Montag, 10. Dezember 2012

Blockheizkraftwerk-Betrug - GFE-Chefs wieder auf freiem Fuß

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Haftbefehle gegen zwei Firmenchefs aufgehoben. Sie sollen Millionen mit nicht existenten Blockheizkraftwerken ergaunert haben. Laut Gericht besteht aber keine Fluchtgefahr. 


Der frühere GFE-Geschäftsführer und der Ex-Chef der GFE-Tochter GFE Production GmbH saßen mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft. Inzwischen legten sie dem Kammervorsitzenden Bernhard Germaschewski zufolge "umfangreiche Teilgeständnisse" ab. Fluchtgefahr sieht das Gericht für die beiden Manager nicht mehr. Mit dem Geständnis dürfte sich "die zu erwartende Strafe ganz erheblich reduzieren", begründete Germaschewski seine Entscheidung.

62 Millionen Euro ergaunert

Insgesamt sind in dem Mammutprozess 14 Personen im Alter von 28 bis 59 Jahren angeklagt. Die Ermittlungsbehörde wirft ihnen unter anderem vor, ihre Kunden mit dem Verkauf angeblich hochprofitabler Blockheizkraftwerke um mehr als 62 Millionen Euro betrogen zu haben. Laut Anklage versprachen sie ihnen jährliche Renditen von 30 bis 40 Prozent. Tatsächlich aber habe nicht einmal ein Prototyp der mit Rapsöl betriebenen Anlagen existiert.

Betrug im Schneeballsystem

Das weit verzweigte Unternehmen soll mit einem Schneeballsystem gearbeitet haben: Das Geld neuer Kunden floss an bereits bestehende Kunden, so dass der Schein gewahrt blieb. Beim nächsten Prozesstermin am kommenden Mittwoch (12.12.12) soll die Aufzeichnung der polizeilichen Telefonüberwachung im Mittelpunkt stehen.

http://br.de

2 Kommentare:

Cafe4eck hat gesagt…

30.05.2013
Weitere Erfolge für GFE-Geschädigte. Mehr als zwei Jahre nach der Insolvenz der GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH bestätigt auch das Landgericht Stuttgart eine Schadensersatzpflicht der Anlagevermittlerin. CLLB Rechtsanwälte prüfen Ansprüche gegen Berater und Vermittler. Verjährung droht zum Jahresende.

München, 29.05.2013 - Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, verlaufen auch noch mehr als zwei Jahre nach der Insolvenz der GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH die von Erwerbern von Blockheizkraftwerken der GFE anhängig gemachten Klagen erfolgreich. So bestätigte das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 22.05.2013 (rechtskräftig) einen Schadensersatzanspruch eines Erwerbers eines Blockheizkraftwerkes der GFE gegenüber der Anlagevermittlerin.

Bereits in den Jahren 2011 und 2012 konnten durch die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte Urteile zu Gunsten von GFE-Anlegern erstritten werden. So hat beispielsweise am 14.10.2011 das Landgericht Landshut den Vermittler eines Blockheizkraftwerkes zum Schadensersatz verurteilt. Gegen dieses Urteil hat der Vermittler über seine Rechtsanwälte Berufung einlegen lassen. Mit Beschluss vom 20.01.2012 hat das Oberlandesgericht München die Berufung des Vermittlers zurückgewiesen und damit den Schadensersatzanspruch des Anlegers bestätigt.

Auch in weiteren von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren konnten zwischenzeitlich vor verschiedenen Gerichten rechtskräftige Urteile zu Gunsten der Anleger erstritten werden.

In Einzelfällen wurden auch Vergleiche mit den Beratern bzw. Vermittlern geschlossen. So wurde beispielsweise im Juni 2012 vor dem OLG München ein Vergleich mit einer Vermittlungsgesellschaft geschlossen, dem auf Seiten der Beklagten auch der Geschäftsführer persönlich beitrat. Danach verpflichteten sich die Vermittlungsgesellschaft und deren Geschäftsführer persönlich, 80 Prozent der Klageforderung an eine GFE-Anlegerin zu bezahlen.

"Die bisher ergangenen Entscheidungen zeigen, dass es nach wie vor sinnvoll ist, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegen den Berater bzw. Vermittler von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen", sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. "Ausschlaggebend für das Bestehen eines Schadensersatzanspruches gegen den Berater oder Vermittler ist die konkrete Vermittlungs- bzw. Beratungssituation, die im Einzelfall aufgeklärt werden muss. In diesem Zusammenhang ist weiter zu beachten, dass möglicherweise eine Verjährung derartiger Ansprüche zum Ende des Jahres 2013 droht."

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät deshalb allen geschädigten Erwerbern von Blockheizkraftwerken, die sich unzutreffend beraten fühlen, zeitnah eine spezialisierte Kanzlei aufzusuchen.

>>> http://www.cllb.de/Aktuelle/768-Weitere-Erfolge-fuer-GFE-Geschaedigte-Mehr-als-zwei-Jahre-nach-der-Insolvenz-der-GFE-Gesellschaft-zur-Foerderung-erneuerbarer-Energien-mbH-bestaetigt-auch-das-Landgericht-Stuttgart-eine-Schadensersatzpflicht-der-Anlagevermittlerin-CLLB-Rechtsanwaelte-pruefen-Ansprueche-gegen-Berater-und-Vermittler-Verjaehrung-droht-zum-Jahresende?PHPSESSID=22edf952442fe00a9c84a6cd89eb2dd7

Heizer hat gesagt…

Michl Müller sagte im Blockheizkraftwerksprozess aus

Kabarettist als Opfer

Als „Dreggsagg aus der Rhön“ – so kennt man Michl Müller auf deutschen Kleinkunstbühnen. Doch am Mittwoch hatte der Kabarettist in Nürnberg einen ganz besonderen Auftritt: Im Schwurgerichtssaal 600 stand er als Zeuge im GFE-Betrugsprozess um nicht gelieferte Pflanzenöl-Wasser-Blockheizkraftwerke (BHKW) vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth.

Fast drei Stunden musste Michl Müller auf seinen Auftritt warten. Sein breites Grinsen hat er dennoch dabei. Doch „von Pflanzenöl-Wasser-Beimischung und so hab ich keine Ahnung“, gibt er sich zerknirscht. „Bahnbrechend in dieser Branche, mit einem Wirkungsgrad, der bisher noch nie erreicht wurde“ habe ihm sein Vermögensberater die BHKW der GFE angepriesen. Jener „Gesellschaft zur Förderung Erneuerbarer Energien“ aus Nürnberg, deren Geschäftsbetrieb am 30. November 2010 die Staatsanwaltschaft mit einer Razzia schlagartig stillgesetzt hat.

Bis zu diesem Zeitpunkt ist Müller „schon davon ausgegangen, dass es funktioniert“. 124 000 Euro habe er investiert, „aus meinen Ersparnissen“. Drei Monate lang hat ihm die GFE jeweils 5335 Euro Pacht zurücküberwiesen, rechnet ihm Richter Bernhard Germaschewski vor. Und er fragt, ob der Zeuge sich diese versprochene Rendite von 30 Prozent pro Jahr erklären könne.

„Na gut, das war schon sehr hoch, vom Gewinn her eigentlich wahnsinnig“, sagt Michl Müller und schüttelt den Kopf. Dabei wollte er „bloß ein Erneuerbare-Energien-Projekt unterstützen und ein sicheres, regelmäßiges Einkommen“. Nach dem GFE-Verlust ist Müller inzwischen geläutert: „Ich leg‘ mein Erspartes jetzt wieder konventionell an.“

http://www.mainpost.de/regional/franken/Michl-Mueller-sagte-im-Blockheizkraftwerksprozess-aus;art1727,7518787