EuGH: Genereller Ausschluss des Internetvertriebs im selektiven Vertriebssystem unzulässighttp://www.wettbewerbszentrale.de/de/branchen/ecommerce/aktuelles/_news/?id=1136
Die Hersteller vor allem hochwertiger und preisintensiver Markenprodukte greifen in ihren Lieferverträgen mitunter zu dem Mittel, Händlern den Vertrieb über das Internet zu beschränken oder ganz zu verbieten. Einem Prestigeverlust der Marke durch ein „Verramschen“ der Ware soll dadurch vorgebeugt werden. Der EuGH hat in einer aktuellen Entscheidung vom 13. Oktober 2011 dem Ausschluss des Internetvertriebs durch Händler in einem selektiven Vertriebssystem einen Riegel vorgeschoben und sich damit dem Votum des Generalanwaltes ( vgl. Aktuelles vom 27.05.2011 >>) angeschlossen.
Ein französischer Hersteller von Kosmetika und Körperpflege-Produkten verschiedener Marken vertreibt die Waren in einem selektiven Vertriebssystem. In den Vertriebsverträgen mit den Händlern hat er festgelegt, dass der Verkauf in Räumlichkeiten und in Anwesenheit eines diplomierten Pharmazeuten erfolgen müsse. Damit war es den Händlern zwar nicht rechtlich verboten, Verkäufe über das Internet zu tätigen. Faktisch waren damit jedoch sämtliche Verkaufsformen über das Internet ausgeschlossen.
Der EuGH sieht in dem faktischen Ausschluss des Internethandels eine bezweckte Beschränkung des Wettbewerbs im Sinne des Art. 101 AEUV, die objektiv nicht gerechtfertigt sei. Die Notwendigkeit einer individuellen Beratung des Kunden und seines Schutzes vor einer falschen Anwendung der Produkte rechtfertige ein solches Verhalten nicht. Auch das Ziel, den Prestigecharakter zu schützen, könne kein legitimes Ziel zur Beschränkung des Wettbewerbs sein. Eine Freistellung vom Kartellverbot nach Art. 2 der Verordnung Nr. 2790/1999 über die Gruppenfreistellung von Vertikalvereinbarungen (heute Verordnung Nr. 330/2010) komme nicht in Betracht. Der Ausschluss des Internetvertriebs bedeute zumindest eine Beschränkung des passiven Verkaufs, die nach Art. 4 lit. c) Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung nicht freistellungsfähig sei.
Abschließend hält es der EuGH für möglich, dass aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalles der Ausschluss des Internethandels nach Art. 101 Abs. 3 AEUV gerechtfertigt sein kann. Voraussetzung dafür ist, dass die Beschränkung des Wettbewerbs durch den Ausschluss des Internethandels eine Verbesserung der Warenerzeugung oder Warenverteilung unter angemessener Beteiligung der Verbraucher an dem entstehenden Gewinn mit sich bringt. Die Freistellung nach dieser Vorschrift ist jeweils eine Einzelfallentscheidung. Im konkreten Verfahren ging der EuGH auf diesen Aspekt nicht näher ein.
EuGH, Urteil vom 13.10.2011 – Rs. C-439/09
Freitag, 28. Oktober 2011
EuGH: Genereller Ausschluss des Internetvertriebs im selektiven Vertriebssystem unzulässig
Da der Onlinevertrieb von Dienstleistungen bzw. Produkten bei Vertrieblern (MLMler) oftmals in den AGB geregelt ist und immer wieder mal als leidiges Thema auftritt, hier einmal ein Urteil dazu.
Samstag, 8. Oktober 2011
Noch ein RPP - om-pp.com Offshore Multi Pension Plan
RPP Abzocke mit dem Namen OMPP Offshore Multi Pension Plan
Das Projekt
Wir sind eine Gruppe von Versicherungs- und Finanzmaklern die sich seit Jahren mit dem Finanzinstrument Kapitallebensversicherung beschäftigen. Bisher haben wir in unseren Agenturen in kleinem Stil Versicherungsverträge zurückgekauft und an Finanzinstitute und Investoren weitergereicht. Auf einem Treffen im letzten Monat entstand die Idee, dieses Instrument der Finanzierung in großem Maßstab umzusetzen. Damit entstand die Idee zu OMPP. Nachdem wir abgeklärt hatten, wer wo welche Policen ankaufen kann und wer so kapitalstark ist, so ein Projekt zu stemmen, haben wir uns zu einer Zusammenarbeit mit einer der weltgrößten Versicherungsgesellschaften mit Sitz in Hong Kong und einer britischen Großbank entschieden.
Wenn Sie sich jetzt fragen, warum machen die das denn, antworten wir Ihnen hier ehrlich und direkt: Wenn das Projekt erfolgreich abgeschlossen wird, verdient jeder von uns eine mittlere zweistellige Millionensumme. Das sollte für uns Antrieb genug sein, das Projekt so schnell wie möglich zum Abschluss zu bringen.
Teilnahmebedingungen
§1 Teilnahme
Teilnehmen kann jeder, der voll geschäftsfähig ist und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das 75te Lebensjahr noch nicht beendet hat. Nicht volljährige Personen können nur teilnehmen, wenn sie ihre Verträge über das Konto eines Erziehungsberechtigten laufen lassen. Die Teilnahme am Projekt OMPP ist lediglich Personen gestattet, denen es nicht durch eine Rechtsprechung, auf Grund ihrer Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes untersagt ist, auf Inhalte unserer Website zuzugreifen oder diese zu nutzen. Dies zu prüfen unterliegt dem Aufgabenbereich des Interessenten.
Die Teilnahme am Projekt OMPP unterliegt dem Geschäftsrisiko jedes Teilnehmers. Eine Haftung für Verluste jeglicher Art, die sich aus diesen Informationen ableiten, ist ausgeschlossen.
Jeder Kunde bestätigt mit seiner Teilnahme, dass er die Bedingungen verstanden und akzeptiert hat und in eigenem Namen handelt.
§2 Vertraulichkeit
Sämtliche Vertragsverhältnisse und Geschäftsbeziehungen zwischen den Kunden und OMPP sind vertraulich und dürfen weder in Schrift, Wort, digital oder in sonst irgendeiner geeigneten Form an außenstehende Personen weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, zusätzlich wird der Kunde aus unserem Programm ohne Verwarnung und jeglicher Erstattung der Bearbeitungsgebühren entfernt.
§3 Werbung
Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, nur in geeigneter und zulässiger Weise Werbung für OMPP zu betreiben. Verstöße können zum Ausschluss aus dem Projekt führen.
§4 Haftungsausschluss
Jegliche Haftung für Irrtümer oder Vollständigkeit ist ausgeschlossen; ebenso können die hier vorliegenden Informationen geändert werden, sofern dies notwendig wird.
§5 Informationen
Die hier zu findenden Informationen dienen lediglich zu Informationszwecken all derer, die sich aus freien Stücken für die Teilnahme an OMPP entscheiden. Wir fordern nicht zur Teilnahme auf, sondern bieten Fakten, die jeder nach seinem Ermessen für sich nutzen darf, der in einem zulässigen Rechtsbereich lebt und eine entsprechende Staatsangehörigkeit besitzt, die ihm die Teilnahme gestattet.
§6 Teilnahmegebühren
Die erhobene Gebühr von 33,00€ / US$45.00 ist eine Bearbeitungsgebühr, die für Organisation und anfallende Kosten verwendet wird. Sie ist in keiner Weise erstattungsfähig.
§7 Datenschutzerklärung
Die Daten unserer Teilnehmer werden absolut vertraulich behandelt und zu keiner Zeit an Dritte weitergegeben, die nicht unmittelbar am Projekt beteiligt sind.
§8 Allgemeiner Hinweis
OMPP ist weder eine staatliche Unternehmung noch ein Investmentunternehmen, eine Versicherung oder eine Bank. Ebenfalls besitzt dieses Projekt nicht diesen Status oder ist von Staats wegen legitimiert, von einer Banken- oder Versicherungsaufsicht geprüft oder unter staatlicher Kontrolle.
Whois natürlich anonym:
Domain: om-pp.com
Status: Protected
DNS:
ns1.ultradnszone.com
ns2.ultradnszone.com
Created: 2011-10-07 05:21:52
Expires: 2012-10-06 21:21:52
Last Modified: 2011-10-06 17:21:51
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Privacy Protected Domain Name Privacy Enhance Service (domaintrust@katzglobal.com)
32 Maxwell Road #03-07 c/o
SG, SG, sg 069115
P: +65.67228356 F: +0.0
Administrative Contact:
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P: +65.67228356 F: +0.0
Es gibt auf dem Server von OMPP noch ein älteres Scam Projekt iforexinvest.com was jetzt bei Sedo Parking liegt. Zufall?
http://iforexinvest.com/
Hier die Google Ergebnisse zu der Forex Abzocke:
Google
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Der Ton wird, wie gehabt bei allem
anderen RPPs Betrugsprojekten auch, nach und nach rauer und man fängt an die
Teilnehmer für dumm zu halten.
Aber solche Newsletter haben
System, läuten sie nämlich stets langsam aber sicher das Ende ein!
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