Ein Diagramm der „Einkäufe/Casback der letzten 90 Tage“, welches die bestätigten Einkäufe und die noch offenen Einkäufe der vergangenen 90 Tage bei IC3 aufzeigt.
Wie man erkennen kann bewegen sich die täglichen Einkäufe in der Stückzahl zwischen 15 und 20 Einkäufen bei IC3. Angemerkt, dass nicht 100% davon bestätigt sind und zur Auszahlung kommen.
Setzen wir einmal wohlwollende 20 Einkäufe am Tag an, so sind das bei 30 Tagen 600 Einkäufe über IC3. Wenn wir jetzt deren 80€ Einkaufsvolumen pro Nutzer pro Monat ansetzen ergibt sich ein Umsatz von 80€ x 600Einkäufe = 48.000€ im Monat. Bei 48.000€ belegbarem Umsatz und angeblichen 11% Provision fließen Provisionszahlungen in Höhe von 5280€ an IC3. Von diesen 5280€ Provisionszahlungen werden 40% an die User zurückvergütet, also 2112€ Somit verbleiben 5280€ - 2112€ = 3168€ der IC3. Von diesen 3168€ fließen lediglich 20% in den PLP Pool – also 633,60€ Diese 633,60€ werden unter allen Lizenzinhabern zu gleichen Teilen pro Lizenz aufgeteilt. Hinzu kämen die 8% Vergütung pro direkt geworbenen User – also 8% von 3168€, was 253,44€ an Direkten Provisionen entspricht – diese 253,44€ müsste jetzt noch unter allen PLP Inhabern aufgeteilt werden.
Hier sehen wir, dass die Berechnungsgrundlagen und Umsatzzahlen von der IC3 schlicht aus dem blauen Erfunden wurden und in keinster Weise der Realität entsprechen.
Ferner ist auch der zugrunde gelegte Provisionssatz von 11% anzuzweifeln.
Eine Excel Tabelle mit dem kompletten Verlauf der vergangenen 2600 Einkaufe im Zeitraum 24.07.2011 bis 24.01.2012 liegt vor.
Dort ist aufgrund der Umsatzhöhe von 276.016,24€ eine Gesamtprovision von 14.169,57€ geflossen, was einem Schnitt von 5,13% Provision entspricht.
Verwendet man nur die Umsätze der bestätigten Transaktionen erhält man einen Umsatz i.H von 196.736,55€ und eine geflossene Gesamtprovision von 9.435,08€, was einem Durchschnitt von 4,8% Provision entspricht.
Montag, 30. Januar 2012
Sonntag, 8. Januar 2012
Betrugsprozess: Landgericht gibt ab
Kurzer Prozessauftakt am Landgericht: Nach der Anklageverlesung und einer Zeugenaussage verweisen die Richter den Fall an die Wirtschaftsstrafkammer.
Betrüger zeichnen sich oft durch eine ausgeprägte Phantasie aus. Ob die 37-Jährige aus Illerrieden sich des "gewerbsmäßigen Betruges" schuldig gemacht hat, wie es ihr die Staatsanwaltschaft vorwirft, muss nun die Wirtschaftskammer am Landgericht Stuttgart klären. Dahin wurde der Prozess gestern von der Großen Strafkammer des Landgerichts Ulm verwiesen.
Eines aber steht fest: Wer auch immer sich die Namen der verschiedenen Kredit- und Kapitalanlagemodelle ausgedacht hat, mit denen Staatsanwalt Werner Doster die Angeklagte in Verbindung bringt, muss über eine blühende Phantasie verfügen: "Schwabenland Büro" hieß noch vergleichsweise bodenständig die Firma, unter der man die Angeklagte bis heute im Internet findet und wegen deren Praktiken die Frau im vergangenen Juni zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Die Angeklagte legte damals ein Geständnis ab, das sie inzwischen widerrufen hat, gegen das Urteil hat sie Berufung eingelegt. Fortan klangen die Namen weltläufiger: "Active Time AG", "Lady Caroline AG", "Center Capital AG" oder "Unicorn Business" beispielsweise.
Das Geschäftsprinzip aber soll stets ähnlich gewesen sein: "Die Angeklagte spiegelte vor, Geld anzulegen und Kredite zu gewähren, wollte die Gelder aber für sich verreinnahmen", wirft ihr Staatsanwalt Doster vor. Er erhob Anklage wegen "gewerbsmäßigen Betrugs" in vier Fällen. Geschädigt wurden mehr als 70 Gutgläubige, die über eine halbe Million Euro nach Illerrieden überwiesen haben.
Die Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen. Ihr Anwalt Markus Bessler beantragte, das Verfahren mit dem Berufungsprozess zur Sache "Schwabenland Büro" zu verbinden und das gesamte Verfahren an die Spezialisten der Großen Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Stuttgart zu verweisen. "Ohne dem Gericht zu nahe treten zu wollen", wie Bessler sagte.
Nachdem die Anklage verlesen war und ein Kommissar der Kripo Ulm als Zeuge über seine Ermittlungen ausgesagt hatte, zog sich der Vorsitzende Richter Reiner Gros mit seinen zwei Beisitzern zur Beratung zurück. Das Ergebnis: Beide Verfahren werden zusammengelegt und nach Stuttgart abgegeben, die Angeklagte bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. Es bestehe Fluchtgefahr, weil die Frau schon nach ihrer Verurteilung im August gegen Meldeauflagen verstoßen und ins Ausland gereist war. Außerdem soll sie Konten in Österreich gehabt haben, mindestens eine der Firmen saß in der Schweiz.
Das Geschäftsmodell, wegen dem die Angeklagte 2011 verurteilt wurde, war ein Schneeballsystem: Kunden, die über Vermittler und das Internet geworben wurden, gaben der Angeklagten Geld und sollten dann das Zehnfache als Kredit bekommen. Voraussetzung: die Vermittlung von drei weiteren Kreditnehmern. Die Angeklagte soll ihr Geschäftsgebaren, das sie 2009 aufnahm, leicht verändert bis Anfang 2011 beibehalten haben - trotz erster Durchsuchungen im Juni 2009.
Riesige Renditen seien den Kunden auch fortan versprochen worden, Sicherheiten waren nicht nötig, Schufa-Einträge auch egal. Staatsanwalt Doster: "Die Angeklagte hatte es einzig und allein darauf abgesehen, die Kreditbereitstellungsgebühren zu vereinnahmen." Die Betrügereien flogen auf, weil den Banken die ungewöhnlichen Geldflüsse auf den Konten der Frau aufgefallen waren.
http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/Ulm-Betrug-Prozess-Landgericht;art4329,1280933
Betrüger zeichnen sich oft durch eine ausgeprägte Phantasie aus. Ob die 37-Jährige aus Illerrieden sich des "gewerbsmäßigen Betruges" schuldig gemacht hat, wie es ihr die Staatsanwaltschaft vorwirft, muss nun die Wirtschaftskammer am Landgericht Stuttgart klären. Dahin wurde der Prozess gestern von der Großen Strafkammer des Landgerichts Ulm verwiesen.
Eines aber steht fest: Wer auch immer sich die Namen der verschiedenen Kredit- und Kapitalanlagemodelle ausgedacht hat, mit denen Staatsanwalt Werner Doster die Angeklagte in Verbindung bringt, muss über eine blühende Phantasie verfügen: "Schwabenland Büro" hieß noch vergleichsweise bodenständig die Firma, unter der man die Angeklagte bis heute im Internet findet und wegen deren Praktiken die Frau im vergangenen Juni zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Die Angeklagte legte damals ein Geständnis ab, das sie inzwischen widerrufen hat, gegen das Urteil hat sie Berufung eingelegt. Fortan klangen die Namen weltläufiger: "Active Time AG", "Lady Caroline AG", "Center Capital AG" oder "Unicorn Business" beispielsweise.
Das Geschäftsprinzip aber soll stets ähnlich gewesen sein: "Die Angeklagte spiegelte vor, Geld anzulegen und Kredite zu gewähren, wollte die Gelder aber für sich verreinnahmen", wirft ihr Staatsanwalt Doster vor. Er erhob Anklage wegen "gewerbsmäßigen Betrugs" in vier Fällen. Geschädigt wurden mehr als 70 Gutgläubige, die über eine halbe Million Euro nach Illerrieden überwiesen haben.
Die Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen. Ihr Anwalt Markus Bessler beantragte, das Verfahren mit dem Berufungsprozess zur Sache "Schwabenland Büro" zu verbinden und das gesamte Verfahren an die Spezialisten der Großen Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Stuttgart zu verweisen. "Ohne dem Gericht zu nahe treten zu wollen", wie Bessler sagte.
Nachdem die Anklage verlesen war und ein Kommissar der Kripo Ulm als Zeuge über seine Ermittlungen ausgesagt hatte, zog sich der Vorsitzende Richter Reiner Gros mit seinen zwei Beisitzern zur Beratung zurück. Das Ergebnis: Beide Verfahren werden zusammengelegt und nach Stuttgart abgegeben, die Angeklagte bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. Es bestehe Fluchtgefahr, weil die Frau schon nach ihrer Verurteilung im August gegen Meldeauflagen verstoßen und ins Ausland gereist war. Außerdem soll sie Konten in Österreich gehabt haben, mindestens eine der Firmen saß in der Schweiz.
Das Geschäftsmodell, wegen dem die Angeklagte 2011 verurteilt wurde, war ein Schneeballsystem: Kunden, die über Vermittler und das Internet geworben wurden, gaben der Angeklagten Geld und sollten dann das Zehnfache als Kredit bekommen. Voraussetzung: die Vermittlung von drei weiteren Kreditnehmern. Die Angeklagte soll ihr Geschäftsgebaren, das sie 2009 aufnahm, leicht verändert bis Anfang 2011 beibehalten haben - trotz erster Durchsuchungen im Juni 2009.
Riesige Renditen seien den Kunden auch fortan versprochen worden, Sicherheiten waren nicht nötig, Schufa-Einträge auch egal. Staatsanwalt Doster: "Die Angeklagte hatte es einzig und allein darauf abgesehen, die Kreditbereitstellungsgebühren zu vereinnahmen." Die Betrügereien flogen auf, weil den Banken die ungewöhnlichen Geldflüsse auf den Konten der Frau aufgefallen waren.
http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/Ulm-Betrug-Prozess-Landgericht;art4329,1280933
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Sonntag, 18. Dezember 2011
Der International mit Haftbefehl gesuchte Ulrich Engler macht wieder Schlagzeilen: Thyrnau: Axel Schulz fiel auf Rendite-Schwindel herein
Selbst Boxlegende Axel Schulz hatte − wie es Strafrichter Stefan Kolb
formulierte − offenbar "nur mehr Dollarzeichen in den Augen". Zusammen
mit einem befreundeten Steuerberater aus Neuhaus am Inn (Lkr. Passau)
fiel er auf Renditeversprechungen von jährlich 50 Prozent und mehr
herein. Der Vermittler, ein ehemaliger Finanzdienstleister aus Thyrnau
(Lkr. Passau), hatte sich jetzt vor dem Landshuter Amtsgericht zu
verantworten: Aber nicht etwa wegen Betrugs, sondern lediglich wegen
unerlaubten Betreibens von Finanzdienstleistungen.
Der Drahtzieher einer der spektakulärsten Anlagebetrügereien der letzten Jahrzehnte ist auf der Flucht: Von Ulrich Engler (50), der seine Kunden nach Schätzungen der federführenden Staatsanwaltschaft Mannheim um rund 300 Millionen Euro betrogen hat, fehlt jede Spur. Zuletzt hatte er zusammen mit seiner Lebensgefährtin in Florida/USA residiert, eine Villa in Bonita Springs besessen und ein luxuriöses Leben geführt.
Von dort aus soll er in den Jahren 2005 bis 2007 ein riesiges Schneeballsystem initiiert haben, indem er vortäuschte, durch sogenannte Day-Trading-Geschäfte an der amerikanischen Börse hohe Gewinne zu erzielen. Die Anlagen der letztlich geprellten Kunden waren als Darlehen für die Engler-Firma "Private Commercial Office Inc. (PCO)" getarnt. Ihnen waren jährliche Zinsen von 50 bis 70 Prozent versprochen worden. Über 6000 Geschädigte in Deutschland, Österreich und der Schweiz überwiesen zum Teil hohe Summen auf die Bankkonten des "Finanzgenies".
Während nach Engler nach wie vor mit internationalem Haftbefehl gefahndet wird − für Hinweise, die zu seiner Ergreifung führen, sind bis zu 10 000 Euro Belohnung ausgesetzt −, wird den meist deutschen Vermittlern nach und nach der Prozess gemacht. Darunter
Vermittler zählen selbst zu Geprellten
auch einer Reihe von Finanzdienstleistern aus Niederbayern. Allerdings nicht etwa wegen Betrugs, wie bei derartigen Fällen üblich; denn es ließ sich nicht nachweisen, dass die Anlagen-Vermittler von den Betrugsabsichten Englers gewusst hatten, zumal sie in den meisten Fällen selbst zu den Geprellten zählten. Allerdings hätten allein die vom flüchtigen Betrüger bezahlten Provisionen von zwölf bis 38 Prozent die Vermittler stutzig machen müssen.
Eine andere juristische Regelung brachte sie und damit auch den Thyrnauer vor Gericht: Vermittlungen von Einlagengeschäften für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU bedürfen einer besonderen Genehmigung durch die Banken-Aufsichtsbehörde BaFin, so steht es im Kreditwesengesetz. Und diese Erlaubnis hatte der Finanzdienstleister aus Thyrnau nicht eingeholt.
Vor Strafrichter Kolb, wo ihm insgesamt 14 illegale Abschlüsse mit einer Gesamtsumme von knapp 700 000 Dollar vorgeworfen wurden, verteidigte sich der 52-Jährige damit, dass es sich nicht um Anlagen-, sondern um Kreditgeschäfte gehandelt habe und bei allen Anfragen, die er u. a. auch bei Anwälten getätigt habe, habe er "grünes Licht" bekommen. "Dass es sich um ein Schneeballsystem handelte, wusste ich nicht. Ich habe auch niemand etwas aufgeschwatzt, die Kunden sind zu mir gekommen", sagte er.
Darunter auch der Steuerberater und der prominente Boxer. Beide hätten in sechsstelliger Höhe investiert und zumindest anfangs − wie auch andere seiner Kunden − die versprochenen Ausschüttungen erhalten. Im Übrigen, so der Thyrnauer, sei er es gewesen, der Engler letztlich habe auffliegen lassen: "Ich bin mit dem Steuerberater nach Florida geflogen und habe dort drei Wochen lang recherchiert, schließlich haben sich sogar das FBI und der CIA eingeschaltet. So kam das Ermittlungsverfahren gegen Engler erst in Gang."
Außerdem habe er seine Kunden gewarnt, die hätten sich aber teilweise als beratungsresistent erwiesen. Er selbst, so der Thyrnauer, gehöre ebenfalls zu den Geschädigten: "Alle meine Ersparnisse samt Haus sind weg." Von Finanzgeschäften wolle er nichts mehr wissen, er sei dabei, sich eine neue Existenz auf einem anderen Gebiet aufzubauen.
Für das unerlaubte Betreiben von Finanzdienstleistungen verhängte Strafrichter Kolb eine Geldstrafe von 4000 Euro (200 Tagessätze à 20 Euro) und blieb damit erheblich unter dem Antrag von Staatsanwältin Sabine Klemt, die 350 Tagessätze à 30 Euro gefordert hatte. Verteidiger Ekkehart Heberlein verwies darauf, dass sein Mandant zum Tatzeitpunkt
Richter: Nur noch Dollarzeichen im Auge
aufgrund der Auskünfte, die er u. a. auch bei der BaFin eingeholt habe, davon ausgehen konnte, dass die Geschäfte nicht erlaubnispflichtig seien. Außerdem sei es seiner Initiative zu verdanken, dass der Riesenschwindel aufgeflogen sei und in den USA inzwischen das Insolvenzverfahren über das POC-Vermögen laufe, so dass die Geschädigten wenigstens zum Teil auf Rückflüsse hoffen könnten. Der Anwalt hielt 90 Tagessätze für schuldangemessen.
Strafrichter Kolb hielt in der Urteilsbegründung dagegen, dass bei dem Angeklagten als erfahrenem Finanzdienstleister bei jährlichen Zinsen von 50 Prozent und mehr die "Alarmglocken" hätten läuten müssen. Im Übrigen sah er auch eine Mitverantwortung bei den Geschädigten, die offenbar nur noch die Dollarzeichen im Auge gehabt hätten.
http://www.pnp.de/nachrichten/heute_in_ihrer_tageszeitung/bayern/?em_cnt=294600
Es wurde auch eine Belohnung von 10.000,-€ ausgelobt, finde ich ja mehr als lächerlich, wenn man bedenkt was dieser Betrüger für einen Schaden verursacht hat:
Fahndung nach dem mutmaßlichen Betrüger Ulrich Engler
Tatzeit: Tatort:
2005 - 2007 USA
Sachverhalt
Die Zielfahndung des LKA Baden-Württemberg sucht aufgrund eines internationalen Haftbefehles des AG Mannheim den deutschen Staatsangehörigen Ulrich Engler.
Engler wird dringend verdächtigt des gewerbsmäßigen Betruges in einer großen Zahl von Einzelfällen. Ihm wird vorgeworfen, von interessierten Kapitalanlegern in Deutschland, der Schweiz und Österreich Gelder eingworben zu haben unter der Vorspielung das Geld der Anleger für Aktiengeschäfte (Day-Trading) einzusetzen. In Wirklichkeit handelte es sich um ein klassisches Schneeballsystem, welches er im Zeitraum von 2005-2007 betrieb. Der den Anlegern allein in Deutschland entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 100 Mio. US-Dollar.
Engler befindet sich seit Oktober 2007 vermutlich in Begleitung seiner Lebensgefährtin auf der Flucht.
Personalien
Name: Vorname:
Engler Ulrich
Geburtsdatum: Geburtsort:
28.03.1961 Andelfingen
Letzer Aufenthaltsort: Nationalität:
Cape Coral, Florida/USA deutsch
Personenbeschreibung
Größe: Figur:
181 cm kräftig
Erscheinung: Scheinbares Alter:
gepflegt -
Augenfarbe: Haarfarbe:
blau mittelblond
Besondere Merkmale:
Brille
http://www.polizei-bw.de/fahndung/personenfahndung/bekannte_taeter/Seiten/090330Engler.aspx
Der Drahtzieher einer der spektakulärsten Anlagebetrügereien der letzten Jahrzehnte ist auf der Flucht: Von Ulrich Engler (50), der seine Kunden nach Schätzungen der federführenden Staatsanwaltschaft Mannheim um rund 300 Millionen Euro betrogen hat, fehlt jede Spur. Zuletzt hatte er zusammen mit seiner Lebensgefährtin in Florida/USA residiert, eine Villa in Bonita Springs besessen und ein luxuriöses Leben geführt.
Von dort aus soll er in den Jahren 2005 bis 2007 ein riesiges Schneeballsystem initiiert haben, indem er vortäuschte, durch sogenannte Day-Trading-Geschäfte an der amerikanischen Börse hohe Gewinne zu erzielen. Die Anlagen der letztlich geprellten Kunden waren als Darlehen für die Engler-Firma "Private Commercial Office Inc. (PCO)" getarnt. Ihnen waren jährliche Zinsen von 50 bis 70 Prozent versprochen worden. Über 6000 Geschädigte in Deutschland, Österreich und der Schweiz überwiesen zum Teil hohe Summen auf die Bankkonten des "Finanzgenies".
Während nach Engler nach wie vor mit internationalem Haftbefehl gefahndet wird − für Hinweise, die zu seiner Ergreifung führen, sind bis zu 10 000 Euro Belohnung ausgesetzt −, wird den meist deutschen Vermittlern nach und nach der Prozess gemacht. Darunter
Vermittler zählen selbst zu Geprellten
auch einer Reihe von Finanzdienstleistern aus Niederbayern. Allerdings nicht etwa wegen Betrugs, wie bei derartigen Fällen üblich; denn es ließ sich nicht nachweisen, dass die Anlagen-Vermittler von den Betrugsabsichten Englers gewusst hatten, zumal sie in den meisten Fällen selbst zu den Geprellten zählten. Allerdings hätten allein die vom flüchtigen Betrüger bezahlten Provisionen von zwölf bis 38 Prozent die Vermittler stutzig machen müssen.
Eine andere juristische Regelung brachte sie und damit auch den Thyrnauer vor Gericht: Vermittlungen von Einlagengeschäften für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU bedürfen einer besonderen Genehmigung durch die Banken-Aufsichtsbehörde BaFin, so steht es im Kreditwesengesetz. Und diese Erlaubnis hatte der Finanzdienstleister aus Thyrnau nicht eingeholt.
Vor Strafrichter Kolb, wo ihm insgesamt 14 illegale Abschlüsse mit einer Gesamtsumme von knapp 700 000 Dollar vorgeworfen wurden, verteidigte sich der 52-Jährige damit, dass es sich nicht um Anlagen-, sondern um Kreditgeschäfte gehandelt habe und bei allen Anfragen, die er u. a. auch bei Anwälten getätigt habe, habe er "grünes Licht" bekommen. "Dass es sich um ein Schneeballsystem handelte, wusste ich nicht. Ich habe auch niemand etwas aufgeschwatzt, die Kunden sind zu mir gekommen", sagte er.
Darunter auch der Steuerberater und der prominente Boxer. Beide hätten in sechsstelliger Höhe investiert und zumindest anfangs − wie auch andere seiner Kunden − die versprochenen Ausschüttungen erhalten. Im Übrigen, so der Thyrnauer, sei er es gewesen, der Engler letztlich habe auffliegen lassen: "Ich bin mit dem Steuerberater nach Florida geflogen und habe dort drei Wochen lang recherchiert, schließlich haben sich sogar das FBI und der CIA eingeschaltet. So kam das Ermittlungsverfahren gegen Engler erst in Gang."
Außerdem habe er seine Kunden gewarnt, die hätten sich aber teilweise als beratungsresistent erwiesen. Er selbst, so der Thyrnauer, gehöre ebenfalls zu den Geschädigten: "Alle meine Ersparnisse samt Haus sind weg." Von Finanzgeschäften wolle er nichts mehr wissen, er sei dabei, sich eine neue Existenz auf einem anderen Gebiet aufzubauen.
Für das unerlaubte Betreiben von Finanzdienstleistungen verhängte Strafrichter Kolb eine Geldstrafe von 4000 Euro (200 Tagessätze à 20 Euro) und blieb damit erheblich unter dem Antrag von Staatsanwältin Sabine Klemt, die 350 Tagessätze à 30 Euro gefordert hatte. Verteidiger Ekkehart Heberlein verwies darauf, dass sein Mandant zum Tatzeitpunkt
Richter: Nur noch Dollarzeichen im Auge
aufgrund der Auskünfte, die er u. a. auch bei der BaFin eingeholt habe, davon ausgehen konnte, dass die Geschäfte nicht erlaubnispflichtig seien. Außerdem sei es seiner Initiative zu verdanken, dass der Riesenschwindel aufgeflogen sei und in den USA inzwischen das Insolvenzverfahren über das POC-Vermögen laufe, so dass die Geschädigten wenigstens zum Teil auf Rückflüsse hoffen könnten. Der Anwalt hielt 90 Tagessätze für schuldangemessen.
Strafrichter Kolb hielt in der Urteilsbegründung dagegen, dass bei dem Angeklagten als erfahrenem Finanzdienstleister bei jährlichen Zinsen von 50 Prozent und mehr die "Alarmglocken" hätten läuten müssen. Im Übrigen sah er auch eine Mitverantwortung bei den Geschädigten, die offenbar nur noch die Dollarzeichen im Auge gehabt hätten.
http://www.pnp.de/nachrichten/heute_in_ihrer_tageszeitung/bayern/?em_cnt=294600
Es wurde auch eine Belohnung von 10.000,-€ ausgelobt, finde ich ja mehr als lächerlich, wenn man bedenkt was dieser Betrüger für einen Schaden verursacht hat:
Fahndung nach dem mutmaßlichen Betrüger Ulrich Engler
Tatzeit: Tatort:
2005 - 2007 USA
Sachverhalt
Die Zielfahndung des LKA Baden-Württemberg sucht aufgrund eines internationalen Haftbefehles des AG Mannheim den deutschen Staatsangehörigen Ulrich Engler.
Engler wird dringend verdächtigt des gewerbsmäßigen Betruges in einer großen Zahl von Einzelfällen. Ihm wird vorgeworfen, von interessierten Kapitalanlegern in Deutschland, der Schweiz und Österreich Gelder eingworben zu haben unter der Vorspielung das Geld der Anleger für Aktiengeschäfte (Day-Trading) einzusetzen. In Wirklichkeit handelte es sich um ein klassisches Schneeballsystem, welches er im Zeitraum von 2005-2007 betrieb. Der den Anlegern allein in Deutschland entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 100 Mio. US-Dollar.
Engler befindet sich seit Oktober 2007 vermutlich in Begleitung seiner Lebensgefährtin auf der Flucht.
Personalien
Name: Vorname:
Engler Ulrich
Geburtsdatum: Geburtsort:
28.03.1961 Andelfingen
Letzer Aufenthaltsort: Nationalität:
Cape Coral, Florida/USA deutsch
Personenbeschreibung
Größe: Figur:
181 cm kräftig
Erscheinung: Scheinbares Alter:
gepflegt -
Augenfarbe: Haarfarbe:
blau mittelblond
Besondere Merkmale:
Brille
http://www.polizei-bw.de/fahndung/personenfahndung/bekannte_taeter/Seiten/090330Engler.aspx
Dienstag, 13. Dezember 2011
Landgericht Erfurt - Lange Haftstrafe für Internet-Betrug
Wegen Internet-Betrugs muss ein 29-jähriger Mann für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Erfurt verurteilte den Mann am Montag wegen gewerbsmäßigen Betrugs.
Dabei werteten die Richter das Geständnis des Angeklagten als strafmildernd. Der Mann hatte im Prozess eingeräumt, zwischen November 2009 und Januar 2010 insgesamt 672 Kunden geprellt zu haben. Er habe im Internet einen Online-Shop eingerichtet und gegen Vorkasse Elektroartikel angeboten, ohne jemals welche zu besitzen. Insgesamt habe er so 172.000 Euro eingenommen. Sein Ziel sei es gewesen, schnelles Geld im Weihnachtsgeschäft zu machen und sich dann ins Ausland abzusetzen. Der Angeklagte war im Juli 2010 in Rumänien verhaftet worden.
http://www.mdr.de/thueringen/internetbetrug108_zc-16f21569_zs-e86155ec.html
Dabei werteten die Richter das Geständnis des Angeklagten als strafmildernd. Der Mann hatte im Prozess eingeräumt, zwischen November 2009 und Januar 2010 insgesamt 672 Kunden geprellt zu haben. Er habe im Internet einen Online-Shop eingerichtet und gegen Vorkasse Elektroartikel angeboten, ohne jemals welche zu besitzen. Insgesamt habe er so 172.000 Euro eingenommen. Sein Ziel sei es gewesen, schnelles Geld im Weihnachtsgeschäft zu machen und sich dann ins Ausland abzusetzen. Der Angeklagte war im Juli 2010 in Rumänien verhaftet worden.
http://www.mdr.de/thueringen/internetbetrug108_zc-16f21569_zs-e86155ec.html
Donnerstag, 8. Dezember 2011
Gewerbeauskunft-Zentrale "erfüllt den Tatbestand der arglistigen Täuschung"
Kanzlei RechtEffizient erstreitet rechtskräftiges Urteil gegen Gewerbeauskunft-Zentrale
Angebotsformular „erfüllt den Tatbestand der arglistigen Täuschung"
AG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2011 - 42 C 11568/11
Seit einiger Zeit mehren sich Beschwerden über eine vermeintliche „Abzocke" durch das Portal Gewerbeauskunft-Zentrale.de. Geschäftsleute werden hier angeschrieben und um die Bekanntgabe bzw. Aktualisierung ihrer Daten gebeten. Im klein geschriebenen Fließtext findet sich dann der Hinweis auf eine Laufzeit und eine zu zahlende Vergütung.
Die Kanzlei RechtEffizient hat für eine Mandantin, die wie viele andere in dem Glauben, ihre Daten bei einem kostenlosen, öffentlichen Verzeichnis gegenüber zu bestätigen, Klage gegen den Betreiber der Gewerbeauskunft-Zentrale, die GWE Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf erhoben. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der Mandant wirksam den Vertragsschluss wegen arglistiger Täuschung angefochten wurde. Es wurde beantragt, das Nichtbestehen des behaupteten Vertrages festzustellen.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat der Klage vollumfänglich stattgegeben und findet in seinem Urteil deutliche Worte: „Die Übersendung des Schreibens vom 3. Februar 2011 erfüllt den Tatbestand der arglistigen Täuschung, da aus ihm nicht hinreichend hervorgeht, dass es sich um ein Angebot auf Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages handelt. Zu Recht weist die Klägerin in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Form des Schreibens den Anschein erwecke, es würde sich bei der angepriesenen Eintragung um eine amtliche Eintragung handeln..."
Rechtsanwalt Varelmann als Sachbearbeiter in dieser Sache, begrüßt das rechtskräftige Urteil: „Die GWE mahnt häufig unter Angabe eines anderen, meines Erachtens falschen Amtsgerichtsurteils. Das jetzt vorliegende Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf bestätigt unsere Rechtsauffassung."
http://www.anwalt.de/rechtstipps/gewerbeauskunft-zentrale-erfuellt-den-tatbestand-der-arglistigen-taeuschung_022449.html
Angebotsformular „erfüllt den Tatbestand der arglistigen Täuschung"
AG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2011 - 42 C 11568/11
Seit einiger Zeit mehren sich Beschwerden über eine vermeintliche „Abzocke" durch das Portal Gewerbeauskunft-Zentrale.de. Geschäftsleute werden hier angeschrieben und um die Bekanntgabe bzw. Aktualisierung ihrer Daten gebeten. Im klein geschriebenen Fließtext findet sich dann der Hinweis auf eine Laufzeit und eine zu zahlende Vergütung.
Die Kanzlei RechtEffizient hat für eine Mandantin, die wie viele andere in dem Glauben, ihre Daten bei einem kostenlosen, öffentlichen Verzeichnis gegenüber zu bestätigen, Klage gegen den Betreiber der Gewerbeauskunft-Zentrale, die GWE Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf erhoben. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der Mandant wirksam den Vertragsschluss wegen arglistiger Täuschung angefochten wurde. Es wurde beantragt, das Nichtbestehen des behaupteten Vertrages festzustellen.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat der Klage vollumfänglich stattgegeben und findet in seinem Urteil deutliche Worte: „Die Übersendung des Schreibens vom 3. Februar 2011 erfüllt den Tatbestand der arglistigen Täuschung, da aus ihm nicht hinreichend hervorgeht, dass es sich um ein Angebot auf Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages handelt. Zu Recht weist die Klägerin in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Form des Schreibens den Anschein erwecke, es würde sich bei der angepriesenen Eintragung um eine amtliche Eintragung handeln..."
Rechtsanwalt Varelmann als Sachbearbeiter in dieser Sache, begrüßt das rechtskräftige Urteil: „Die GWE mahnt häufig unter Angabe eines anderen, meines Erachtens falschen Amtsgerichtsurteils. Das jetzt vorliegende Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf bestätigt unsere Rechtsauffassung."
http://www.anwalt.de/rechtstipps/gewerbeauskunft-zentrale-erfuellt-den-tatbestand-der-arglistigen-taeuschung_022449.html
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