Selbst Boxlegende Axel Schulz hatte − wie es Strafrichter Stefan Kolb
formulierte − offenbar "nur mehr Dollarzeichen in den Augen". Zusammen
mit einem befreundeten Steuerberater aus Neuhaus am Inn (Lkr. Passau)
fiel er auf Renditeversprechungen von jährlich 50 Prozent und mehr
herein. Der Vermittler, ein ehemaliger Finanzdienstleister aus Thyrnau
(Lkr. Passau), hatte sich jetzt vor dem Landshuter Amtsgericht zu
verantworten: Aber nicht etwa wegen Betrugs, sondern lediglich wegen
unerlaubten Betreibens von Finanzdienstleistungen.
Der Drahtzieher einer der spektakulärsten Anlagebetrügereien der letzten Jahrzehnte ist auf der Flucht: Von Ulrich Engler
(50), der seine Kunden nach Schätzungen der federführenden
Staatsanwaltschaft Mannheim um rund 300 Millionen Euro betrogen hat,
fehlt jede Spur. Zuletzt hatte er zusammen mit seiner Lebensgefährtin in
Florida/USA residiert, eine Villa in Bonita Springs besessen und ein
luxuriöses Leben geführt.
Von dort aus soll er in den Jahren 2005
bis 2007 ein riesiges Schneeballsystem initiiert haben, indem er
vortäuschte, durch sogenannte Day-Trading-Geschäfte an der
amerikanischen Börse hohe Gewinne zu erzielen. Die Anlagen der letztlich
geprellten Kunden waren als Darlehen für die Engler-Firma
"Private Commercial Office Inc. (PCO)" getarnt. Ihnen waren jährliche
Zinsen von 50 bis 70 Prozent versprochen worden. Über 6000 Geschädigte
in Deutschland, Österreich und der Schweiz überwiesen zum Teil hohe
Summen auf die Bankkonten des "Finanzgenies".
Während nach Engler
nach wie vor mit internationalem Haftbefehl gefahndet wird − für
Hinweise, die zu seiner Ergreifung führen, sind bis zu 10 000 Euro
Belohnung ausgesetzt −, wird den meist deutschen Vermittlern nach und
nach der Prozess gemacht. Darunter
Vermittler zählen selbst zu Geprellten
auch
einer Reihe von Finanzdienstleistern aus Niederbayern. Allerdings nicht
etwa wegen Betrugs, wie bei derartigen Fällen üblich; denn es ließ sich
nicht nachweisen, dass die Anlagen-Vermittler von den Betrugsabsichten
Englers gewusst hatten, zumal sie in den meisten Fällen selbst zu den
Geprellten zählten. Allerdings hätten allein die vom flüchtigen Betrüger
bezahlten Provisionen von zwölf bis 38 Prozent die Vermittler stutzig
machen müssen.
Eine andere juristische Regelung brachte sie und
damit auch den Thyrnauer vor Gericht: Vermittlungen von
Einlagengeschäften für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU bedürfen
einer besonderen Genehmigung durch die Banken-Aufsichtsbehörde BaFin, so
steht es im Kreditwesengesetz. Und diese Erlaubnis hatte der
Finanzdienstleister aus Thyrnau nicht eingeholt.
Vor Strafrichter
Kolb, wo ihm insgesamt 14 illegale Abschlüsse mit einer Gesamtsumme von
knapp 700 000 Dollar vorgeworfen wurden, verteidigte sich der
52-Jährige damit, dass es sich nicht um Anlagen-, sondern um
Kreditgeschäfte gehandelt habe und bei allen Anfragen, die er u. a. auch
bei Anwälten getätigt habe, habe er "grünes Licht" bekommen. "Dass es
sich um ein Schneeballsystem handelte, wusste ich nicht. Ich habe auch
niemand etwas aufgeschwatzt, die Kunden sind zu mir gekommen", sagte er.
Darunter
auch der Steuerberater und der prominente Boxer. Beide hätten in
sechsstelliger Höhe investiert und zumindest anfangs − wie auch andere
seiner Kunden − die versprochenen Ausschüttungen erhalten. Im Übrigen,
so der Thyrnauer, sei er es gewesen, der Engler
letztlich habe auffliegen lassen: "Ich bin mit dem Steuerberater nach
Florida geflogen und habe dort drei Wochen lang recherchiert,
schließlich haben sich sogar das FBI und der CIA eingeschaltet. So kam
das Ermittlungsverfahren gegen Engler erst in Gang."
Außerdem
habe er seine Kunden gewarnt, die hätten sich aber teilweise als
beratungsresistent erwiesen. Er selbst, so der Thyrnauer, gehöre
ebenfalls zu den Geschädigten: "Alle meine Ersparnisse samt Haus sind
weg." Von Finanzgeschäften wolle er nichts mehr wissen, er sei dabei,
sich eine neue Existenz auf einem anderen Gebiet aufzubauen.
Für
das unerlaubte Betreiben von Finanzdienstleistungen verhängte
Strafrichter Kolb eine Geldstrafe von 4000 Euro (200 Tagessätze à 20
Euro) und blieb damit erheblich unter dem Antrag von Staatsanwältin
Sabine Klemt, die 350 Tagessätze à 30 Euro gefordert hatte. Verteidiger
Ekkehart Heberlein verwies darauf, dass sein Mandant zum Tatzeitpunkt
Richter: Nur noch Dollarzeichen im Auge
aufgrund der Auskünfte, die er u. a. auch bei der BaFin eingeholt habe,
davon ausgehen konnte, dass die Geschäfte nicht erlaubnispflichtig
seien. Außerdem sei es seiner Initiative zu verdanken, dass der
Riesenschwindel aufgeflogen sei und in den USA inzwischen das
Insolvenzverfahren über das POC-Vermögen laufe, so dass die Geschädigten
wenigstens zum Teil auf Rückflüsse hoffen könnten. Der Anwalt hielt 90
Tagessätze für schuldangemessen.
Strafrichter Kolb hielt in der
Urteilsbegründung dagegen, dass bei dem Angeklagten als erfahrenem
Finanzdienstleister bei jährlichen Zinsen von 50 Prozent und mehr die
"Alarmglocken" hätten läuten müssen. Im Übrigen sah er auch eine
Mitverantwortung bei den Geschädigten, die offenbar nur noch die
Dollarzeichen im Auge gehabt hätten.
http://www.pnp.de/nachrichten/heute_in_ihrer_tageszeitung/bayern/?em_cnt=294600
Es
wurde auch eine Belohnung von 10.000,-€ ausgelobt, finde ich ja mehr
als lächerlich, wenn man bedenkt was dieser Betrüger für einen Schaden
verursacht hat:
Fahndung nach dem mutmaßlichen Betrüger Ulrich Engler
Tatzeit: Tatort:
2005 - 2007 USA
Sachverhalt
Die
Zielfahndung des LKA Baden-Württemberg sucht aufgrund eines
internationalen Haftbefehles des AG Mannheim den deutschen
Staatsangehörigen Ulrich Engler.
Engler
wird dringend verdächtigt des gewerbsmäßigen Betruges in einer großen
Zahl von Einzelfällen. Ihm wird vorgeworfen, von interessierten
Kapitalanlegern in Deutschland, der Schweiz und Österreich Gelder
eingworben zu haben unter der Vorspielung das Geld der Anleger für
Aktiengeschäfte (Day-Trading) einzusetzen. In Wirklichkeit handelte es
sich um ein klassisches Schneeballsystem, welches er im Zeitraum von
2005-2007 betrieb. Der den Anlegern allein in Deutschland entstandene
Schaden beläuft sich auf ca. 100 Mio. US-Dollar.
Engler befindet sich seit Oktober 2007 vermutlich in Begleitung seiner Lebensgefährtin auf der Flucht.
Personalien
Name: Vorname:
Engler Ulrich
Geburtsdatum: Geburtsort:
28.03.1961 Andelfingen
Letzer Aufenthaltsort: Nationalität:
Cape Coral, Florida/USA deutsch
Personenbeschreibung
Größe: Figur:
181 cm kräftig
Erscheinung: Scheinbares Alter:
gepflegt -
Augenfarbe: Haarfarbe:
blau mittelblond
Besondere Merkmale:
Brille
http://www.polizei-bw.de/fahndung/personenfahndung/bekannte_taeter/Seiten/090330Engler.aspx
Sonntag, 18. Dezember 2011
Dienstag, 13. Dezember 2011
Landgericht Erfurt - Lange Haftstrafe für Internet-Betrug
Wegen Internet-Betrugs muss ein 29-jähriger Mann für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Erfurt verurteilte den Mann am Montag wegen gewerbsmäßigen Betrugs.
Dabei werteten die Richter das Geständnis des Angeklagten als strafmildernd. Der Mann hatte im Prozess eingeräumt, zwischen November 2009 und Januar 2010 insgesamt 672 Kunden geprellt zu haben. Er habe im Internet einen Online-Shop eingerichtet und gegen Vorkasse Elektroartikel angeboten, ohne jemals welche zu besitzen. Insgesamt habe er so 172.000 Euro eingenommen. Sein Ziel sei es gewesen, schnelles Geld im Weihnachtsgeschäft zu machen und sich dann ins Ausland abzusetzen. Der Angeklagte war im Juli 2010 in Rumänien verhaftet worden.
http://www.mdr.de/thueringen/internetbetrug108_zc-16f21569_zs-e86155ec.html
Dabei werteten die Richter das Geständnis des Angeklagten als strafmildernd. Der Mann hatte im Prozess eingeräumt, zwischen November 2009 und Januar 2010 insgesamt 672 Kunden geprellt zu haben. Er habe im Internet einen Online-Shop eingerichtet und gegen Vorkasse Elektroartikel angeboten, ohne jemals welche zu besitzen. Insgesamt habe er so 172.000 Euro eingenommen. Sein Ziel sei es gewesen, schnelles Geld im Weihnachtsgeschäft zu machen und sich dann ins Ausland abzusetzen. Der Angeklagte war im Juli 2010 in Rumänien verhaftet worden.
http://www.mdr.de/thueringen/internetbetrug108_zc-16f21569_zs-e86155ec.html
Donnerstag, 8. Dezember 2011
Gewerbeauskunft-Zentrale "erfüllt den Tatbestand der arglistigen Täuschung"
Kanzlei RechtEffizient erstreitet rechtskräftiges Urteil gegen Gewerbeauskunft-Zentrale
Angebotsformular „erfüllt den Tatbestand der arglistigen Täuschung"
AG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2011 - 42 C 11568/11
Seit einiger Zeit mehren sich Beschwerden über eine vermeintliche „Abzocke" durch das Portal Gewerbeauskunft-Zentrale.de. Geschäftsleute werden hier angeschrieben und um die Bekanntgabe bzw. Aktualisierung ihrer Daten gebeten. Im klein geschriebenen Fließtext findet sich dann der Hinweis auf eine Laufzeit und eine zu zahlende Vergütung.
Die Kanzlei RechtEffizient hat für eine Mandantin, die wie viele andere in dem Glauben, ihre Daten bei einem kostenlosen, öffentlichen Verzeichnis gegenüber zu bestätigen, Klage gegen den Betreiber der Gewerbeauskunft-Zentrale, die GWE Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf erhoben. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der Mandant wirksam den Vertragsschluss wegen arglistiger Täuschung angefochten wurde. Es wurde beantragt, das Nichtbestehen des behaupteten Vertrages festzustellen.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat der Klage vollumfänglich stattgegeben und findet in seinem Urteil deutliche Worte: „Die Übersendung des Schreibens vom 3. Februar 2011 erfüllt den Tatbestand der arglistigen Täuschung, da aus ihm nicht hinreichend hervorgeht, dass es sich um ein Angebot auf Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages handelt. Zu Recht weist die Klägerin in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Form des Schreibens den Anschein erwecke, es würde sich bei der angepriesenen Eintragung um eine amtliche Eintragung handeln..."
Rechtsanwalt Varelmann als Sachbearbeiter in dieser Sache, begrüßt das rechtskräftige Urteil: „Die GWE mahnt häufig unter Angabe eines anderen, meines Erachtens falschen Amtsgerichtsurteils. Das jetzt vorliegende Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf bestätigt unsere Rechtsauffassung."
http://www.anwalt.de/rechtstipps/gewerbeauskunft-zentrale-erfuellt-den-tatbestand-der-arglistigen-taeuschung_022449.html
Angebotsformular „erfüllt den Tatbestand der arglistigen Täuschung"
AG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2011 - 42 C 11568/11
Seit einiger Zeit mehren sich Beschwerden über eine vermeintliche „Abzocke" durch das Portal Gewerbeauskunft-Zentrale.de. Geschäftsleute werden hier angeschrieben und um die Bekanntgabe bzw. Aktualisierung ihrer Daten gebeten. Im klein geschriebenen Fließtext findet sich dann der Hinweis auf eine Laufzeit und eine zu zahlende Vergütung.
Die Kanzlei RechtEffizient hat für eine Mandantin, die wie viele andere in dem Glauben, ihre Daten bei einem kostenlosen, öffentlichen Verzeichnis gegenüber zu bestätigen, Klage gegen den Betreiber der Gewerbeauskunft-Zentrale, die GWE Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf erhoben. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der Mandant wirksam den Vertragsschluss wegen arglistiger Täuschung angefochten wurde. Es wurde beantragt, das Nichtbestehen des behaupteten Vertrages festzustellen.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat der Klage vollumfänglich stattgegeben und findet in seinem Urteil deutliche Worte: „Die Übersendung des Schreibens vom 3. Februar 2011 erfüllt den Tatbestand der arglistigen Täuschung, da aus ihm nicht hinreichend hervorgeht, dass es sich um ein Angebot auf Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages handelt. Zu Recht weist die Klägerin in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Form des Schreibens den Anschein erwecke, es würde sich bei der angepriesenen Eintragung um eine amtliche Eintragung handeln..."
Rechtsanwalt Varelmann als Sachbearbeiter in dieser Sache, begrüßt das rechtskräftige Urteil: „Die GWE mahnt häufig unter Angabe eines anderen, meines Erachtens falschen Amtsgerichtsurteils. Das jetzt vorliegende Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf bestätigt unsere Rechtsauffassung."
http://www.anwalt.de/rechtstipps/gewerbeauskunft-zentrale-erfuellt-den-tatbestand-der-arglistigen-taeuschung_022449.html
Dienstag, 6. Dezember 2011
Strafanzeige gegen AWD-Gründer Maschmeyer
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen den Gründer des Finanzdienstleisters AWD, Carsten Maschmeyer, sowie aktuelle und frühere Geschäftsführer von AWD Österreich und das Unternehmen selbst bei der Staatsanwaltschaft Wien Strafanzeige wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs eingebracht.
Es geht um den Verkauf von Immofinanz- und Immoeast-Aktien. Der AWD weist die Vorwürfe zurück.
Der Akt der bereits im April eingebrachten Strafanzeige liegt mittlerweile bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die bereits Zeugen einvernommen hat. Rund 1.800 vom VKI vertretene Anleger wollen sich einem etwaigen Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen.
Fünf Sammelklagen im Namen von 2.500 mutmaßlich Geschädigten und einem Streitwert von 40 Millionen Euro sind bereits gerichtsanhängig.
Wie in den Zivilklagen lautet der Hauptvorwurf des VKI in der Strafanzeige auf systematische Fehlberatung.
http://www.salzburg24.at/strafanzeige-gegen-awd-gruender-maschmeyer/apa-1136040104
Es geht um den Verkauf von Immofinanz- und Immoeast-Aktien. Der AWD weist die Vorwürfe zurück.
Der Akt der bereits im April eingebrachten Strafanzeige liegt mittlerweile bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die bereits Zeugen einvernommen hat. Rund 1.800 vom VKI vertretene Anleger wollen sich einem etwaigen Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen.
Fünf Sammelklagen im Namen von 2.500 mutmaßlich Geschädigten und einem Streitwert von 40 Millionen Euro sind bereits gerichtsanhängig.
Wie in den Zivilklagen lautet der Hauptvorwurf des VKI in der Strafanzeige auf systematische Fehlberatung.
http://www.salzburg24.at/strafanzeige-gegen-awd-gruender-maschmeyer/apa-1136040104
Mittwoch, 30. November 2011
Festnahme nach Internetbetrug - Offenbach
Gerade zur Winterzeit warnt die Polizei immer wieder vor ungebetenen Gästen. Zuweilen macht sie jedoch selbst unangekündigt "Hausbesuche". So auch in diesem Fall, in welchem die Ermittler des Betrugskommissariates samt richterlichem Beschluss die Wohnung eines 32-jährigen Offenbachers aufsuchten und mit sichergestelltem Beweismaterial wieder verließen. Der Hausdurchsuchung vorausgegangen waren umfangreiche Ermittlungen nach Warenbetrug und Geldwäsche. Seit Ende September führten die Spuren immer wieder zu dem 32-Jährigen. Mit der Durchsuchung klickten für ihn nun die Handschellen.
Der bislang unbescholtene Bürger gab in seinem Verhör glaubhaft an, dass er selbst Schwindlern aufgesessen sei. Über eine Annonce im Internet sei der Festgenommene an dubiose Arbeitgeber geraten, die ihm einen stattlichen Lohn alleine für das Weiterleiten von Geldbeträgen und Warensendungen versprachen. Nach bisheriger Recherche sandte der Mann wenigstens zwölf Päckchen und stattliche Bargeldbeträge weiter. Die Waren, die er ins Ausland weiterleitete, wurden im Internet bestellt und via ausgespähter Daten ahnungsloser Kontoinhaber beglichen. Der Gesamtschaden geht vorsichtig geschätzt in die Tausende; die genaue Summe kann zum derzeitigen Stand jedoch noch nicht beziffert werden. Obgleich der leichtgläubige Offenbacher wohl ohne böse Absicht handelte, drohen ihm dennoch erhebliche straf- und zivilrechtliche Konsequenzen. Außer den Anzeigen wegen Geldwäsche und Beteiligung am Warenbetrug, muss er sich auf Geldforderungen von Betrogenen gefasst machen.
Die Kriminalpolizei warnt eindringlich davor, auf die zunehmend im Internet und per E-Mail offerierten lukrativen Jobangebote als "Finanzagent" einzugehen. Nicht immer jedoch sind solche Angebote so leicht durchschaubar wie im geschilderten Fall. So beschäftigen sich die Ermittler aktuell immer wieder auch mit folgender neuen Masche: Auf Konten von Privatpersonen oder Firmen wird ein größerer Geldbetrag überwiesen. Unter Hinweis auf ein Versehen meldet sich dann der "Geschäftspartner" und bittet darum, die Geldsumme an ein anderes Konto zumeist im Ausland zurück zu überweisen. Wegen der entstandenen Unannehmlichkeiten wird in der Regel ein kleinerer Geldbetrag versprochen, den der Kontoinhaber einbehalten darf. Doch auch in diesen Fällen geht es maßgeblich um die Verschleierung von Geldflüssen. Die Polizei rät Überweisungen immer kritisch zu prüfen und im Zweifelsfall mit der eigenen Bank oder der Kriminalpolizei zu sprechen.
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/43561/2156702/polizeipraesidium_suedosthessen_offenbach
Der bislang unbescholtene Bürger gab in seinem Verhör glaubhaft an, dass er selbst Schwindlern aufgesessen sei. Über eine Annonce im Internet sei der Festgenommene an dubiose Arbeitgeber geraten, die ihm einen stattlichen Lohn alleine für das Weiterleiten von Geldbeträgen und Warensendungen versprachen. Nach bisheriger Recherche sandte der Mann wenigstens zwölf Päckchen und stattliche Bargeldbeträge weiter. Die Waren, die er ins Ausland weiterleitete, wurden im Internet bestellt und via ausgespähter Daten ahnungsloser Kontoinhaber beglichen. Der Gesamtschaden geht vorsichtig geschätzt in die Tausende; die genaue Summe kann zum derzeitigen Stand jedoch noch nicht beziffert werden. Obgleich der leichtgläubige Offenbacher wohl ohne böse Absicht handelte, drohen ihm dennoch erhebliche straf- und zivilrechtliche Konsequenzen. Außer den Anzeigen wegen Geldwäsche und Beteiligung am Warenbetrug, muss er sich auf Geldforderungen von Betrogenen gefasst machen.
Die Kriminalpolizei warnt eindringlich davor, auf die zunehmend im Internet und per E-Mail offerierten lukrativen Jobangebote als "Finanzagent" einzugehen. Nicht immer jedoch sind solche Angebote so leicht durchschaubar wie im geschilderten Fall. So beschäftigen sich die Ermittler aktuell immer wieder auch mit folgender neuen Masche: Auf Konten von Privatpersonen oder Firmen wird ein größerer Geldbetrag überwiesen. Unter Hinweis auf ein Versehen meldet sich dann der "Geschäftspartner" und bittet darum, die Geldsumme an ein anderes Konto zumeist im Ausland zurück zu überweisen. Wegen der entstandenen Unannehmlichkeiten wird in der Regel ein kleinerer Geldbetrag versprochen, den der Kontoinhaber einbehalten darf. Doch auch in diesen Fällen geht es maßgeblich um die Verschleierung von Geldflüssen. Die Polizei rät Überweisungen immer kritisch zu prüfen und im Zweifelsfall mit der eigenen Bank oder der Kriminalpolizei zu sprechen.
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/43561/2156702/polizeipraesidium_suedosthessen_offenbach
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