Mittwoch, 24. Juli 2013

Schneeballsysteme: Der Fiskus verdient mit

Aus dem aktuellen kostenlosen Newsletter
“Wirtschaft-vertraulich”:

Sagt Ihnen der Name Carlo Pietro Ponzi etwas? Er hat den zweifelhaften Ruhm, als erster ein betrügerisches Schnellballsystem aufgebaut zu haben.
Geschehen war dieses in den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts in Amerika.
Noch heute werden deshalb Schnellballsysteme im Amerikanischen als „Ponzi scheme“ bezeichnet.

Zinsen aus Schneeballsystemen sind steuerpflichtig


Immer die gleiche Masche

Es ist fast nicht zu glauben: Seit nunmehr fast 100 Jahren funktionieren solche Betrugsmaschen immer noch nach dem gleichen Rezept.
Die „Initiatoren“ verkaufen eine möglichst einfach gestrickte Anlageidee mit hohen Renditeversprechen. Und es gibt leider immer wieder Anleger, die sich verleiten lassen und darauf reinfallen.
Prominentestes Beispiel in jüngster Zeit war der Zusammenbruch der S&K Immobilien-Gruppe. Auch hierbei haben wieder Tausende Anleger Hunderte von Millionen Euro verloren.

Der Fiskus schaut genau hin

Und es besteht sogar die Möglichkeit, dass die Anleger trotz des Anlageschadens auch noch steuerlich zur Kasse gebeten werden.
In einem ähnlichen Fall hat das Finanzgericht Köln schon eine wegweisende Entscheidung getroffen (Az. 10 K 2820/12). Auch hierbei ging es um eine Kapitalanlage in einem Schnellballsystem.
Die Problemstellung dabei: Merkmal eines Schnellballsystems ist es, dass oftmals eine Zeitlang die versprochenen Zinsen auch tatsächlich ausgezahlt werden.
Dass die dafür benötigten Gelder von neuen Anlegern kommen, spielt dabei keine Rolle.

Auch Zinsen aus Schnellballsystemen sind steuerpflichtig

Im vorliegenden Fall hatte sich die Klägerin die ihr aus der Anlage zustehenden Zinsen nicht auszahlen lassen. Vielmehr hatte sie sich einverstanden erklärt, dass diese wieder angelegt werden sollten.
Das Gericht hat eine entsprechende Bewertung vorgenommen:
  1. Aufgrund der versprochenen hohen Zinsen war die Wiederanlage im Interesse der Klägerin.
  2. Das Gericht hat die Zinsen als der Klägerin zugeflossen anerkannt, da sie theoretisch hätte darüber verfügen können.
Dieser Vorgang wurde als eine so genannte Novation bewertet. Im Schuldrecht wird damit der Ersatz eines bestehenden Schuldverhältnisses durch Inkrafttreten eines neuen Schuldverhältnisses bezeichnet.
Auf Basis dieser Bewertung musste die Klägerin die ihr zugestandenen Zinsen nun auch der Einkommenssteuer unterwerfen.
Neben dem Vermögensschaden hatte sie also auch noch einen Steuerschaden.

Vorsicht bei Traum-Renditen

Es kann nicht oft genug gesagt werden: Wenn bei Ihnen angebliche Kapitalvermittler anrufen, sollten Sie grundsätzlich misstrauisch sein.
Wenn Ihnen dann noch Traum-Renditen angeboten werden, müssen alle Alarmglocken läuten.
Natürlich sind vor allem an der Aktienbörse auch manchmal hohe Gewinne in sehr kurzer Zeit möglich.

Realismus schützt vor Vermögensverlust

Doch gerade bei Zinsgeschäften gilt: Soll hier eine hohe Verzinsung erzielt werden, muss bei der Anlage auch ein hohes Risiko eingegangen werden.
Das ist das eherne Gesetz der Zinsanlage.
Wer Ihnen hohe Zinsen bei niedrigem Risiko verspricht, hat nur Ihr Bestes im Sinn – Ihr Geld, das in seine Taschen wandern soll.
Sie können sich aber davor schützen, in dem Sie bei Kapitalanlagen schlicht realistisch bleiben.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: “Wirtschaft-vertraulich” und “www.liemen.de”

Bildnachweis: Gevestor
 

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