCHNIGGE warnt vor Gold International SE, WKN A1PG8R
Nun hat aktuell die BAFIN Finanzaufsichtsbehörde eine Warnung herausgegeben und die Ausgabe von Aktien dem Unternehmen Gold AG (Gold International SE) untersagt:
BaFin untersagt öffentliches Angebot von Aktien der Gold International SE
Bonn/Frankfurt a. M., 8. August 2014Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat das öffentliche Angebot von Aktien der Gold International SE wegen Verstoßes gegen das Wertpapierprospektgesetz untersagt.
http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2014/vm_140808_untersagung_Gold_international_se.html?nn=2819266Die Gold International SE, Düsseldorf, darf keine eigenen Aktien zum Erwerb anbieten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 7. Februar 2014 das öffentliche Angebot von Aktien der Gold International SE wegen Verstoßes gegen das Wertpapierprospektgesetz untersagt.
Die Untersagung erfolgte, weil die Gesellschaft keinen Wertpapierprospekt veröffentlicht hat, der die nach dem Wertpapierprospektgesetz und der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 vom 29. April 2004 erforderlichen Angaben enthält.
Die Untersagungsverfügung ist seit dem 8. Juli 2014 unanfechtbar.
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