Ulrich Engler erleichterte vor vier Jahren etliche Leute um insgesamt 300 Millionen Euro. Die Opfer haben ihn bislang nichtmal angezeigt.
Lesen Sie hier den Originalartikel aus dem Oberbayerischen Volksblatt:
Ein Betrüger namens Ulrich Engler
nutzte vor rund vier Jahren die Gier etlicher Geldanleger und
erleichterte sie um rund 300 Millionen Euro. Bis heute ist er
untergetaucht. Vor Gericht standen bisher nur Vertreter, die für ihn
tätig waren. Einer von ihnen wurde jetzt in Rosenheim verurteilt.
Der
angeklagte Finanzkaufmann aus dem Landkreis Rosenheim arbeitete für die
Firma Englers. Diese tat unter anderem so, als könne sie Sportvereinen
Werbeverträge renommierter Firmen vermitteln und strich das Geld ein,
ohne dass Verträge zustandegekommen wären. Aber auch Privatleute
vertrauten dem Betrüger und den in seinem Vetriebsnetz arbeitenden
Finanzmaklern riesige Summen an. Sie glaubten offenbar wirklich an die
versprochenen 70 Prozent Zinsen.
Der Finanzmakler, der nun in
Rosenheim angeklagt war, konnte mit der Vermittlung dieser dubiosen
Anlageform vor vier Jahren noch eine Gesamtprovision von 461000 Euro
einstecken. Doch die Kunden mussten nicht nur auf die Zinsen verzichten,
sondern sahen auch ihr Geld nie wieder. Es handelte sich um ein
klassisches Schneeballsystem.
Dem Angeklagten war nicht
nachzuweisen, dass er von den Betrugsabsichten des Haupttäters gewusst
hätte, der in vielen Staaten von der Polizei gesucht wird. Damit schied
der Vorwurf des Betruges aus. Wichtige Finanzblätter hatten seit April
2007 allerdings vor diesen speziellen Geldanlagen gewarnt. Der
Finanzmann hätte also ahnen können, dass er für einen Betrüger
arbeitete. Aber immerhin verkaufte er bis Juli 2007 die Anlagen
gewinnbringend.
Verblüffend ist, dass von keinem der Geschädigten
Anzeige erstattet wurde. 19 der 50 antworteten nicht einmal auf
Nachfragen der Polizei. Die Vermutung liegt nahe, dass die Betroffenen
Sorge hatten, nach einer Anzeige vom Finanzamt verfolgt zu werden, weil
sie möglicherweise nicht hätten nachweisen können, woher das Geld, das
sie investierten, stammte. Schwarzgeld wird häufig in der Hoffnung auf
große Renditen auf diese Weise "geparkt"
Eine andere juristische
Regelung brachte den Finanzberater dennoch vor Gericht: Derlei
Finanzgeschäfte mit Staaten außerhalb der EU bedürfen einer besonderen
Genehmigung durch die Banken-Aufsichtsbehörde BAFIN, was im
Kreditwesengesetz geregelt ist. Diese Genehmigung hatte der Angeklagte,
wie viele seiner Kollegen, nicht eingeholt. Die deutsche Justiz
beschlagnahmte deshalb die Konten des Angeklagten und stellte wenigstens
knapp 150000 Euro sicher.
Der Vorsitzende Richter Heinrich
Loeber befand am Ende, 90 Tagessätze à 37 Euro, was einer Geldstrafe von
insgesamt 3330 Euro entspricht, seien als Strafe ausreichend. Das Geld
auf seinem Konto sieht der Angeklagte aber nicht wieder. Das behält der
Staat ein.
Orig. Quelle: http://www.rosenheim24.de/land/opfer-erstatteten-nicht-anzeige-rosenheim24-1405763.html
Wie man sieht, müssen auch die Vermittler mit Strafen rechnen - sogar ganz ohne von Opfern/Geschädigten angezeigt zu werden.
Freitag, 16. September 2011
Montag, 22. August 2011
Gewerbeauskunft zockt weiter ab
Obwohl die Methoden der Gewerbeauskunft-Zentrale.de längst als Abzocke entlarvt sind, macht das Unternehmen weiter. Es bietet einen teuren Dienst an, der auch kostenlos zu haben ist.
„Abzocke“ heißt es vonseiten der Verbraucherzentrale Niedersachsen und das Landgericht Düsseldorf spricht von „unlauterer geschäftlicher Handlung“. Wenn es um die Geschäftsmethoden der Gewerbeauskunft-Zentrale.de geht, sind sich die Institutionen einig: So geht es nicht!
Die Gewerbeauskunft selbst sieht das anders. Sie schreibt weiterhin Gewerbetreibende an, in den vergangenen Tagen auch in Osnabrück. Auf einem Formular fordert das Unternehmen die Adressaten auf, die Daten ihres Kleingewerbes zu aktualisieren und zurückzuschicken. Dafür werde die Firma auf der Internetseite der Gewerbeauskunft-Zentrale aufgelistet. So weit so gut. Das Problem ist – wie so oft in solchen Fällen – im Kleingedruckten verborgen.
Darin verpflichtet sich der Unterzeichner des Formulars nämlich über zwei Jahre jeweils 39,85 Euro pro Monat plus Steuern an die Gewerbeauskunft zu zahlen. Macht in Summe über 1000 Euro – und das, wie Gabriele Peters von der Verbraucherzentrale sagt, für einen Dienst, der bei anderen Anbietern kostenlos zu haben ist.
Denjenigen, die unwissentlich einen Vertrag mit der Gewerbeauskunft-Zentrale unterschrieben haben, rät Peters: Nicht zahlen und einen Anwalt einschalten.
http://www.noz.de/lokales/56492635/gewerbeauskunft-zockt-weiter-ab
„Abzocke“ heißt es vonseiten der Verbraucherzentrale Niedersachsen und das Landgericht Düsseldorf spricht von „unlauterer geschäftlicher Handlung“. Wenn es um die Geschäftsmethoden der Gewerbeauskunft-Zentrale.de geht, sind sich die Institutionen einig: So geht es nicht!
Die Gewerbeauskunft selbst sieht das anders. Sie schreibt weiterhin Gewerbetreibende an, in den vergangenen Tagen auch in Osnabrück. Auf einem Formular fordert das Unternehmen die Adressaten auf, die Daten ihres Kleingewerbes zu aktualisieren und zurückzuschicken. Dafür werde die Firma auf der Internetseite der Gewerbeauskunft-Zentrale aufgelistet. So weit so gut. Das Problem ist – wie so oft in solchen Fällen – im Kleingedruckten verborgen.
Darin verpflichtet sich der Unterzeichner des Formulars nämlich über zwei Jahre jeweils 39,85 Euro pro Monat plus Steuern an die Gewerbeauskunft zu zahlen. Macht in Summe über 1000 Euro – und das, wie Gabriele Peters von der Verbraucherzentrale sagt, für einen Dienst, der bei anderen Anbietern kostenlos zu haben ist.
Denjenigen, die unwissentlich einen Vertrag mit der Gewerbeauskunft-Zentrale unterschrieben haben, rät Peters: Nicht zahlen und einen Anwalt einschalten.
http://www.noz.de/lokales/56492635/gewerbeauskunft-zockt-weiter-ab
Samstag, 2. Juli 2011
Vorsicht vor Spam-E-Mails, die zum Wechsel der Krankenversicherung auffordern
Eine Flut an E-Mails belästigt derzeit die Verbraucher. Geworben wird dabei für einen Wechsel zur privaten Krankenversicherung, für den sich die Angeschriebenen angeblich interessiert hätten. Absender der Spam-E-Mails sind u. a. eine "Verbraucherberatung" und ein "Verbraucherservice". Viele der Angemailten glauben deshalb fälschlich, dass Verbraucherschützer die Aktion gestartet hätten.
Die Verbraucherzentrale warnt jedoch eindringlich davor, die in den E-Mails hinterlegten Links anzuklicken. Die nämlich führen zu einer Internetseite, die großspurig verspricht: "Privatpatient ab 59 Euro im Monat – die neue Volks-Versicherung". Um in den Genuss dieses Traum-Beitrags zu gelangen, müssen allerdings diverse Angaben in eine Datenmaske eingetragen werden: etwa Name, Wohn- und E-Mail-Adresse sowie Telefonnummern und Beruf. Wer danach auf den Vergleichs-Button drückt, liefert seine Daten ab, erhält aber weder den versprochenen Beitragsvergleich noch ein Vertragsangebot.
http://www.vz-bawue.de/UNIQ130851471406136/link898301A.html
Die Verbraucherzentrale warnt jedoch eindringlich davor, die in den E-Mails hinterlegten Links anzuklicken. Die nämlich führen zu einer Internetseite, die großspurig verspricht: "Privatpatient ab 59 Euro im Monat – die neue Volks-Versicherung". Um in den Genuss dieses Traum-Beitrags zu gelangen, müssen allerdings diverse Angaben in eine Datenmaske eingetragen werden: etwa Name, Wohn- und E-Mail-Adresse sowie Telefonnummern und Beruf. Wer danach auf den Vergleichs-Button drückt, liefert seine Daten ab, erhält aber weder den versprochenen Beitragsvergleich noch ein Vertragsangebot.
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Samstag, 18. Juni 2011
Die spekulative Just Trades Kirby Story
Es waren einmal drei Österreicher (Thale): Maro Harrer, Medany El Makarem und Stefan Schmied, die hatten eine Idee. Nach dem Motto: wie können wir was verkaufen was andere schon erarbeitet haben. Da sich alle schon mit Forex beschäftigt hatten, fiel die Wahl sehr einfach aus. Man schusterte mit Joomla eine Webseite zusammen und erfand aus dem allerwelts begriff „Just Trade“ den Namen „Just Trades“ die dann das Forex Free Signal als Vorlage für Kirby nahmen und es umbenannten, um es für viel Geld an ahnungslose in dem Gewerbe zu vertickern. Die Software gibt es teilweise zu hauf kostenfrei im Internet. Aber auch zu Preisen von 110$ pro Monat z. b. auf
http://www.gainprice.com/signup
Ja, man hat sich auch vom Design beinflussen lassen und sich schonungslos bedient, was ja einfacher ist als selbst zu erarbeiten. Die vermeintliche Inovation kam von Forex, Forex Bigbang und Forex Free Signal, die bei Stefan Schmied auf Facebook zu finden sind.
http://www.facebook.com/KingBahamut1986#!/freeforexsignal
http://www.facebook.com/KingBahamut1986#!/pages/The-Forex-Bigbang/172891562744545
http://www.facebook.com/KingBahamut1986#!/pages/Forex-Signal-free/168679669830945
Wozu also eine Software programmieren, was von denen sowieso keiner könnte, wenn doch alles im Netz kostenfrei zu bekommen ist. Die Idee war geboren und wurde dann auch so schamlos umgesetzt, leider hatten sie mit dem vierten Mann Beat Bossard, der dazu gestoßen war um es mitzuvermarkten, nicht gerechnet, dass der sich verplapperte, und so landetet es bei Szene-Insider, wo die User dann diese Masche ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt haben und auch sogleich als sehr fragwürdig blossgestellt haben. Das Ende der Story ist noch nicht abzusehen, aber es liegt auf der Hand, das wieder einmal im Vorfeld ein Versuch von schonungsloser Abzocke entarnt wurde.
Wer denn noch glaubt für viel Geld sich sowas anzutun, soll es doch gerne machen, soll aber hinterher nicht jammern, dass man einem fast peinlichen Betrug aufgesessen ist!
http://www.just-trades.com
Übernommen von http://wiki4szeneinsider.wordpress.com
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Ja, man hat sich auch vom Design beinflussen lassen und sich schonungslos bedient, was ja einfacher ist als selbst zu erarbeiten. Die vermeintliche Inovation kam von Forex, Forex Bigbang und Forex Free Signal, die bei Stefan Schmied auf Facebook zu finden sind.
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Samstag, 4. Juni 2011
Warnung vor http://worldfxclub.com und http://worldfxclub.info - FMA warnt vor GLOBAL LIFESTYLE GROUP S.A. (WorldFXClub)
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Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte sowie Wertpapiergeschäfte mit diesem Anbieter.
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) bzw. § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte bzw. Wertpapierdienstleistungsgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 7. April 2011 teilt die FMA daher mit, dass die
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