Dienstag, 13. Dezember 2011

Landgericht Erfurt - Lange Haftstrafe für Internet-Betrug

Wegen Internet-Betrugs muss ein 29-jähriger Mann für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Erfurt verurteilte den Mann am Montag wegen gewerbsmäßigen Betrugs.

Dabei werteten die Richter das Geständnis des Angeklagten als strafmildernd. Der Mann hatte im Prozess eingeräumt, zwischen November 2009 und Januar 2010 insgesamt 672 Kunden geprellt zu haben. Er habe im Internet einen Online-Shop eingerichtet und gegen Vorkasse Elektroartikel angeboten, ohne jemals welche zu besitzen. Insgesamt habe er so 172.000 Euro eingenommen. Sein Ziel sei es gewesen, schnelles Geld im Weihnachtsgeschäft zu machen und sich dann ins Ausland abzusetzen. Der Angeklagte war im Juli 2010 in Rumänien verhaftet worden.

http://www.mdr.de/thueringen/internetbetrug108_zc-16f21569_zs-e86155ec.html

Donnerstag, 8. Dezember 2011

Gewerbeauskunft-Zentrale "erfüllt den Tatbestand der arglistigen Täuschung"

Kanzlei RechtEffizient erstreitet rechtskräftiges Urteil gegen Gewerbeauskunft-Zentrale
 Angebotsformular „erfüllt den Tatbestand der arglistigen Täuschung"
AG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2011 - 42 C 11568/11

Seit einiger Zeit mehren sich Beschwerden über eine vermeintliche „Abzocke" durch das Portal Gewerbeauskunft-Zentrale.de. Geschäftsleute werden hier angeschrieben und um die Bekanntgabe bzw. Aktualisierung ihrer Daten gebeten. Im klein geschriebenen Fließtext findet sich dann der Hinweis auf eine Laufzeit und eine zu zahlende Vergütung.

Die Kanzlei RechtEffizient hat für eine Mandantin, die wie viele andere in dem Glauben, ihre Daten bei einem kostenlosen, öffentlichen Verzeichnis gegenüber zu bestätigen, Klage gegen den Betreiber der Gewerbeauskunft-Zentrale, die GWE Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf erhoben. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der Mandant wirksam den Vertragsschluss wegen arglistiger Täuschung angefochten wurde. Es wurde beantragt, das Nichtbestehen des behaupteten Vertrages festzustellen.

Das Amtsgericht Düsseldorf hat der Klage vollumfänglich stattgegeben und findet in seinem Urteil deutliche Worte: „Die Übersendung des Schreibens vom 3. Februar 2011 erfüllt den Tatbestand der arglistigen Täuschung, da aus ihm nicht hinreichend hervorgeht, dass es sich um ein Angebot auf Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages handelt. Zu Recht weist die Klägerin in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Form des Schreibens den Anschein erwecke, es würde sich bei der angepriesenen Eintragung um eine amtliche Eintragung handeln..."

Rechtsanwalt Varelmann als Sachbearbeiter in dieser Sache, begrüßt das rechtskräftige Urteil: „Die GWE mahnt häufig unter Angabe eines anderen, meines Erachtens falschen Amtsgerichtsurteils. Das jetzt vorliegende Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf bestätigt unsere Rechtsauffassung."

http://www.anwalt.de/rechtstipps/gewerbeauskunft-zentrale-erfuellt-den-tatbestand-der-arglistigen-taeuschung_022449.html

Dienstag, 6. Dezember 2011

Strafanzeige gegen AWD-Gründer Maschmeyer

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen den Gründer des Finanzdienstleisters AWD, Carsten Maschmeyer, sowie aktuelle und frühere Geschäftsführer von AWD Österreich und das Unternehmen selbst bei der Staatsanwaltschaft Wien Strafanzeige wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs eingebracht.

Es geht um den Verkauf von Immofinanz- und Immoeast-Aktien. Der AWD weist die Vorwürfe zurück.

Der Akt der bereits im April eingebrachten Strafanzeige liegt mittlerweile bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die bereits Zeugen einvernommen hat. Rund 1.800 vom VKI vertretene Anleger wollen sich einem etwaigen Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen.

Fünf Sammelklagen im Namen von 2.500 mutmaßlich Geschädigten und einem Streitwert von 40 Millionen Euro sind bereits gerichtsanhängig.
 Wie in den Zivilklagen lautet der Hauptvorwurf des VKI in der Strafanzeige auf systematische Fehlberatung.

http://www.salzburg24.at/strafanzeige-gegen-awd-gruender-maschmeyer/apa-1136040104

Mittwoch, 30. November 2011

Festnahme nach Internetbetrug - Offenbach

Gerade zur Winterzeit warnt die Polizei immer wieder vor ungebetenen Gästen. Zuweilen macht sie jedoch selbst unangekündigt "Hausbesuche". So auch in diesem Fall, in welchem die Ermittler des Betrugskommissariates samt richterlichem Beschluss die Wohnung eines 32-jährigen Offenbachers aufsuchten und mit sichergestelltem Beweismaterial wieder verließen. Der Hausdurchsuchung vorausgegangen waren umfangreiche Ermittlungen nach Warenbetrug und Geldwäsche. Seit Ende September führten die Spuren immer wieder zu dem 32-Jährigen. Mit der Durchsuchung klickten für ihn nun die Handschellen.

Der bislang unbescholtene Bürger gab in seinem Verhör glaubhaft an, dass er selbst Schwindlern aufgesessen sei. Über eine Annonce im Internet sei der Festgenommene an dubiose Arbeitgeber geraten, die ihm einen stattlichen Lohn alleine für das Weiterleiten von Geldbeträgen und Warensendungen versprachen. Nach bisheriger Recherche sandte der Mann wenigstens zwölf Päckchen und stattliche Bargeldbeträge weiter. Die Waren, die er ins Ausland weiterleitete, wurden im Internet bestellt und via ausgespähter Daten ahnungsloser Kontoinhaber beglichen. Der Gesamtschaden geht vorsichtig geschätzt in die Tausende; die genaue Summe kann zum derzeitigen Stand jedoch noch nicht beziffert werden. Obgleich der leichtgläubige Offenbacher wohl ohne böse Absicht handelte, drohen ihm dennoch erhebliche straf- und zivilrechtliche Konsequenzen. Außer den Anzeigen wegen Geldwäsche und Beteiligung am Warenbetrug, muss er sich auf Geldforderungen von Betrogenen gefasst machen.

Die Kriminalpolizei warnt eindringlich davor, auf die zunehmend im Internet und per E-Mail offerierten lukrativen Jobangebote als "Finanzagent" einzugehen. Nicht immer jedoch sind solche Angebote so leicht durchschaubar wie im geschilderten Fall. So beschäftigen sich die Ermittler aktuell immer wieder auch mit folgender neuen Masche: Auf Konten von Privatpersonen oder Firmen wird ein größerer Geldbetrag überwiesen. Unter Hinweis auf ein Versehen meldet sich dann der "Geschäftspartner" und bittet darum, die Geldsumme an ein anderes Konto zumeist im Ausland zurück zu überweisen. Wegen der entstandenen Unannehmlichkeiten wird in der Regel ein kleinerer Geldbetrag versprochen, den der Kontoinhaber einbehalten darf. Doch auch in diesen Fällen geht es maßgeblich um die Verschleierung von Geldflüssen. Die Polizei rät Überweisungen immer kritisch zu prüfen und im Zweifelsfall mit der eigenen Bank oder der Kriminalpolizei zu sprechen.

http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/43561/2156702/polizeipraesidium_suedosthessen_offenbach

Mittwoch, 2. November 2011

RPP - http://www.splendidplan.com - Zürich, Schweiz

Wieder etwas für die RPP-Süchtigen und rechtzeitig vor Weihnachten für das Abzocker-Jahresendgeschäft!
Ein neues RPP-Highlight aus dem Heidiland. Ricola und Co. lassen wieder mal grüssen.
Es ähnelt etwas der GPP-Abzocke.

Wenn Du bis zu 27 Lenzen zählst gibt es € 75.000. Ab dem 28. Lebensjahr bis ins Runzlialter (70 Jahre) € 50.000. Der Einschuss oder besser Schuss in den Ofen kostet pro Vertrag schlappe € 45,--.

Abkassiert wird wieder anonym über Liberty Reserve.
Eigentlich könnten mit diesem „Schweizer Modell“ auch Schweizer Franken generiert werden, da sich neuerdings mit dem Zahlungsprozessor Liberty Reserve auch vorzüglich Schweizer Franken abzocken lassen!

Kommt ganz schön was zusammen, wenn die 100.000 Verträge (Programmziel) verscherbelt wurden.

Büro
Strickstrasse 11, 8610
Zürich, Schweiz

Whois
Domain name: splendidplan.com

Registrant Contact:
Whois Privacy Protection Service
Whois Agent gmvjcxkxhs@whoisservices.cn
+86.05922577888 fax: +86.05922577111
No. 61 Wanghai Road, Xiamen Software Park
xiamen fujian 361008
cn
Strickstrasse, die No11 gibt es nicht (auch nicht in Zürich). Vielleicht ist die No 11 die grüne Wiese, laut Googlemaps.

Update
 
Mensch sind die schnell umgezogen!
Und wohin?

Rosengasse 5 in CH-8001 Zürich

Und was gibt es in der Rosengasse 5 in Zürich?

Richtig, das HOTEL SPLENDID in der Züricher Altstadt (Niederdorf)

Hotel Splendid
Rosengasse 5
CH-8001 Zürich
Tel.: +41 44 252 58 50
Fax: +41 44 262 61 40
info@hotelsplendid.ch

Tante Google gibt da allerhand her zu diesem Hotel, welches am 5.5.1976 um exakt 17:05 Uhr
von Rose-Marie Obrist eröffnet wurde. Ein unter Insider sicherlich sehr bekanntes Haus mit renommierter Piano-Bar.

Aber wie vereinbart sich das alles nun mit dem RPP Splendid? Und wieso müssen die Kunden dann noch via Liberty Reserve ihre Anteile für Splendid bezahlen?
Wäre es da nicht viel gemütlicher so am Abend bei Pianomusik mit Wunschtitel die Anteile für den RPP im Splendid cash über die Theke zu schieben.
Quittieren könnte man dann standesgemäß bequem auf einem Bierdeckel, das wäre sehr stilvoll.

Im internen Bereich von der RPP Splendid Plan Abzocke findet man unter Bank-Garantie folgendes Dokument, allerdings sieht oder fühlt auch ein Blinder wie laienhaft man dieses als Echt verkaufen möchte!

 Natürlich ist auch diese "Unterschrift" geklaut und gehört zu jemandem ganz anderen: